Hallo, ich habe eine Frage zum Berufskraftfahrer.
Mein Mann ist LKW-Fahrer und bekommt von seinem Arbeitgeber Spesen bezahlt, je nach Land, unterschiedlich hoch.
Wir machen die erste Steuererklärung und nun kommt die schwierige Frage.
Wir machen die erste Steuererklärung und nun kommt die schwierige Frage.
Kann der Fahrer die Kosten für Dusche/WC/ Parkplatzgebühren NICHT in der Steuererklärung geltend machen, weil er bereits Spesen bekommt?
Ich habe gelesen, dass eine 5 Euro Pauschale eingetragen werden kann, für Dusche/WC, nur wo trägt man sie ein, wenn man keine Belege hat?
Das Finanzamt hätte gerne vom Arbeitgeber eine Bescheinigung für den Verpflegungsmehraufwand, diese Bescheinigung stellt der Arbeitgeber aber nicht aus, weil er bereits Spesen bezahlt hat.
Wer weiss hier, wie die Rechtslage ausschaut, es steht überall etwas anderes dazu drin.
Ich habe gelesen, dass eine 5 Euro Pauschale eingetragen werden kann, für Dusche/WC, nur wo trägt man sie ein, wenn man keine Belege hat?
Das Finanzamt hätte gerne vom Arbeitgeber eine Bescheinigung für den Verpflegungsmehraufwand, diese Bescheinigung stellt der Arbeitgeber aber nicht aus, weil er bereits Spesen bezahlt hat.
Wer weiss hier, wie die Rechtslage ausschaut, es steht überall etwas anderes dazu drin.
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