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Einkommenssteuererklärung (ehem. Lohnsteuerjahresausgleich)

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  • Einkommenssteuererklärung (ehem. Lohnsteuerjahresausgleich)

    Tach Zusammen,

    Was/ Welche Belege und Daten ist zweckmäßig bzgl. Erwerbsarbeit aufzubewahren, da einzureichen?

    Da kann bestimmt noch Eine oder Andere was von erfahrenen Hasen lernen / beitragen ...

    ich fang mal an u texte was ich eingereicht hab:

    - da ich wenn, dann immer nur maximohl 24€ tägl Spesen bezog hab ich natürlich alle Tage in denen ich mich im Ausland rumtrieb mit den länderspezifisch höheren Spesensätzen (wie CH, FR, AT, B, NL, L) angegeben

    - alle Fahrten von Heimat zum Firmensitz bzw LKWstandort (aber nur in eine Richtung) mit kmPauschale

    - da ich jedes zweite WE nicht zuhause sondern im LKW verbracht hab, mir dieses aber entweder gar nicht oder nur am Samstag mit 12€ Spesen bezahlt wurde, erstellte ich Liste inklusive Orte + Daten darüber

    - Arbeitsbotten u -klamotten wie Warnweste, x-paar Handschuhe hab ich dummerweise keine Quittungen drüber aufbewahrt also auch nix eingereicht

    - da icke zu faul war Toilettentagebuch zu führen, tat ich pauschal für jeden Arbeitstag wo ich in LKW gepennt hab 4€uronen für sanitäre Aufwendungen (Dusche u Toilette) unter Berufung auf Urteil Bundesfinanzhof 28.03.2012 (VI R 48/11) geltend gemachen

    - Quali-maßnahmen sind evtl auch relevant

    MfG u Danke für neue Infos
    Aus Momo von M. Ende:

    "Aber Zeit ist Leben.
    Und das Leben wohnt im Herzen.
    Und je mehr die Menschen daran sparten, desto weniger hatten Sie."

  • #2
    Hi, du bringst mir ja tolle Ideen. Aber ich zumindest kann Dir auch keine hilfreichen Ratschläge geben. Ich benutze immer eine Steuersoftware die mich ausfragt. Allerdings hast Du mir Fragen aufgezeigt die mir bisher nicht so bewusst waren. Auch wenn ich nichts beitragen konnte. Danke für die Tips die du mir unbewusst gegeben hast.

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    • #3
      Gibt es für Arbeitsklamotten etc... nicht auch eine Art Pauschale die man absetzen kann auch ohne Quittungen?Oder man könnte sich doch eine schriftliche Bestätigung bei der Firma geben lassen..........
      Obwohl eigentlich sind Arbeitsbekleidung oder Arbeitsmaterial eh Sache der Firma........ich würde sowas nie aus eigener tasche bezahlen....oder es mir direkt im Anschluss sofort von der Firma erstatten lassen wenn es unterwegs unvermeidbar war......
      Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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      • #4
        Hab die Unterlagen anfang Februar eingereicht. Vor 2 Wo kam dann die Message wg elktrotechn Probleme soll ich in Papierform Jahresgesamtübersicht und Firmenbelege über meine Länderstandorte einreichen. Die Jahresübersicht hab ich versand. Die Firmenbelege hatte ich 2 mal von meinem Ex-AG ein/angefordert jedoch nicht bekommen. Da ich dann noch vorm AGericht meine rechtmäßige Kündigung einzuklagen hatte, schrieb ich dem Finanzamt sie mögen sich doch bitte selbst an meinen ExAG wenden. Bin mal gespannt was draus wird. Würd mich gar nicht wundern, wenn ich nochmal irgdnen gebastelten Schwachsinn von meinem ExAG hingelegt bekomme und um keinen Stress mit FiA zu haben nochma zum Anwalt latschen muss...

        Genauso AAmt meine Herren Gesangsverein, hab nun vor 6 und vor 4 Wo Kopie der von mir unterschriebenen Unterlagen schriftlich angefordert. Und vor ner Wo nen drittes mal per Tel.. Bekommen die das gebacken die 5-6 Seiten zu kopieren ? Nein. Is irre. Weiss jemand ob ich die auch per Rechtsschutz und SB verklagen kann? Wäre ne wichtige Info für mich. Irgendwie muss ich die ja zwingen können, mir ne Kopie der von mir unterschrieben Unterlagen zu bekommen, darauf hab ich schließlich hierzulande nen Rechtsanspruch.

        Manchmal fühlt es sich so an wenn Du arbeitest oder arbeiten willst, dass Du der gebeutelte und gelackmeierte bist im Land der Dichter und Denker.

        in einem wachsenden Meer von blödsinn...

        braucht sich Niemand ob der Jugend zu wundern, Leistungsbestrafung wie geschulte Belohnung von bösem Verhalten als Erziehungsanreize
        Aus Momo von M. Ende:

        "Aber Zeit ist Leben.
        Und das Leben wohnt im Herzen.
        Und je mehr die Menschen daran sparten, desto weniger hatten Sie."

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        • #5
          Hi Speedy, für Arbeitskleidung etc. gibt es vom Finanzamt nichts!!

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          • #6
            Klar, die kannst du als Werbungskosten geltend machen. Solange sie nicht zur "normalen Privatkleidung" zählt.

            "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

            (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

            "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

            (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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            • #7
              Natürlich ist Berufskleidung absetzbar und auch deren regelmässige Reinigung!
              "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
              Jean Jacques Rousseau

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