Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

tachoscheiben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    Also hier in der firma läuft es so. Wir fahren mit satelitenüberwachung. Da werden alle fahrdaten des Fahrzeugs, der Fahrer und z. B. auch die Temperatur des Ware registriert und gespeichert. In den 3 Lkw´s die bisher den Digitacho drin haben, ist dazu ein kartenlesegerät montiert über das die Fahrer spätestens alle 28 tage die Karte auslesen und die daten via satelit an die firma schicken.
    Ein Bayer darf das

    http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

    Kommentar


    • #17
      ...und so macht man täglich einen Briefumschlag mit der 29.Tachoscheibe fertig, adressiert an seine Firma. grins....

      Gruß Detlef
      Zitat von Robert Lyndt:
      "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

      Kommentar


      • #18
        Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
        ...und so macht man täglich einen Briefumschlag mit der 29.Tachoscheibe fertig, adressiert an seine Firma. grins....

        Gruß Detlef
        Bei so einem Kandidaten wie meinem Gatten würden sich da Porto- und Umschlagkosten aber läppern - lach. Er ist manchmal bis zu sechs Wochen unterwegs.
        Und allein der Gedanke an die tägliche Briefkastensuche, oder überhaupt an eine Briefmarke im Ausland zu kommen würd mich schon davon abhalten.
        headbanging
        Carola :)

        Kommentar


        • #19
          frankieren ist unnötig.

          entweder als antwort,-oder ohne absenderangaben einwerfen dann zahlt der empfänger.

          da aber ja auch andere gesetze in kraft sind wie z.b. die lenk und ruhe zeiten verordnung kommt man zu 28scheiben (28schichten) ja frühestens nach ca 6 wochen und längere abwesenheit hab ich hier noch von niemandem gelesen.

          beim digitalen tacho hab ich mal gehört das zumindest die karte nur ca 30tage speicherkapazität hat, dann fängt die an zu überschreiben...hier sollte man also -in eigenem interesse (leistungsnachweis) -an ein auslesen vor überschreiben denken.

          das die reisetasche eines fahrers nicht durchsucht werden darf ist ja möglicherweise noch dem oberammergauer dorfsherif zu verdeutlichen.... aber sag mal zu nem franz-flic an der grenze zum baskenland "no".

          zu schweizinternen regeln:

          was macht ihr wenn ihr mit diesen 6h zeiträumen ins ausland müsst?
          oder interessanter noch, wie ist die rechtsprechung nach einem unfall...mit personenschaden?

          und warum darf hinz und kuntz nur 4:30 fahren schweizer postler aber 6?? nehmen die aufpuschmittel? sind die jungs wacher?...oder spinnen einfach nur die wissenschaftler die die grenze für konzentration bei 4:30 zogen?
          männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
          Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

          Kommentar


          • #20
            Da erklär uns doch bitte mal deine Version vom Unterschied zwischen "Scheiben und Schichten" oder diesem speziellen Zusammenspiel. Das würd mich sehr interessiern, da eine Scheibe ja immer nur 24 Std. aufzeichnet, und es mir (andren wahrscheinlich auch) völlig schleierhaft ist, wie man mit 28 x 24 Std. auf 6 Wochen kommen kann.
            headbanging
            Carola :)

            Kommentar


            • #21
              Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
              und warum darf hinz und kuntz nur 4:30 fahren schweizer postler aber 6?? nehmen die aufpuschmittel? sind die jungs wacher?...oder spinnen einfach nur die wissenschaftler die die grenze für konzentration bei 4:30 zogen?

              Du wirst lachen: auch bei uns in Deutschland gilt das mit den 6 Stunden noch. Z.B. für Busfahrer im Linienverkehr.
              Oder wenn man als Paketzusteller oder Stückgutfahrer mit häufigen Stopps, wie bei innerstädtischen Verkehr unterwegs ist.

              Nach den nationalen Arbeitszeitbestimmungen, dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG vom Juni 1994, zuletzt geändert am 31.10.2006, muss das Fahrpersonal/müssen Beschäftigte die Arbeitszeiten durch Ruhepausen nach § 4 ArbZG unterbrechen.
              Das bedeutet:
              Länger als 6 Stunden hintereinander darf ein Fahrer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Die Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit, wohl aber die Lenkzeiten, Be- und Entladezeiten und die Arbeitsbereitschaft.
              Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis 9 Stunden ist die Arbeit für mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden für mindestens 45 Minuten zu unterbrechen.

