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Fahren ohne Module?

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  • Fahren ohne Module?

    Hallo, seit einem Monat habe ich einen Mini-Job als Lkw-Fahrer, der jetzt in einen Teilzeit Job umgewandelt wird, da ich immer über max. Stundenzahl komme. Mein AG ist eine Zeitarbeitsfirma. Vor der Einstellung habe ich die Firma darauf hingewiesen, dass ich die Module noch nicht habe. Die Firma hat darauf geantwortet, das sei kein Problem, da ich für den Kunden nur Lkw-Abholfahrten durchführe und keine Güter transportiere. Ich glaube das stimmt nicht. Habe das gelesen: Ein Mitarbeiter eines Betriebes (keine Werkstatt) führt Leerfahrten zur und von der Werkstatt durch. Grund der Fahrten: Abgabe zur Inspektion, Abnahme von HU oder SP. Es werden keine Personen oder Güter befördert. Ist diese Person von der Weiterbildung (Eintrag 95 befreit)?


    Bei Überführungsfahrten sind Sie von der Qualifikations- und Weiterbildungspflicht ausgenommen, wenn die Kraftfahrzeuge:

    • der technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder der technischen Untersuchung/Prüfungen unterzogen werden sollen,
    • in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes (KfSachvG) oder der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) übertragen sind, eingesetzt werden oder
    • neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind.


    Dementsprechend kann es möglich sein, dass Sie einzelne Überführungsfahrten auch ohne Grundqualifikation/Weiterbildung durchführen können. Aussagen zur Weiterbildungs- und Qualifikationspflicht sind jedoch immer von den Details des Einzelfalles (speziell der einzelnen Fahrt) abhängig.



  • #2
    AW: Fahren ohne Module?

    Was muß ich mir unter lkw-abholfahrten vorstellen, und warum machst du die module nicht? Dann könntest du dir einen "richtigen" job suchen. Das wird unter umständen von der arge gefördert.

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    • #3
      AW: Fahren ohne Module?

      Eigentlich sehe ich das ganz klar. Du kannst mit deinem Führerschein ein großes Wohnmobil im Urlaub bewegen. Mehr nicht.

      Da du das gewerblich machen möchtest (Mini Job, Teilzeit Job oder Fest angestellt macht keinen Unterschied) musst du auch die Module vorweisen können.

      Um es nochmal anders zu sagen, jeder LKW der gewerblich betrieben wird (ich kenne keine anderen) muss so bewegt werden.
      Zuletzt geändert von alterelch; 27.09.2014, 10:25. Grund: eine Klammer entfernt

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      • #4
        AW: Fahren ohne Module?

        Hallo.

        Generell braucht jeder die 95, der im gewerblichen Güterverkehr unterwegs ist.

        Ob du die 95 brauchst oder nicht hängt von der Art der Überführungsfahrt ab.

        Wenn du z.B. einen neu zugelassenen LKW vom Werk abholst, brauchst du die 95 nicht. Das gleiche gilt auch, wenn du einen umgebauten (gebrauchten) LKW abholst der erstmalig oder wieder in Betrieb genommen wird.

        Demnach brauchst du die 95 für alle anderen Fahrten. Heißt, du springst ein um einen LKW von der Autobahn zu holen weil der Fahrer verschwunden ist oder was weiß ich. In diesem Fall, auch wenn der Wagen leer ist, brauchst du die 95 da der LKW schon in Betrieb genommen ist.

        Gruß
        Allseits gute Fahrt!

        Kommentar


        • #5
          AW: Fahren ohne Module?

          Zitat von tman_ac Beitrag anzeigen
          Hallo.

          Generell braucht jeder die 95, der im gewerblichen Güterverkehr unterwegs ist.

          Ob du die 95 brauchst oder nicht hängt von der Art der Überführungsfahrt ab.

          Wenn du z.B. einen neu zugelassenen LKW vom Werk abholst, brauchst du die 95 nicht. Das gleiche gilt auch, wenn du einen umgebauten (gebrauchten) LKW abholst der erstmalig oder wieder in Betrieb genommen wird.

          Demnach brauchst du die 95 für alle anderen Fahrten. Heißt, du springst ein um einen LKW von der Autobahn zu holen weil der Fahrer verschwunden ist oder was weiß ich. In diesem Fall, auch wenn der Wagen leer ist, brauchst du die 95 da der LKW schon in Betrieb genommen ist.

          Gruß
          Ich verstehe diese Aussage nicht. Der Kollege ist angestellt. Er bewegt für Geld diese Fahrzeuge. Der neu zugelassene LKW ist doch auch schon für einen Gewerbebetrieb zugelassen oder mit roter Nummer für diesen Gewerbebetrieb unterwegs. Somit gewerblich. Aus meiner Sicht darf er das nicht machen. Bin gespannt ob dieses Problem schlüssig aufgelöst werden kann.
          Zuletzt geändert von alterelch; 27.09.2014, 10:23.

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          • #6
            AW: Fahren ohne Module?

            Es geht dabei nicht darum, ob er angestellt ist oder nicht. Laut BKrFQG gibt es Ausnahmeregelungen. Und eine besagt, dass man bei Überführungsfahrten, die ich in meinem vorigen Post angesprochen habe, keine 95 im Führerschein braucht. Entscheidend dabei ist, dass der LKW noch nicht "in Betrieb" genommen wurde. Eine Überführungsfahrt vom Händler oder einer Werkstatt, die einen Umbau vorgenommen hat zu deiner Betriebsstätte zählt demnach nicht als "in Betrieb genommen".
            Allseits gute Fahrt!

