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    Hallo Kollegen,
    Ist es eigentlich rechtens wenn man während der Probezeit einen Arbeitsunfall hat und dann gekündigt wird bzw. wenn man erst mal gekündigt wird bis man wieder gesund ist und dann wieder eventuell eingestellt wird? So läuft es momentan bei meinen Stiefsohn ab.

    Gruß Martin

  • #2
    In der probezeit darf jederzeit und ohne angaben von gründen, mit einer zweiwochen frist gekündigt werden.
    §622 BGB

    Das Kündigungsschützgesetz greift nicht. §1 KSchG.

    Somit ist die kündigung rechtswirksam.

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    • #3
      Eine Kündigung dürfe während der Probezeit auch dann ausgesprochen werden, wenn der Mitarbeiter im Betrieb einen Unfall erlitten und er aufgrund dessen arbeitsunfähig geworden sei.

      hat das LAG Hamm 2005 beschlossen

      lg die Manu
      Sterne gehören an den Himmel....

      Wenige Menschen denken, und doch wollen viele entscheiden...

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Martin1 Beitrag anzeigen
        Hallo Kollegen,
        Ist es eigentlich rechtens wenn man während der Probezeit einen Arbeitsunfall hat und dann gekündigt wird bzw. wenn man erst mal gekündigt wird bis man wieder gesund ist und dann wieder eventuell eingestellt wird? So läuft es momentan bei meinen Stiefsohn ab.

        Gruß Martin
        Eine Kündigung während der Probezeit ist jederzeit möglich, ohne Angabe von Gründen. Dabei ist es unerheblich, ob jemand einen Arbeitsunfall hatte oder krank ist. Obwohl das Kündigungsschutzgesetz in der Probezeit nicht gilt, kann es unter Umständen in diesem Fall doch so sein. Wenn eine Kündigung nachweislich erfolgt ist, weil ein Arbeitnehmer ein ihm zustehendes Recht ausgeübt hat, hier die Heilbehandlung nach Arbeitsunfall, kann die Kündigung eventuell für ungültig erklärt werden. Dann greift auch das Kündigungsschutzgesetz.
        Allerdings muss ich betonen, dass meine Aussage mit Vorsicht zu genießen ist. Bisher sind nur wenige solcher Fälle verhandelt und die Kündigung verworfen worden. Aussicht auf Erfolg bestünde nur dann, wenn dein Stiefsohn den Beweis antreten kann, dass er nach der Genesung wieder anfangen kann. Und er muss auch die 3-Wochen-Frist einhalten, um zu klagen.

        Noch einmal der Hinweis, dass die genannte Möglichkeit von mir nur angenommen wird. Ein Anwalt ist auf jeden Fall anzuraten.

        Gruß

        McFly

        Kommentar


        • #5
          Ok aber das ist nicht die feine englische Art jeder kann mal krank werden bzw.einen Arbeitsunfall haben und dann gleich ev. kündigen würde ich nicht machen aber ich bin ja nicht der Chef

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          • #6
            Das was Mc Fly meint ist.

            Das es entweder eine stittenwiedrige kündigung in zusammen hang mit §138 BGB
            und/oder
            Das die kündigung gegen treu und glauben verstößt. §242 BGB

            Wenn es gelingen sollte eines dieser §§ zu beweisen, kann man dagegen angehen.
            Wird aber sehr schwer werden.

            Das recht auf heilbehandlung, wird über den Versicherungsträger abgewickelt.
            hier die berufsgenossenschaft. Da ist der Arbeitgeber nur Vermittler,
            SGB VII. §26

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