              Also Bodo: nicht immer nur Aufregen, sondern erst mal recherchieren.

              Gruß
              Detlef
              Zitat von Robert Lyndt:
              "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

              Kommentar


              • #22
                Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen

                da aber ja auch andere gesetze in kraft sind wie z.b. die lenk und ruhe zeiten verordnung kommt man zu 28scheiben (28schichten) ja frühestens nach ca 6 wochen und längere abwesenheit hab ich hier noch von niemandem gelesen.


                Da muss ich dich aber entäuschen. Wir haben unsere 28 schichten in 28 tagen auch mal voll. Und wenn diese zum teil leer sind nur weil wir unser Wochenende mal z. B. in Spanien verbracht haben und dort die pause gelaufen ist. Es steht nirgedswo was geschrieben, das nur die "Vollen" scheiben zu werten sind.



                das die reisetasche eines fahrers nicht durchsucht werden darf ist ja möglicherweise noch dem oberammergauer dorfsherif zu verdeutlichen.... aber sag mal zu nem franz-flic an der grenze zum baskenland "no".
                Auch der muss sich an die gesetze halten und sobald er meinen Lkw betreten will, der ja in Deutschland zugelassen ist, muss er sich beim Richter nen zettel besorgen wo dann auch drauf steht das er das darf und warum.
                Weiterhin haste genaugesehen das recht auf nen Dolmetscher der hinzugerufen werden muss auf dein Verlangen.

                In der realität scheitern diese sachen meist daran das die meisten aus unserem Fach viel zu viel schiß von den Franzosen in Uniform haben.

                So schaut´s aus.
                Ein Bayer darf das

                http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

                Kommentar


                • #23
                  Zitat von Carola Beitrag anzeigen
                  Da erklär uns doch bitte mal deine Version vom Unterschied zwischen "Scheiben und Schichten" oder diesem speziellen Zusammenspiel. Das würd mich sehr interessiern, da eine Scheibe ja immer nur 24 Std. aufzeichnet, und es mir (andren wahrscheinlich auch) völlig schleierhaft ist, wie man mit 28 x 24 Std. auf 6 Wochen kommen kann.


                  nungut...recht und gesetz...ich darf 6 schichten per woche...ich darf 90h in 2 wochen...

                  da kann ma sich die schichtanzahl selbst ausrechnen...

                  und wenn dann da son lkw rumsteht...da muss dann niemand annehmen das ich den am wochenend besuche nur um die disc zu wechseln - hat von mir auch noch nie jemand verlangt -.

                  und dabei ists sch***-egal wo der wagen steht, auch wenn ich in barcelona wochenend machte...oder grad dann? war ich am we nicht am fahrzeug.

                  ich glaube nicht das solch einfache zusammenhänge vielen -ausser dir- schleierhaft sind.


                  hi rocky, wenn ihr in 28tagen 28schichten voll habt steht ihr eh ausserhalb des gesetzes, dann ist das mitführen von mehr als den erlaubten 28 scheiben unwesentlich straferhöhend.
                  Zuletzt geändert von laaangsaaaam; 27.02.2008, 16:54.
                  männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                  Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

                  Kommentar


                  • #24
                    Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
                    Du wirst lachen: auch bei uns in Deutschland gilt das mit den 6 Stunden noch. Z.B. für Busfahrer im Linienverkehr.
                    Oder wenn man als Paketzusteller oder Stückgutfahrer mit häufigen Stopps, wie bei innerstädtischen Verkehr unterwegs ist.

                    Nach den nationalen Arbeitszeitbestimmungen, dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG vom Juni 1994, zuletzt geändert am 31.10.2006, muss das Fahrpersonal/müssen Beschäftigte die Arbeitszeiten durch Ruhepausen nach § 4 ArbZG unterbrechen.
                    Das bedeutet:
                    Länger als 6 Stunden hintereinander darf ein Fahrer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Die Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit, wohl aber die Lenkzeiten, Be- und Entladezeiten und die Arbeitsbereitschaft.
                    Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis 9 Stunden ist die Arbeit für mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden für mindestens 45 Minuten zu unterbrechen.

                    Also Bodo: nicht immer nur Aufregen, sondern erst mal recherchieren.

