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  • #16
    Zitat von Isis Beitrag anzeigen
    Bei uns werden die Frachtbriefe (soweit es uns möglich ist) von den Disponenten geschrieben. Aber wenn ein Fahrer im Ausland die Retourladung bekommt, muss er den Frachtbrief selbst ausfüllen.
    Richtig. So sieht es in der Praxis oft aus. Ich hatte meistens Glück, dass meine Kunden wussten, was ein CMR ist und wofür man es benötigt...

    Zitat von Isis Beitrag anzeigen
    Das hast du fein gemacht, Rainer! Aber unserer Disponenten haben mit den Akten und somit mit den best. Ablieferbelegen nichts zu tun.
    Meiner schon... :D
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    • #17
      Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
      Puh, das sind aber Fragen...

      Mit dieser Thematik wirst du als Fahrer wohl nur sehr selten in Berührung kommen. Kaufmännische Aspekte der Warenbeförderung *sollten* vom Disponenten erledigt werden. Es gibt, soweit ich weiss, den Lehrberuf des Güterverkehrskaufmanns. Drei Jahre Ausbildung, um diesen Krempel zu verinnerlichen. In der Praxis musst du eigentlich nur die elementaren Grundbegriffe draufhaben.
      Stimmt genau. Der Fahrer hat mit dem ADSp oder AÖSp nix zu tun.
      Auch der Disponent nicht. Wenn du eine Spedition gründest, musst du festlegen, ob du nach den Grundlagen der ADSp arbeiten willst.
      Dann steht das auch fix in den Transportaufträgen.

      Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich die Lehre zur Speditionskauffrau zwar abgeschlossen habe und solche Dinge damals auch lernen musste. Nur das ist schon so lange her, dass ich Vieles leider auch schon wieder vergessen habe.
      Gruß Edith :bye:

      Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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      • #18
        Gibt es noch extra Papiere für den Zoll? Oder ist der CMR derjenige welche?!
        "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

        (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

        "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

        (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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        • #19
          Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
          Gibt es noch extra Papiere für den Zoll? Oder ist der CMR derjenige welche?!
          Oh, da gibt es Einige: Einfuhr/Ausfuhrbescheinigung, EUR1, T1, T2,
          Carnet TIR, Carnet ATA, Ursprungszeugnis, Handelsechnung, ...
          Gruß Edith :bye:

          Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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          • #20
            Ui, und was sind das für Papiere bzw. wofür sind die da?
            "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

            (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

            "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

            (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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            • #21
              So, habe mal geguckt.

              Sehe ich es richtig das die "Carnet ATA" verwendet wird wenn Waren nach Deutschland gebracht werden, die hier verkauft werden, aber nach dem kauf das Land wieder verlassen?

              "Carnet TIR" wird doch genutzt wenn ich ein Land als transit benutze, oder? Also die Ware dort nur durchrollt.

              Zu den anderen habe ich noch nichts gefunden.

              NACHTRAG:

              Das T 1 wird also benötigt wenn ich unverzollte Ware aus nicht EU-Ländern durch die EU fahre, um sie am Bestimmungsort zu verzollen?
              Und T 2 wenn die Ware aus einem EU-Land stammt?
              Zuletzt geändert von Querdenker; 09.09.2009, 13:16.
              "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

              (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

              "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

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              • #22
                Mach dir keinen Kopf über dieses Zeugs. Ich hab das nie gebraucht. Wir haben schliesslich die EU. Freier Warenverkehr. Lieferschein und CMR - das wars. Vom Nordkap bis nach Gibraltar. Ausnahme: Schweiz. Da gibts Speditionen und Büros an der Grenze, die den Papierkram für dich erledigen. Das wird dir ggfs. dein Disponent erklären, wo du mit deinen Papieren hin musst.

