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Defintion "leicht verderbliche Lebensmittel"

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  • Defintion "leicht verderbliche Lebensmittel"

    Habe mir schon x verschiedenen PDF Dateien und Seiten im Internet dazu durchgelesen in aber irgendwie immer noch kaum ein Stück schlauer wie vorher......

    Bei Molkerei Produkten darf nix von haltbar gemacht drauf stehen oder wärmebehandelt oder H-Milch etc.....ok soweit absolut klar und einleuchtend.....
    Aber steht sowas meist nicht nur auf den einzelnen Bechern,Verpackungen oder etc,vielleicht auch nur im kleingedruckten?Beispielsweise Jogurt.....oder ähnliches....
    Oder steht sowas auch auf der Aussenverpackung oder Umverpackung drauf?Weil meistens sind die Paletten ja dick in Folie eingeschweisst oder die Ware in Kartons.....oder wird auf sowas auf den Lieferpapieren hingewiesen?
    Oder muss man da Jahrelange Erfahrung haben um zu wissen was ist wirklich Frische Ware und leicht verderblich und was nicht....

    Ich denke dabei unter anderem an manche Milchgetränke,ob im Tetra Pack oder in Flaschen zum Beispiel.Manche halten sich ewig,obwohl nix von ultrahocherhitzt draufsteht und manche halten sich eben nicht so lange....
    Kann man da vom Haltbarkeitsdatum was ableiten?

    Genauso wie bei Obst und Gemüse.......was genau fällt unter die Defintion leicht verderblich....?

    Habe manches gelesen das es da keine genaue Definition gibt, oder das sich selbst die Kontrollorgane manchmal in der Auslegung nicht einig sind.....
    Auf machen Seiten steht nur Obst und Gemüse allgemein als leicht verderblich,bei manchen stehen Kartoffeln als nicht leicht verderblich bei anderen nicht (was gilt als Frühkartoffel,was nicht), bei manchen sind Äpfel ausgenommen bei anderen nicht.....
    Südfrüchte sollen wohl allgemein als leicht verderblich gelten....
    Verstehe da nur noch Bahnhof Koffer klauen.....

    Klar müssten die Firmen bzw. die Dispo sowas wissen und dem Fahrer sagen, aber mit Sicherheit gibt es genügend nette Firmen die dem Fahrer nicht immer die Wahrheit sagen,nach dem Motto klar darfst du damit fahren und hast kein Fahrverbot, und irgendwann kommt dann das böse Erwachen....

    Gibt es irgendwo präzise Infos oder Listen wo alles genau aufgeführt ist?

    Wie sieht die Auslegung in anderen Ländern aus? Ist "leicht verderblich" da auch genauso "leicht verderblich" wie in Deutschland?
    Beispielsweise Österreich, weiss jemand ob die Handhabung da genauso wie in Deutschland ist?

    Fragen über Fragen....sorry aber auf diesem Gebiet bin ich absolutes Greenhorn......null Plan von der Materie.....
    Habe eventuell ein Angebot auf Kühler,aber habe keinen Bock mir von einer Firma Müll erzählen zu lassen weil ich keinen Ahnung habe.
    Zuletzt geändert von Speedy79; 08.02.2016, 02:49.
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

  • #2
    AW: Defintion "leicht verderbliche Lebensmittel"

    Ich gehe davon jetzt mal aus, dass es dir um das Sonn und Feiertags Fahrverbot geht!

    Verderbliche Waren, sind Waren die nach kurzer Zeit, nicht mehr das Aussehen haben wie es beim Ernten gewesen ist oder Prodükte die schnell weiterverarbeitet werden müssen.

    Zu den verderblichen Waren zählt Obst und Gemüse im allgemeinen! Da ist es dann auch egal ob es mit einem Kühler oder mit der Plane transportiert wird! Z. B. Orangen werden aus Spanien auch hin und wieder mit der Plane transportiert!

    Frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen

    Frischen Fischen, lebenden Fischen oder frischen Fischerzeugnisse

    frische Milch oder frische Milcherzeugnisse

    Diese Waren müssen aber in Plusgraden gefahren werden, denn alles was tiefgefroren gefahren wird, gilt nicht als Frische! Medikamente dürfen Sonn und Feiertags nicht gefahren werden (gilt in Deutschland und Österreich, Frankreich ist es erlaubt) Alles Fleisch, Milchprodukte oder Frischwaren die schon verarbeitet worden sind unterliegen ebenso dem Fahrverbot. (z.B. Joghurt)

    Ausgenommen vom Fahrverbot sind auch Leerfahrten um solche Ware zu laden!
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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    • #3
      AW: Defintion "leicht verderbliche Lebensmittel"

      Zu den verderblichen Waren zählt Obst und Gemüse im allgemeinen!
      scheint in Österreich anscheinend anders zu sein :








      Alles Fleisch, Milchprodukte oder Frischwaren die schon verarbeitet worden sind unterliegen ebenso dem Fahrverbot. (z.B. Joghurt)
      Deine Aussage widerspricht aber den folgenden PDF jedenfalls in Bezug auf Jogurt oder schon verarbeitete Milchprodukte

      http://Zu den verderblichen Waren zähl...0000043871.pdf IHK Bielefeld Seite 7 der PDF Anlage 1 Da steht sogar Jogurt unter frische Milcherzeugnisse

      Bei der IHK Kassel auch

      Frische Milch:Rohmilch, Vorzugsmilch, Vollmilch, teilentrahmte (fettarme) Milch, entrahmte Milch undWerkmilch gelten als frisch, wenn sie gekennzeichnet sind als "Rohmilch","Vorzugsmilch", "pasteurisiert" oder "hocherhitzt"; sie gelten als haltbare Produkte, wennsie gekennzeichnet sind mit "ultrahocherhitzt, "sterilisiert" oder "H" + Milchsorte.

      Frische Milcherzeugnisse:Erzeugnisse aus Sauermilch, Joghurt, Kefir, Buttermilch, Sahne, Milch- oderMolkenmischungen sowie Frischkäse und Frischkäsezubereitungen gelten als frisch,wenn die Kennzeichnungshinweise keine Angabe der Wärmebehandlung enthalten; siegelten als haltbare Produkte, wenn sie gekennzeichnet sind mit "ultrahocherhitzt","sterilisiert", "wärmebehandelt" oder "H" + Produktbezeichnung.Milch, Milcherzeugnisse und Milchrückstände zu Futterzwecken bei Erzeugerbetriebengelten immer als frisch.
      Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

      Kommentar


      • #4
        AW: Defintion "leicht verderbliche Lebensmittel"

        Für nen Montag Morgen schon eine verdammt schwere Lektüre! Aber auch nach mehrmaligen durchlesen komme ich immer wieder auf den Punkt das dort genau aufgelistet ist was ich als Obst und Gemüse verallgemeinert habe! Die Ausnahme waren die Äpfel in Österreich! Das war auch für mich neu!

        Wie gesagt solange die Lebensmittel nicht verarbeitet wurden, gehört zur Kategorie leicht verderblich! H-Milch oder Vollmilch wurde ja schon verarbeitet! Genauso wie Joghurt oder Butter! Schweinehälften dürfen transportiert werden aber keine abgepackten Salamischeiben! Beispiele gibt es dafür genug!

        Wie du du in den Links lesen kannst dreht es sich nur um das Produkt im Rohzustand! Schau dir im Supermarkt das Obst und Gemüsetheke an, wie da zum Teil das Opnst oder Gemüse ausschaut! Das sind genau die Sachen die du Sonn und Feiertags transportieren darfst! Dasselbe siehst du in der Fischtheke!

        Du kannst aber davon ausgehen, wenn du z.B. In Trento für Edeka in Deutschland am Samstag lädst, das du mit ruhigem Gewissen auch durch Österreich fahren kannst. Nur weil es Österreich ist, gelten dort die selben Produkte als leicht verderblich! Wie gesagt in Österreich darfst du auch mit Medikamenten fahren und in Deutschland nicht!
        Blutphlasma gehört zwar zu den leicht verderblichen Produkten, sind sie aber nicht, da genau der Inhalt entfernt worden ist, der verderben bzw. gerinnen kann!
        Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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