                    Gruß
                    Detlef
                    ich lache oft und häufig,...aber nicht wenn hier nicht ganz richtig recherchiert wird...

                    lies im von dir angeführten gesetz einfach weiter bis zu:§21a...beschäftigte im strassentransport...

                    da liest du dann das das nationale arbeitsrecht nur insoweit auf fahrer und beifahrer anwendung finden kann wie die verordnung (eg) nr.561/2006 sowie AETR nicht berührt werden.

                    desweiteren bezieht sich das gesetz in §4 nicht auf wie von dir eingestellt "fahrpersonal/beschäftigte" sondern auf "arbeitnehmer"

                    (fahrpersonal muss nicht unbedingt arbeitnehmer sein)

                    und da wir hier im bereich anfänger diskutieren sollten wir schon bei dem bleiben was man jungen leuten auch an die hand geben kann.

                    vom aufregen bin ich weit entfernt.

                    gruss bodo
                    männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                    Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

                    Kommentar


                    • #25
                      Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen

                      hi rocky, wenn ihr in 28tagen 28schichten voll habt steht ihr eh ausserhalb des gesetzes, dann ist das mitführen von mehr als den erlaubten 28 scheiben unwesentlich straferhöhend.
                      Das ist so nicht richtig Bodo. Du bist verpflichtet bei ner Kontrolle die Tachoscheiben der vergangenen 28 tage und nicht die der letzten 28 Arbeitstage(Schichten) vorweisen zu können. Wenn wir also z. B. unsere We´s im Ausland verbringen stehender weise, so haben wir im falle einer Kontrolle 28 Tachoscheiben pro Nase vorzulegen und dann auch die "leeren".

                      Im anderen falle wird man von uns erwarten das wir über die We´s nachweis erbringen womit wir dann aber wieder mehr als 28 scheiben mit uns führen müssten.

                      Da beisst sich doch die katz den schwanz, findest du nicht?

                      Gruss Rocky
                      Ein Bayer darf das

                      http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

                      Kommentar


                      • #26
                        Zitat von Imexrocky Beitrag anzeigen
                        Das ist so nicht richtig Bodo. Du bist verpflichtet bei ner Kontrolle die Tachoscheiben der vergangenen 28 tage und nicht die der letzten 28 Arbeitstage(Schichten) vorweisen zu können. Wenn wir also z. B. unsere We´s im Ausland verbringen stehender weise, so haben wir im falle einer Kontrolle 28 Tachoscheiben pro Nase vorzulegen und dann auch die "leeren".

                        Im anderen falle wird man von uns erwarten das wir über die We´s nachweis erbringen womit wir dann aber wieder mehr als 28 scheiben mit uns führen müssten.

                        Da beisst sich doch die katz den schwanz, findest du nicht?

                        Gruss Rocky
                        boooahhh ehhhyyy rocky...doch net wieder diese ollen kamellen.

                        wenn du stehst ist das egal ob der tachograph gefüttert wird oder nicht...

                        auch wenn man mich nun wieder besserwisser schimpft.

                        aber da ich hier ja eh für alles gleich nen beweis antreten muss kopier ich mal eben einen teil der faq´s bag hier rein:

                        Welche Pflichten hat der Fahrer, welche der Unternehmer bei der Benutzung des analogen Kontrollgerätes?
                        Pflichten des Fahrers:
                        Der Fahrer muss Arbeitszeitnachweise für die Tage erstellen, an denen er tatsächlich lenkt. Für jeden dieser Tage hat er ab dem Zeitpunkt, an dem er das Fahrzeug übernimmt, ein Schaublatt zu benutzen. Das Schaublatt darf grundsätzlich erst nach der täglichen Arbeitszeit entnommen werden, es sei denn, eine Entnahme ist aus anderen Gründen (z.B. Fahrerwechsel) zulässig. Es ist personengebunden und bei einem Wechsel des Fahrzeugs vom Fahrer mitzunehmen. Der Fahrer hat auf dem Schaublatt folgende Angaben einzutragen:...

                        kopie ende.

                        es gibt keine regel nach der ein stehendes kfz mit einem schaublatt bestückt sein muss.


                        zur ergänzung:

                        kopie:
                        Ab dem 1. Januar 2008 sind bei Kontrollen vom Fahrer die Arbeitszeitnachweise, dazu zählen Schaublätter, handschriftliche Aufzeichnungen, Fahrerkarte, sowie Ausdrucke des laufenden Tages und der vorausgegangenen 28 Kalendertage vorzulegen (Artikel 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85).

