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  • #16
    Zitat von wega05 Beitrag anzeigen
    Aber wíe sieht es dann mit der geforderten Qualifizierung aus?Es dürfen doch nur noch Fahrer mit den absolvierten Modulen fahren.Bei einer Osterweiterung sehe ich aber schwarz für diese Fahrer.Ich glaube nicht,daß das Gesetz nur für Deutsche gilt.Oder habe ich da was falsch verstanden?
    Eine Firma mit Sitz in Polen, Rumänien oder wo sonst auch immer (auch innerhalb der alten EU), muss nicht deutschen Gesetzen nach Fahrer einstellen, damit sie ein Fahrzeug nach D schicken dürfen. Die stellen halt nach ihren eigenen Landesvorgaben ein.
    Das sehe ich allerdings unabhängig von der Arbeitsplatzsituation in D.
    headbanging
    Carola :)

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    • #17
      So ganz unabhängig ist es aber nicht. Denn wer stellt hier Fahrer ein die etliche Qualifikationen brauchen, wenn er dort welche bekommt die sie nicht brauchen?
      Und wie schnell man dort eine Filiale hat, sieht man ja zur Genüge.
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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      • #18
        Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
        So ganz unabhängig ist es aber nicht. Denn wer stellt hier Fahrer ein die etliche Qualifikationen brauchen, wenn er dort welche bekommt die sie nicht brauchen?
        Und wie schnell man dort eine Filiale hat, sieht man ja zur Genüge.
        Ich denke mal, das wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen, denn die in D geforderte Quali ist ja noch nicht so alt. Allerdings glaub ich nicht wirklich, dass ein Grossteil unqualifizierter Fahrer bei "Filialen" im Ausland arbeitet, da es ja auch das Lohngefälle, bzw. das Lebenhaltungskostengefälle gibt.
        Was nützt es "Mann/Frau", mit fremdem Kennzeichen für das Geld zu fahren, dass den dortigen Bedingungen entspricht?
        Möglicherweise werden einige gelockt durch die EU-subventionierten supermodernen Fuhrparks - aber das gab es alles schonmal früher.... da wanderten Fahrer ab nach E und P weil sie dort bessere Bedingungen (vermeintlich) hatten. Ich kenne einige von denen: und sie haben Jahre gebraucht, bis sie kapierten, dass sie nicht wirklich was gewonnen hatten, denn mittlerweile war der niegelnagelneue Renault AE (war damals der Renner) etwa 2Mio km alt, nix dran gemacht, immer noch nur max. 1 freies WE im Monat, und und und und.......
        headbanging
        Carola :)

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        • #19
          Wir bekommen auch Urlaubs - und Weihnachtsgeld.
          Nicht nur wir im Büro, sondern auch die Fahrer können sich über ein 13. und 14. Monatsgehalt freuen.
          Gruß Edith :bye:

          Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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          • #20
            Zitat von Isis Beitrag anzeigen
            Wir bekommen auch Urlaubs - und Weihnachtsgeld.
            Nicht nur wir im Büro, sondern auch die Fahrer können sich über ein 13. und 14. Monatsgehalt freuen.
            kommt mir bekannt vor Isis...

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            • #21
              Ja das is was nettes.Diesen Monat gibts das Weihnachtsgeld und da freut man sich.Zum Glück ist das ja bei uns gesetzlich geregelt.
              Gruß Holger :D:D

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              • #22
                Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
                Ja das is was nettes.Diesen Monat gibts das Weihnachtsgeld und da freut man sich.Zum Glück ist das ja bei uns gesetzlich geregelt.
                ihr Glücklichen...:)

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                • #23
                  Nur mal zur Information! (Wieder aus dem Handwerk, wird bei "euch" aber kaum anders sein)

                  Dreimal Weihnachtsgeld – immer Weihnachtsgeld

                  Wer seinen Mitarbeitern jahrelang vorbehaltlos Weihnachtsgeld zahlt, wird diese Verpflichtung nicht wieder los - es sei denn, beide Seiten einigen sich.

                  Für jährlich an die gesamte Belegschaft gezahlte Gratifikationen gilt:
                  Nach dreimaliger vorbehaltloser Zahlung sind sie verbindlich
                  eingeführt. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil
                  klargestellt. Will der Arbeitgeber sich zu einem späteren Zeitpunkt von
                  dieser Verpflichtung befreien, so hat er dazu kaum einseitig eine
                  Möglichkeit.

                  An dem Anspruch der Angestellten ändert es nichts, wenn der Chef das
                  Weihnachtsgeld später mit dem Hinweis zahlt: "Die Zahlung ist eine
                  freiwillige Leistung und begründet keinen Rechtsanspruch." Einer
                  solchen Arbeitgebererklärung müssen Mitarbeiter nicht einmal
                  widersprechen.

                  26.11.2009 http://www.handwerk.com/dreimal-weih.../150/62/27407/
                  "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                  (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                  "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                  (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                  • #24
                    @Querdenker...
                    das ist richtig,aber heutzutage legt sich von den Fahrern deswegen keiner mit dem Chef an,aus Angst vor folgenden "Unannehmlichkeiten"(z.B.spät ins Wochenende kommen,usw)...
                    mein Chef(bin jetzt 3 Jahre da)hat noch nie Weihnachtsgeld bezahlt

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