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CE neu gemacht - Fragen zum Lohn und anderes

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  • CE neu gemacht - Fragen zum Lohn und anderes

    Hallo,

    ich bin 44 Jahre alt und mache derzeit den C/CE. ADR und Stapler habe ich bereits gemacht, das Jobcenter bezahlt die Weiterbildung. Davor bin ich 20 Jahre lang Taxi gefahren, aber davon hab ich echt genug. Ich denke, dass ich den Schein bis Februar haben werde, im März will ich dann nochmal in die Karibik und zum April würde ich gerne als LKW-Fahrer anfangen. Ob Nah- oder Fernverkehr bin ich flexibel, da ich alleinstehend bin.

    Aber ich habe noch verschiedene Fragen, denn wenn ich mich mal irgendwo bewerbe sollte ich über folgende Punkte bissel Bescheid wissen:

    1. Mit wieviel Lohn kann ich als Anfänger rechnen (bin aus Freiburg) ? Ich mag das Wort Anfänger nicht so, denn ich lerne relativ schnell und bin sicher, dass ich nach 6-12 Monaten auf dem gleichen Niveau fahre wie so manch langjähriger Fahrer.

    2. Wird nach Stundenlohn (Wieviel Stunden/Woche) oder fester Monatslohn bezahlt ?

    3. Muss man als Anfänger erst bei einem Kollegen mitfahren und wielange oder wird man gleich alleine auf die Reise geschickt ?

    4. Wie ist das mit den Spesen, gibts die immer dazu und sind die steuerfrei ?

    5. Wie macht das ein Fernfahrer wenn er mal zum Zahnarzt muss, er ist doch von Mo-Fr unterwegs ?

    Im vorraus Danke
    Leopardi
    Giacomo Leopardi

  • #2
    Hallo,

    zu 1: Das kommt drauf an ob Nah oder Fernverkehr. Ich kenn mich jetzt nicht genau mit dem Lohngefüge bei dir im Breisgau aus, aber es dürfte um einiges höher ausfallen als in den restlichen Bundesländern.

    Grob würde ich sagen so ab 1800€ Brutto wirds wohl im Nahverkehr losgehen.
    Im Fernverkehr liegen wir dann schätzungsweise so zwischen 2000€ Brutto und aufwärts plus Spesen.

    Aber wie gesagt das sind alles schätzungen, denn ich weiss nicht genau was bei euch da unten bezahlt wird.

    Zu 2: Es gibt noch einige wenige Firmen die Std-Lohn zahlen....mir fällt da gerade Menath ein....wie komisch....smile. Überwiegend allerdings wird Festlohn bezahlt. Ist ja auch einfacher für den AG. Damit ist ja alles abgegolten.

    Zu 3: Im Nahverkehr wirst du sicherlich mit fahren. Wie sonst sollst du die Tour kennenlernen.
    Im Fernverkehr liegt es wiederum daran WAS gefahren wird. Bei Sicherheitstransporten wirst du sicher erst mal mitfahren. Bei ganz normalen Planenjobs könnte ich mir vorstellen das sie dir evtl. Aufträge erteilen die du alleine bewerkstelligen musst. Allerdings denk ich mit einem höheren Zeitfenster versehen.

    Auf jedenfall werden sie sehen wollen ob du mit dem "Gefährt" umgehen kannst.

    Zu 4: Kein AG in Deutschland ist verpflichtet dir Spesen zu bezahlen. Nur wenns einer nicht macht dann bekommt er auch keine Fahrer. Der Regelsatz für Deutschland, den sehr viele auch für ganz Europa nehmen; sind 24€. Bessere Firmen bezahlen auch Länderspesen und sehr wenige ( da fällt mir wiederum Menath ein...grins) zahlen doppelte Spesen. Dabei achte darauf das die Versteuerung der AG macht.