                Die Transporte von/nach Asien übernehmen sowieso die Kollegen mit den exotischen Nummernschildern - die sind billiger...
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                • #23
                  Hee, aber es interessiert mich nunmal :D Und wenn ich einen Job mache, oder machen möchte, möchte ich auch über die angrenzenden Gebiete etwas wissen. Also was sonst noch damit zutun hat. Auch wenn ich es nicht direkt benötige, würde ich es dennoch gerne verstehen und wissen um was es sich handelt.
                  "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                  (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                  "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                  (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                  • #24
                    Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                    Hee, aber es interessiert mich nunmal :D Und wenn ich einen Job mache, oder machen möchte, möchte ich auch über die angrenzenden Gebiete etwas wissen. Also was sonst noch damit zutun hat. Auch wenn ich es nicht direkt benötige, würde ich es dennoch gerne verstehen und wissen um was es sich handelt.
                    Ok, dann wird sich sicherlich jemand finden, der in der güterverkehrtechnischen Steinzeit gefahren ist und diese prähistorischen Formulare alle noch kennt. Ein Besuch in der lokalen Seniorenresidenz könnte hilfreich sein...

                    Im Ernst: Vergiss es! Diesen Mist braucht man heute nicht mehr.
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                    • #25
                      Hmm, wird das denn gar nicht mehr genutzt? Also nicht mal "selten"?
                      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                      • #26
                        Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                        Hmm, wird das denn gar nicht mehr genutzt? Also nicht mal "selten"?
                        Doch, wenn du Ware aus Marokko oder Istanbul in die EU bringst, dann brauchst du das alles noch. Aber innerhalb der EU ist das Vergangenheit.
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                        • #27
                          Für jeden den es noch interessiert habe ich hier eine recht gute Auflistung der Papiere gefunden auf die man treffen kann.

                          http://www.pfalz.ihk24.de/produktmar...es/Gemeinsames Versandverfahren, Versandanmeldung T1 und T2

                          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                          • #28
                            Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                            Moin,

                            was ist denn CMR?
                            Das ist ein Frachtbrief für den internationalen Fernverkehr.


                            Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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                            • #29
                              Danke Calimero, mitlerweile habe ich sogar einen Zuhause.
                              "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                              (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                              "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                              (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                              • #30
                                Also ich habe mich auch nochmal genau Schlau gemacht. Ich muss aber dazu sagen, das dies jetzt ein Beispiel aus Hamburg ist, also auch Freihafen-Zoll usw.

                                Meistens bekommst du von deinem Disponenten nur einen SPEDITIONSAUFTRAG, FRACHTBRIEF oder TRANSPORTAUFTRAG. Dieser ist meistens nur für dich wichtig, außer es wird ausdrücklich gewünscht, das der Absender, bzw. die Firma bei der du die Ware abholst, den Autrag quittiert, sprich seinen Stempel raufmacht. Meistens lassen wir die Transportaufträge beim Empfänger, da wir den quittierten Lieferschein haben.

                                Dieser Lieferschein wird beim Anliefern von dem Empfänger quittiert, meistens in 1-2 Facher Ausführung. Du gibst ihn bei deinem Disponenten ab, um den Rest brauchst du dich nicht zu kümmern.
                                Wir haben jededoch manchmal so genannte "Umfuhren", bei denen nur umgelagert wird. Hier erhalten wir entweder einen extra Lieferschein, oder einen Speditionsübergabeschein. Dieser erfüllt den gleichen zweck wie ein Lieferschein, du gibst ihn auch bei der Dispo ab. Manchmal musst du auch noch Postbote spielen und einen Lieferschein für den entgültigen Empfänger bei deiner Lieferadresse abgeben. Bei uns geht das meistens per Post raus, sehr selten das wir das so machen müssen.

                                So weit kann ich dir das erklären, mehr weiß ich dann auch nicht mehr. Falls du noch irgendwelche fragen hast, kannst du sie gerne stellen, ich versuche sie zu beantworten.
                                M.f.G. Actros Driver

                                "Born to be on Road"

                                Allen eine unfallfreie Fahrt

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