Zitat von norbert
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Hallo Norbert,
Deine Antwort ist korrekt.
Der neue Arbeitgeber muß eine Bescheinigung ausstellen, die vom Inhalt/ FORM her an das Formular " Arbeitsfreie Tage" ( Bescheinigung zur Vorlage bei Straßenverkehrskontrollen : Name der Firma, Firmenstempel, Unterschrift vom Chef, Name des Fahrers, mit Arbeitsbeginn, usw. ) angelehnt ist.
Der Fahrer ist verpflichtet seine alten TACHO- Scheiben beim ehemaligen Arbeitgeber abzugeben, sofort nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Kopien der Scheiben können gemacht werden, ist aber kein Pflichtnachweis.
MfG
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