    Zu 5: Es gibt mittlerweile auf vielen Autohöfen die möglichkeit einen Arzt zu konsultieren.
    Ansonsten entweder am Samstag oder eben in jeder Stadt in D. Übrigens mit Reisekrankenversicherung auch in Europa möglich.

    Hoffe ich konnte dir helfen...

    Gruß Edelfranke

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    • #3
      Hallo Edelfranke,

      danke für deine kompetenten Antworten. Ist immer gut wenn das mal einer erklärt der Ahnung von der Praxis hat.

      Dass der Lohn hier etwas höher sein soll, hab ich schon von anderer Seite gehört, deswegen hatte ich den Ort in Klammer nochmal dazugeschrieben.
      Giacomo Leopardi

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      • #4
        Gern geschehen, es liegt mir auch am Herzen das gerade die "neuen" nur wegen unwissenheit nicht verheizt werden.

        Ich denke hier können einige ein Liedchen davon singen, mich eingeschlossen.

        Ich wünsch dir noch viel Glück und nen schönen Urlaub...

        Biba

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        • #5
          Hab diese Woche schon ein erstes Telefonat mit der Personalabteilung einer Spedition geführt. Die sind dort auch an Neueinsteigern interessiert. Es handelt sich dabei um nationalen Fernverkehr + grenznahes Ausland. Der Lohn wäre € 1.700,- brutto + € 200,- Prämie + € 24 Spesen/Tag. Bei der Prämie weiss ich jetzt aber nicht genau, aus was die besteht.

          Sie sagte auch, dass ich als Neueinsteiger aber erst ein Praktikum machen müsste, ich glaube von einer Woche war die Rede. Hab aber nicht genau gefragt, ob das dann kostenlos ist oder auch schon bezahlt wird.

          Wie verblieben dann so, dass ich mich melde, sobald ich den CE habe, also voraussichtlich Februar. War ein nettes Gespräch. Ein paar Fragen hab ich jetzt, aber wegen der Kleinigkeiten werd ich jetzt nicht extra anrufen, wird ja dann eh im Februar geklärt.

          1. Was haltet Ihr von dem Lohn ?
          2. Aus was könnte die Prämie bestehen ?
          3. Ist ein vorangestelltes Praktikum eher ohne oder schon mit Bezahlung ?
          Giacomo Leopardi

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          • #6
            Der Lohn haut mich nicht von Hocker.
            Prämien gibt es viele: Pünklichkeit beim Kunden, spritsparendes fahren, unfallfreies fahren...
            Ein Praktikum ist in der Regel unendgeldlich.
            "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

            (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

            "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

            (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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            • #7
              Beim Lohn schließe ich mich @Querdenker an. Begeisterungsstürme ruft es in mir nicht hervor. Eher das Gegenteil.

              Die Regeln für die Prämie legt immer derjenige fest, der sie bezahlt. Es kann also alles oder nichts da reingepackt werden.

              Ein Praktikum wird in der Regel nicht bezahlt, sofern es ein echtes ist. Ein echtes Praktikum liegt vor, wenn Ausbildung und Lernen im Vordergrund stehen und nicht die normalen Arbeitsaufgaben, die Fahrer sonst haben.
              Ich gehe davon aus, der Arbeitgeber will weder ausbilden noch dafür sorgen, dass du etwas lernst. Er nutzt das Praktikum lediglich als Test, wie du unterwegs klar kommst oder er sucht für den Anfang eine superbillige Arbeitskraft. Das Problem an der Sache ist, dass solche Scheinpraktika für den Praktikanten teuer werden können. Hier handelt es sich nämlich um Schwarzarbeit. Gehen solche Scheinpraktika in die Brüche, d.h. dir wird gekündigt, kannst du nachträglich noch den Lohn dafür einklagen. Dabei spielt es keine Rolle, was vertraglich vereinbart wurde.

