Hallo, seit einem Monat habe ich einen Mini-Job als Lkw-Fahrer, der jetzt in einen Teilzeit Job umgewandelt wird, da ich immer über max. Stundenzahl komme. Mein AG ist eine Zeitarbeitsfirma. Vor der Einstellung habe ich die Firma darauf hingewiesen, dass ich die Module noch nicht habe. Die Firma hat darauf geantwortet, das sei kein Problem, da ich für den Kunden nur Lkw-Abholfahrten durchführe und keine Güter transportiere. Ich glaube das stimmt nicht. Habe das gelesen: Ein Mitarbeiter eines Betriebes (keine Werkstatt) führt Leerfahrten zur und von der Werkstatt durch. Grund der Fahrten: Abgabe zur Inspektion, Abnahme von HU oder SP. Es werden keine Personen oder Güter befördert. Ist diese Person von der Weiterbildung (Eintrag 95 befreit)?
Bei Überführungsfahrten sind Sie von der Qualifikations- und Weiterbildungspflicht ausgenommen, wenn die Kraftfahrzeuge:
Dementsprechend kann es möglich sein, dass Sie einzelne Überführungsfahrten auch ohne Grundqualifikation/Weiterbildung durchführen können. Aussagen zur Weiterbildungs- und Qualifikationspflicht sind jedoch immer von den Details des Einzelfalles (speziell der einzelnen Fahrt) abhängig.
Bei Überführungsfahrten sind Sie von der Qualifikations- und Weiterbildungspflicht ausgenommen, wenn die Kraftfahrzeuge:
- der technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder der technischen Untersuchung/Prüfungen unterzogen werden sollen,
- in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes (KfSachvG) oder der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) übertragen sind, eingesetzt werden oder
- neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind.
Dementsprechend kann es möglich sein, dass Sie einzelne Überführungsfahrten auch ohne Grundqualifikation/Weiterbildung durchführen können. Aussagen zur Weiterbildungs- und Qualifikationspflicht sind jedoch immer von den Details des Einzelfalles (speziell der einzelnen Fahrt) abhängig.
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