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Überholverbot 7,5t

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  • Überholverbot 7,5t

    Hallo,

    bekanntlich (oder auch nicht) fahre ich einen Minisattel mit 7,5t zGG.
    Mittlerweile kenne ich drei Stellen wo das Überholen für Lkw's bis 7,5t erlaubt ist aber drunter ist das Zusatzschild Anhänger steht. So ist das in D an der A3, A93 und in I dem Brenner entlang bis Bozen.

    Also die Frage ist ob ich mit meinem kleinen Sattelzug hier überholen darf.
    Besonders wichtig ist mir auf dem Brenner da a.) die Strafen heftig sind und b.) mit dem kleinen doch mit 80 km/h laufen lassen kann.

    Es würde mich freuen, wenn jemand mir helfen könnte. Danke.
    Schöne Grüße
    onlinekurier

  • #2
    AW: Überholverbot 7,5t

    Wenn da ein überholverbot für lkw besteht und darunter die einschränkung "mit anhänger" würde ich solo auch mit mehr als 7.5 t überholen. Das bezieht sich ja auf anhängerbetrieb. Wenn du mit deinem gespann unter 7.5 t zgg liegst ist das überholen erlaubt. Sag aber bitte nicht, klausi hats erlaubt, falls ich falsch liege. Aber ich würde so fahren. Ist mir aber noch nicht untergekommen, eine solche beschilderung. Ich würde es jedenfalls so machen. Ein tip, wrnn du mal irgendwo beamte von polizei oder bag stehen siehst, die einfach ansprechen. Ich habe damit gute erfahrungen gemacht. Lg

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    • #3
      AW: Überholverbot 7,5t

      auf der brennerautobahn ziehen die jegliche gespanne raus, die überholen!!
      ich würds net probieren!

      wenn du nicht gerade einen fercam etc. vor dir hast, gehts ja mit fast 80 bergauf/bergab

      habe deutsche urlauber (wohnwagengespann) 'belauscht' an der raststätte: 350 euro SOFORT oder weiterfahrt untersagt!



      also besser in die kolonne einreihen ;-)
      Wir sind die Träger der Firma

      Einer träger als der Andere

      Kommentar


      • #4
        AW: Überholverbot 7,5t

        Aha, ich hätte das so interpretiert wie beschrieben. Dann lieber lassen und wirklich mal einen beamten fragen wie die das auslegen. Bin da auch ewig nicht mehr gefahren. Ich würde sagen mit anhänger und nicht "und".

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        • #5
          AW: Überholverbot 7,5t

          OK - das heisst dann folglich Brenner bis Modena ist das Überholen tabu!?

          Dann kann ich genauso die SS12 fahren ;-)
          Schöne Grüße
          onlinekurier

          Kommentar


          • #6
            AW: Überholverbot 7,5t

            Zitat von onlinekurier Beitrag anzeigen
            OK - das heisst dann folglich Brenner bis Modena ist das Überholen tabu!?

            Dann kann ich genauso die SS12 fahren ;-)
            Nachts, sind die Einschränkungen teilweise aufgehoben. Ich glaube nach Trento könnte man Nachts überholen.

            Kommentar


            • #7
              AW: Überholverbot 7,5t

              Richtig! Ab 22:00 Uhr. Bis, ich glaube, 06:00 Uhr.
              Schöne Grüße
              onlinekurier

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              • #8
                AW: Überholverbot 7,5t

                Moin, das hat mir keine ruhe gelassen, und ich hab einen fahrlehrer gefragt. Das schild bedeutet "und" anhänger. Auch mit einem kleinen klaufix gilt überholverbot. Sorry, da hab ich unsinn geschrieben. Fasconal hat recht. Lg

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                • #9
                  AW: Überholverbot 7,5t

                  Zitat von klausi Beitrag anzeigen
                  Das Schild bedeutet "und" Anhänger.
                  LKW Überholverbot mit Ergänzung (Eckig) Anhänger?

                  Das macht keinen Sinn, weil wenn LKW nicht überholen dürfen warum sollten es dann LKW mit Anhänger?

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Überholverbot 7,5t

                    Ich will das mal eben aufklären. Am Brenner ist Überholverbot für LKW und auch Überholverbot für PKW mit Anhänger. Genau das ist ausgeschildert. So wie man es jeden Tag vor Baustellen auf der Autobahn bei uns auch sieht.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Überholverbot 7,5t

                      Danke andreas. Noch mal genau. Die ergänzung bezieht sich auf anhänger jedweder art. Also sobald du einen anhänger dran hast, und sei es nur ein 750 kg anhänger gilt für dich überholverbot. Also fahrzeuge über 7,5 t und fahrzeuge mit anhänger. Unabhängig vom gewicht besteht überholverbot sobald ein anhänger/auflieger mitgeführt wird. Ob das jetzt mit absicht so mißverständlich dargestellt wird, zb am brenner, da kann man nur spekulieren. Es kommt bestimmt was zusammen, wenn sich in der urlaubszeit fahrer mit wohnwagen gespannen von diesem lkw 7,5 t überholverbot blenden lassen
                      Ich habs ja auch nicht richtig gewußt, und ich fahre nicht erst seit gestern.

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                      • #12
                        AW: Überholverbot 7,5t

                        Zitat von onlinekurier Beitrag anzeigen
                        Richtig! Ab 22:00 Uhr. Bis, ich glaube, 06:00 Uhr.
                        moment, mal aufdröseln ....
                        also: generell auf der strecke überholverbot ab 12 tonnen
                        von bozen bis brenner 12 tonnen UND gespanne
                        von trento süd bis clausen (so um die ecke) gilt tempo 60 für lkw 12 tonnen & gespanne
                        Wir sind die Träger der Firma

                        Einer träger als der Andere

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