              Gruß

              McFly

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              • #8
                Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                Der Lohn haut mich nicht von Hocker.
                Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                Beim Lohn schließe ich mich @Querdenker an. Begeisterungsstürme ruft es in mir nicht hervor. Eher das Gegenteil.
                Ist ja eben nur das Einsteigergehalt. Wie oben geschrieben komme ich ja aus dem Taxigewerbe, verglichen mit dem isses schon ne Steigerung.

                Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                Er nutzt das Praktikum lediglich als Test, wie du unterwegs klar kommst oder er sucht für den Anfang eine superbillige Arbeitskraft. Das Problem an der Sache ist, dass solche Scheinpraktika für den Praktikanten teuer werden können. Hier handelt es sich nämlich um Schwarzarbeit. Gehen solche Scheinpraktika in die Brüche, d.h. dir wird gekündigt, kannst du nachträglich noch den Lohn dafür einklagen. Dabei spielt es keine Rolle, was vertraglich vereinbart wurde.
                Danke für den Hinweis. Dass ich erstmal eingearbeitet werden muss find ich schon ok und ist ja auch klar, und wenn es eine Woche kostenlos ist, kann ich damit auch leben. Und für eine korrekte Firma setz ich mich auch ein.

                Andererseits ist klar, verarschen will ich mich nicht lassen, das hab ich noch nie.
                Giacomo Leopardi

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von Leopardi Beitrag anzeigen



                  Danke für den Hinweis. Dass ich erstmal eingearbeitet werden muss find ich schon ok und ist ja auch klar, und wenn es eine Woche kostenlos ist, kann ich damit auch leben. Und für eine korrekte Firma setz ich mich auch ein.

                  Andererseits ist klar, verarschen will ich mich nicht lassen, das hab ich noch nie.
                  Eine Firma, die die Einarbeitung eines neuen Fahrers als Praktikum deklariert, kann sich nicht als korrekt bezeichnen. Es ist verboten.
                  Allerdings ist mir klar, dass du so gut wie keine andere Wahl hast, als die Bedingungen zu akzeptieren, wenn du in der Firma arbeiten willst. Du musst dir aber auch darüber im Klaren sein, dass bei einer Unterwegskontrolle mit dem Zoll ein ziemlich hohes Bußgeld im Raum steht. Für dich und auch für deinen Arbeitgeber. Vielleicht ist noch interessant, dass du trotzdem über die Berufsgenossenschaft versichert bist, auch wenn deine Tätigkeit illegal ist.

                  Gruß

                  McFly

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                    Eine Firma, die die Einarbeitung eines neuen Fahrers als Praktikum deklariert, kann sich nicht als korrekt bezeichnen. Es ist verboten.
                    Den Punkt versteh ich jetzt nicht ganz. Seit wann ist ein Praktikum verboten ? Und wieso sollte es dafür ein Bußgeld geben ?

                    Ich kann doch Praktika machen so viel ich will, oder hat sich da etwas geändert ?
                    Giacomo Leopardi

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                    • #11
                      Wenn es "echte" Praktika sind sollte niemand etwas dagegen haben. Sollte er dich in dem Praktikum z.B. jemanden an die Seite geben der dir den Betrieb zeigt, dich mitnimmt und du dabei nicht arbeitest, so ist das ok.
                      Solltest du mit deinem Praktikum den finanziellen Gewinn des Unternehmers zu erhöhen, ist es kein Praktikum mehr sondern Arbeit die du unendgeldlich machst. Und das wäre Schwarzarbeit.
                      Als Praktikant solltest du zudem bei der Bundesknappschaft angemeldet sein damit du versichert bist. (Zumindest musste ich meine Praktikanten dort anmelden sobald es kein offizielles Schulpraktikum war)
                      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                      • #12
                        Zitat von Leopardi Beitrag anzeigen
                        Den Punkt versteh ich jetzt nicht ganz. Seit wann ist ein Praktikum verboten ? Und wieso sollte es dafür ein Bußgeld geben ?