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            • #7
              AW: Fahren ohne Module?

              Ich glaube ich muss die Module so schnell wie möglich nachholen, sonst kann es für mich teuer werden. Habe gelesen, dass ich bei einer Kontrolle EUR 150 nachzahlen muss für jeden Tag, an dem ich ohne die Module gefahren bin.

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              • #8
                AW: Fahren ohne Module?

                Zitat von Openmind Beitrag anzeigen
                Ich glaube ich muss die Module so schnell wie möglich nachholen, sonst kann es für mich teuer werden. Habe gelesen, dass ich bei einer Kontrolle EUR 150 nachzahlen muss für jeden Tag, an dem ich ohne die Module gefahren bin.
                Jau, die Strafen können ganz empfindlich sein. Besser die Module machen und mit der 95 im Führerschein auf der sicheren Seite sein. :)
                Allseits gute Fahrt!

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                • #9
                  AW: Fahren ohne Module?

                  Das nennt man fahren ohne fahrerlaubnis. Da wirst du mit 150€ nicht auskommen. Das gibt riesen ärger. Wenn da was passiert, mal es dir selber aus. Übrigens sitzt deine firma mit im boot, und die bußgelder sind da fünfstellig.

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                  • #10
                    AW: Fahren ohne Module?

                    Soweit ich weiss,5000€ für den Fahrer und 20000€ für die Firma.
                    "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
                    Jean Jacques Rousseau

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                    • #11
                      AW: Fahren ohne Module?

                      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                      Ich verstehe diese Aussage nicht. Der Kollege ist angestellt. Er bewegt für Geld diese Fahrzeuge. Der neu zugelassene LKW ist doch auch schon für einen Gewerbebetrieb zugelassen oder mit roter Nummer für diesen Gewerbebetrieb unterwegs. Somit gewerblich. Aus meiner Sicht darf er das nicht machen. Bin gespannt ob dieses Problem schlüssig aufgelöst werden kann.
                      Nur zum Überlegen...

                      Bei einer Überführungs-Fahrt von Neu-Fzg. (rote Nummer) brauche ich z.B. keine Fahrerkarte stecken.
                      Warum ? Weil die Unternehmerkarte ,zur Identifizierung ,noch nicht gesteckt ist.Ist diese Überführungs-Fahrt gewerblich und wenn ,warum ?

                      Warum brauche ich dann die 95 ? ? ?

                      Nur zur Info: Ich hab die 95 drin, da ich ja gewerblich fahre.

                      Ist also wirklich nur eine Frage.

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                      • #12
                        AW: Fahren ohne Module?

                        Zitat von oldie Beitrag anzeigen
                        Bei einer Überführungs-Fahrt von Neu-Fzg. (rote Nummer) brauche ich z.B. keine Fahrerkarte stecken.
                        Warum ? Weil die Unternehmerkarte ,zur Identifizierung ,noch nicht gesteckt ist.Ist diese Überführungs-Fahrt gewerblich und wenn ,warum ?
                        Die Frage ist, wie der Gesetzgeber als "in Betrieb nehmen" definiert. Meiner Meinung nach kann man das an folgenden Bespielen ableiten:

                        1. Du holst eine Sattelzugmaschine samt Auflieger beim Händler ab. Diese fährst du auf direktem Wege zur Betriebsstätte. In diesem Fall ist es eine Überführungsfahrt. Du benötigst keine 95 im Führerschein.

                        2. Du holst eine Sattelzugmaschine samt Auflieger beim Händler ab. Auf dem Weg zur Betriebsstätte nimmst du einen Auftrag an und lädst den Auflieger mit Waren bei Kunde X voll, die dann im Lager der Betriebsstätte umgeschlagen werden. In diesem Fall nimmst du das Fahrzeug mit der Beladung bei Kunde X in Betrieb. Du benötigst die 95 im Führerschein.

                        3. Ein Fahrer erkrankt unterwegs. Er ist leer unterwegs und nur noch 50 km von der Betriebsstätte entfernt. Trotzdem kann er die letzen Kilometer nicht mehr fahren. Du holst den LKW an Ort und Stelle ab. Da der LKW schon in Betrieb genommen ist (der Unternehmer hat mit diesem in der Vergangenheit schon Geld verdient) benötigst du die 95 im Führerschein für diese Überführungsfahrt.

                        Zitat von oldie Beitrag anzeigen
                        Warum brauche ich dann die 95 ? ? ?
                        Damit du keinen Ärger mit dem Gesetzgeber bekommst. ;) Spaß beiseite. Im Endeffekt braucht jeder die 95 im gewerblichen Güterverkehr. Gibt halt einige Ausnahmen, wie z.B. im Werkverkehr, wo du die 95 nicht brauchst. Aber besser die 95 im Führerschein zu haben als später eine hohe Strafe zahlen zu müssen.
                        Allseits gute Fahrt!

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                        • #13
                          AW: Fahren ohne Module?

                          Genau so sehe ich das auch.

                          Jemand anderer Meinung ? ? ?

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