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Tachoscheiben

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  • #16
    Zitat von norbert Beitrag anzeigen
    Hi,

    also ich bin der Meinung, das man "seine" Tachoscheiben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sofort beim ehemaligen Arbeitgeber abzugeben hat. Kopien kann man verlangen - muss es aber nicht; Kopien werden von den Behörden sowieso nicht als Nachweis anerkannt.
    Von der Firma, wo man neu anfängt bekommt man ein Schreiben, wann man eingestellt wurde - oder man nimmt den Arbeitsvertrag mit.
    IMHO muss sich Polizei/BAG damit zufrieden geben.
    So habe ich das bereits 2mal gehandhabt - allerdings bin ich auch in keine Kontrolle gekommen.

    Lasse mich aber gern eines besseren belehren.

    LG, Norbert

    Hallo Norbert,

    Deine Antwort ist korrekt.
    Der neue Arbeitgeber muß eine Bescheinigung ausstellen, die vom Inhalt/ FORM her an das Formular " Arbeitsfreie Tage" ( Bescheinigung zur Vorlage bei Straßenverkehrskontrollen : Name der Firma, Firmenstempel, Unterschrift vom Chef, Name des Fahrers, mit Arbeitsbeginn, usw. ) angelehnt ist.

    Der Fahrer ist verpflichtet seine alten TACHO- Scheiben beim ehemaligen Arbeitgeber abzugeben, sofort nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

    Kopien der Scheiben können gemacht werden, ist aber kein Pflichtnachweis.

    MfG
    :)Lächle, und dein Leben schenkt dir ein lächeln zurück...:D:D:D

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    • #17
      Hallo,
      ich bin heute von der BAG rausgewunken worden und da habe ich gleich mal nachgefragt: Er sagte das ich auch in der neuen Sped. meine alten Tachoscheiben der letzten 28 Tage mitzuführen habe. Wann ich diese abgebe (alle 5 Tage oder zusammen) muss der Chef sagen
      Allzeit gute Fahrt und einen lieben Gruß Astrid

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      • #18
        Grundsätzlich besteht eine Nachweispflicht für 28 Kalendertage, bei einem Wechsel des Arbeitsgebers wird es aber regelmäßig so sein, das die Scheiben die dem alten Arbeitgeber gehören abgegeben werden müssen.
        Um bei späteren Straßenverkehrskontrollen durch die BAG (+ Polizei) keine Probleme zu bekommen, empfiehlt es sich, eine Bestätigung des neuen Arbeitgebers über den Arbeitsbeginn in der neuen Firma mitzuführen
        und bei Kontrollen vorzulegen und mündlich mitzuteilen, das die alten
        Scheiben bei der ehemaligen Firma eingesehen werden können.Name und Anschrift usw. der alten Firma sollte natürlich bekannt sein.;-)

        Wenn möglich, ist das Mitführen von Kopien der alten Scheiben nützlich.

        Wenn jedoch der alte Chef bereit ist, die Originalscheiben dem Fahrer für den Zeitraum der Mitführpflicht zu überlassen, wäre dies der Idealfall um die gesetzliche Vorschriften zu erfüllen.
        :)Lächle, und dein Leben schenkt dir ein lächeln zurück...:D:D:D

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        • #19
          Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
          Der neue Arbeitgeber muß eine Bescheinigung ausstellen, die vom Inhalt/ FORM her an das Formular " Arbeitsfreie Tage" ( Bescheinigung zur Vorlage bei Straßenverkehrskontrollen : Name der Firma, Firmenstempel, Unterschrift vom Chef, Name des Fahrers, mit Arbeitsbeginn, usw. ) angelehnt ist.

          Der Fahrer ist verpflichtet seine alten TACHO- Scheiben beim ehemaligen Arbeitgeber abzugeben, sofort nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
          Woher hast du diese Info? Gibt es eine Quelle (Gesetzestext o.ä.)?
          Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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          • #20
            @ mandy: laut des Beamten zählen keine kopien und der alte arbeitgeber ist verpflichtet mir die Tachoscheiben zu überlassen.
            Allzeit gute Fahrt und einen lieben Gruß Astrid

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            • #21
              zb. freitag den 25.07.08 hört man bei sped.schweinetreiber auf und fängt montag den 28.07.08 bei sped.ochsenknecht an.

              so am fr. den25.07 um 24 uhr endet das arbeitsverhältnis!-also auch meine nachweispflicht bei sped.schweinetreiber!! tachoscheiben sind personen bezogen solange das arbeitsverhältnis besteht.die scheiben sind dann dem arbeitgeber zu überlassen.man kann dann kopien fordern,wenn man das möchte.der arbeitgeber ist in der pflicht diese gegen kleine aufwandsgebühr(kann er fordern,muss er aber nicht) auszuhändigen.

              am Mo.den28.07 um 0 uhr beginnt das neue arbeitsverhältnis-somit auch wieder meine nachweissplicht.was aber davor war hat keinen zu interessieren,da ein arbeitgeber wechsel statt gefunden hat.Wenn jedoch die scheiben versaut sind und vedacht besteht das dieses verhalten vom fahrer routine ist,dann kann das amt(staatliche arbeitschutzbehörde) das einsehen der alten scheiben verlangen.
              die neueinstellung ist vom jetzigen arbeitgeber zu bescheinigen.diese bescheinigung muss gegestand jeder kontrolle der nächsten 28 kalendertage sein so wie die bis dort hin neu gesammelten scheiben.

              mit der fahrerkarte ist das hinfällig,da gelten andere regeln beim arbeitgeber wechsel!

              Quelle: schulung der Verkehrsakademie Dekra Nord 02/08
              kurs:Fahrpersonalverordnung analog/Digital
              Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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              • #22
                Zitat von truckerin08 Beitrag anzeigen
                @ mandy: laut des Beamten zählen keine kopien und der alte arbeitgeber ist verpflichtet mir die Tachoscheiben zu überlassen.
                Hallo truckerin08: Lies bitte das post von Driver500, er hat es noch einmal ausführlich und korrekt formuliert.
                Die " alten" Tacho-Scheiben sind Eigentum des alten Arbeitgebers und mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugeben. Du kannst Kopien der Scheiben der letzten 28 Tage mitführen, wenn die Beamten sich damit nicht zufrieden geben, können sie gerne Einsicht der Scheiben beim alten Arbeitgeber vornehmen.
                ( siehe auch mein post vom25.07.)
                :)Lächle, und dein Leben schenkt dir ein lächeln zurück...:D:D:D

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