                        kopie ende.

                        schaublätter sind arbeitszeitnachweise ...ergo...wenn ich nicht arbeite...wozu dann einen arbeitszeitnachweis?
                        männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                        Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

                        Kommentar


                        • #27
                          Du magst ja mit allem Recht haben, Bodo, wenn man den Gesetzestext nimmt.
                          Aber in der Praxis ist es schon von Vorteil, wenn man eine Scheibe einlegt, auch wenn man nicht fährt.... besonders im Ausland als Beweis für die tatsächliche Einhaltung der Ruhezeit und des chronologisch lückenlosen Nachweises über Bewegungen des Fahrzeugs - oder auch Standzeiten.
                          Es verkürzt ungemein die Kontrollzeiten :D
                          headbanging
                          Carola :)

                          Kommentar


                          • #28
                            Jo, Bodo.

                            Da steht ganz klar, ..... die Arbeitszeitnachweise der letzten 28 Kalender tage. Sind meines wissens immer noch 4 wochen und unter diesen umständen bekäme der Kontrolierende 20 tachoscheiben mit arbeitszeitnachweis und 8 Leere da ich meine freizeit im ausland erbracht habe. sofern ich jedoch zwischendurch zuhause was werden es halt um diese tage weniger.

                            Und zum Thema Besserwisser: um so geschimpft zu werden muss man wissen besitzen und ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen was verkehrt daran sein soll?????

                            Man gibt doch nur sein wissen zum Besten wenn dieses wortspiel erlaubt ist.
                            Ein Bayer darf das

                            http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

                            Kommentar


                            • #29
                              Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
                              ich lache oft und häufig,...aber nicht wenn hier nicht ganz richtig recherchiert wird...

                              lies im von dir angeführten gesetz einfach weiter bis zu:§21a...beschäftigte im strassentransport...

                              da liest du dann das das nationale arbeitsrecht nur insoweit auf fahrer und beifahrer anwendung finden kann wie die verordnung (eg) nr.561/2006 sowie AETR nicht berührt werden.

                              desweiteren bezieht sich das gesetz in §4 nicht auf wie von dir eingestellt "fahrpersonal/beschäftigte" sondern auf "arbeitnehmer"

                              (fahrpersonal muss nicht unbedingt arbeitnehmer sein)

                              und da wir hier im bereich anfänger diskutieren sollten wir schon bei dem bleiben was man jungen leuten auch an die hand geben kann.

                              vom aufregen bin ich weit entfernt.

                              gruss bodo
                              Bla-bla, Bodo. Das ändert jedoch trotzdem nichts dran, das z.B. im Verteilerverkehr 6h am Stück gefahren, abgeladen, aufgeladen, gefahren abgeladen...usw. werden kann, wenn man in dieser Zeit nicht über 4,5 Std. lenkzeit kommt.
                              Zitat von Robert Lyndt:
                              "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

                              Kommentar


                              • #30
                                Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
                                Bla-bla, Bodo. Das ändert jedoch trotzdem nichts dran, das z.B. im Verteilerverkehr 6h am Stück gefahren, abgeladen, aufgeladen, gefahren abgeladen...usw. werden kann, wenn man in dieser Zeit nicht über 4,5 Std. lenkzeit kommt.

                                Das ist ja auch logisch, das ein Fahrer im NV länger "am Stück" fährt den die Ab und Beladezeiten sowie etwaige wartezeiten in die Kategorie Arbeitszeit fallen und nicht in die Fahr- bzw. Lenkzeit. Und da das gesetz besagt das man nach max. 4,5 lenkzeit eine Pause von 45 minuten einzulegen ist.

                                Das steht doch völlig ausser diskussion, oder?

                                Gut, in der Praxis umgehen die meisten diese 45 min durch Spaltung während einer z.B. Wartezeit. Dies gelingt ja auch problemlos, denn den gegenbeweis anzutreten erscheint mir fast unmöglich.
                                Ein Bayer darf das

                                http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

                                Kommentar

                                Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                                Einklappen

                                Online-Benutzer

                                Einklappen

                                139747 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 17, Gäste: 139730.

                                Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                                Ads Widget

                                Einklappen
                                Lädt...
                                X