                        Ich kann doch Praktika machen so viel ich will, oder hat sich da etwas geändert ?
                        Ein Praktikum, welches keines ist, wird als Schwarzarbeit gewertet. Im Praktikum bekommst du ja keinen Lohn und folglich werden auch keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt.
                        Würde man diese Scheinpraktika als legal anerkennen, hätte der Zoll kaum noch eine Handhabe gegen Schwarzarbeiter. In der Regel werden sie ja inflagranti erwischt, bei spontanen Kontrollen. Man müsste den Schwarzarbeitern also nur einen Praktikumsvertrag unterjubeln und schon wäre der Zoll machtlos.


                        Gruß

                        McFly

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                        • #13
                          Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                          Solltest du mit deinem Praktikum den finanziellen Gewinn des Unternehmers zu erhöhen, ist es kein Praktikum mehr sondern Arbeit die du unendgeldlich machst. Und das wäre Schwarzarbeit.
                          Naja, den Umsatz werd ich wohl kaum erhöhen. Ich kann ja alleine eh nicht viel tun. Es soll wohl vor allem darum gehen, dass mir der Umgang mit Wechselbrücken beigebracht wird, davon hab ich keine Ahnung. Der Sinn eines Praktikums ist ja auch die Arbeit überhaupt erstmal kennenzulernen. Wie gesagt, hab ich keinerlei Erfahrung und finde das dann ok wenn man erstmal alles gezeigt bekommt.

                          Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                          Ein Praktikum, welches keines ist, wird als Schwarzarbeit gewertet. Im Praktikum bekommst du ja keinen Lohn und folglich werden auch keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt.
                          Achso, du hast gemeint wenn die Arbeit als Praktikum deklariert wird, dann ist das klar.

                          Finanziell kann mir es eh egal sein, da ich ja arbeitslos bin und mein Geld von dort bekomme. Und die Arbeitsagentur erlaubt ausdrücklich Praktika, erst recht dann, wenn es darum geht wieder in Arbeit zu kommen was bei mir ja dann exakt zutrifft.

                          Aber ich bin dankbar für eure Antworten.
                          Giacomo Leopardi

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                          • #14
                            Zitat von Leopardi Beitrag anzeigen



                            Finanziell kann mir es eh egal sein, da ich ja arbeitslos bin und mein Geld von dort bekomme. Und die Arbeitsabentur erlaubt ausdrücklich Praktika, erst recht dann, wenn es darum geht wieder in Arbeit zu kommen was bei mir ja dann exakt zutrifft.

                            Aber ich bin dankbar für eure Antworten.
                            Wenn die ARGE dir schriftlich die Erlaubnis für das Praktikum, im Rahmen einer Trainingsmaßnahme, erteilt hat, ist das in Ordnung. Diese schriftliche Bestätigung musst du aber haben. Die ARGE erlaubt nicht ausdrücklich Praktika sondern nur in jedem Einzelfall. Ohne schriftliche Bestätigung ist es Schwarzarbeit. Die Einarbeitungsphase fällt nicht unter die Regeln für ein Praktikum.

                            Gruß

                            McFly

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                            • #15
                              Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                              Wenn die ARGE dir schriftlich die Erlaubnis für das Praktikum, im Rahmen einer Trainingsmaßnahme, erteilt hat, ist das in Ordnung. Diese schriftliche Bestätigung musst du aber haben. Die ARGE erlaubt nicht ausdrücklich Praktika sondern nur in jedem Einzelfall. Ohne schriftliche Bestätigung ist es Schwarzarbeit. Die Einarbeitungsphase fällt nicht unter die Regeln für ein Praktikum.
                              Ja danke, das ist klar, dass man ein Praktikum melden muss, da man für die Zeit ja auch nicht vermittelbar ist. Ist bei Urlaub auch so.
                              Giacomo Leopardi

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