Tach Zusammen,
Was/ Welche Belege und Daten ist zweckmäßig bzgl. Erwerbsarbeit aufzubewahren, da einzureichen?
Da kann bestimmt noch Eine oder Andere was von erfahrenen Hasen lernen / beitragen ...
ich fang mal an u texte was ich eingereicht hab:
- da ich wenn, dann immer nur maximohl 24€ tägl Spesen bezog hab ich natürlich alle Tage in denen ich mich im Ausland rumtrieb mit den länderspezifisch höheren Spesensätzen (wie CH, FR, AT, B, NL, L) angegeben
- alle Fahrten von Heimat zum Firmensitz bzw LKWstandort (aber nur in eine Richtung) mit kmPauschale
- da ich jedes zweite WE nicht zuhause sondern im LKW verbracht hab, mir dieses aber entweder gar nicht oder nur am Samstag mit 12€ Spesen bezahlt wurde, erstellte ich Liste inklusive Orte + Daten darüber
- Arbeitsbotten u -klamotten wie Warnweste, x-paar Handschuhe hab ich dummerweise keine Quittungen drüber aufbewahrt also auch nix eingereicht
- da icke zu faul war Toilettentagebuch zu führen, tat ich pauschal für jeden Arbeitstag wo ich in LKW gepennt hab 4€uronen für sanitäre Aufwendungen (Dusche u Toilette) unter Berufung auf Urteil Bundesfinanzhof 28.03.2012 (VI R 48/11) geltend gemachen
- Quali-maßnahmen sind evtl auch relevant
MfG u Danke für neue Infos
Was/ Welche Belege und Daten ist zweckmäßig bzgl. Erwerbsarbeit aufzubewahren, da einzureichen?
Da kann bestimmt noch Eine oder Andere was von erfahrenen Hasen lernen / beitragen ...
ich fang mal an u texte was ich eingereicht hab:
- da ich wenn, dann immer nur maximohl 24€ tägl Spesen bezog hab ich natürlich alle Tage in denen ich mich im Ausland rumtrieb mit den länderspezifisch höheren Spesensätzen (wie CH, FR, AT, B, NL, L) angegeben
- alle Fahrten von Heimat zum Firmensitz bzw LKWstandort (aber nur in eine Richtung) mit kmPauschale
- da ich jedes zweite WE nicht zuhause sondern im LKW verbracht hab, mir dieses aber entweder gar nicht oder nur am Samstag mit 12€ Spesen bezahlt wurde, erstellte ich Liste inklusive Orte + Daten darüber
- Arbeitsbotten u -klamotten wie Warnweste, x-paar Handschuhe hab ich dummerweise keine Quittungen drüber aufbewahrt also auch nix eingereicht
- da icke zu faul war Toilettentagebuch zu führen, tat ich pauschal für jeden Arbeitstag wo ich in LKW gepennt hab 4€uronen für sanitäre Aufwendungen (Dusche u Toilette) unter Berufung auf Urteil Bundesfinanzhof 28.03.2012 (VI R 48/11) geltend gemachen
- Quali-maßnahmen sind evtl auch relevant
MfG u Danke für neue Infos
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