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Frage zum "24-Stunden-Zeitraum"

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  • Frage zum "24-Stunden-Zeitraum"

    Ahoi werte Kollegen.Als langjähriger stiller Mitleser hab ich nun doch ma ne Frage.Ich wusste jetz nich genau wo meine Frage rein soll,daher einfach ma hier rein.Anfänger bin ich net so wirklich ,aber passt schon ;)

    Folgendes:

    Ich werde diese Woche mal wieder im Clinch mit meiner Dispo liege,daher hoffe ich das ihr mir helfen könnt

    Mir is klar,das man in der Woche max 6 - 24h ZR habe darf.Kein Thema.
    Jetz bin ich der Meinung das dieser ZR von Anfang einer TagesLZ bis Anfang nächste TagesLZ geht. BSP 08.00 Anfang mit 11er Pause -Anfang 08.00.
    Was ist jetz allerdings wenn ich bsp 08.00 anfange und nur 3 Stunden (warum auch immer) fahre,dann ne 9er Pause mache.Also sind es eff. 12 Stunden.Jetz bin ich der Meinung das diese 12 Stunden auch als EIN 24h ZR gilt.
    Mein konkretes Problem wird sein,das ich Montag früh 01.00 angefangen und da ich am WE drausen sein werde,wird meine Dispo der MEinung sein,das ich bis Sonntag 01.00 fahren kann (ok Samstag 24.00) weil das dann 6*24h sein würden.
    Ich bin diese Woche bereits 2 Schichten gefahren und bin grad in meiner dritten.Wenn ich grosses Pech habe ,werd ich in dieser dritten Schicht nur ne knappe Stunde auf der Uhr haben,weil meine LAdung noch nicht fertig is.Würden diese 1h FZ + ggf 9h Pause auch als EIN 24h ZR gelten?

    Um es ein wenig übersichtlicher zu machen
    Montag 01.00 - 06.00 AZ ---Pause bis Montag 20.00. 1. 24h ZR
    Montag 20.00 - 02.00 Dienstag AZ --- Pause bis Dienstag 17.00 2. 24h ZR
    Dienstag 17.00 - (bei sehr grossen Pech) Diesntag 19.00 AZ --- Pause bis Mittwoch 04.00 3. 24h ZR

    Ich hoffe ich konnte euch mein roblem halbwegs erklären.Bin ich nun im Recht oder meine Dispo wenn die MEint das die mich bis Samstag Nacht durchjagen könnten

    Vielen Dank im Vorraus

  • #2
    Moin,moin...DU bist im Recht...
    ein 24-Stunden-Zeitraum laut v0 561/2006 beginnt immer nach einer Tages- bzw. Wochenruhezeit...
    der 24-Stunden-Zeitraum darf maximal nur 24 Stunden lang sein,er kann aber auch wesentlich kürzer sein...
    verwirrend ist halt die Aussage,das nach 6 x 24-Stunden-Zeitraum (144 Stunden) eine Wochenruhezeit folgen muß...
    auch diese 144 Stunden sind ein Maximalzeitraum,der sich nur dann ergibt,wenn jeder einzelne 24-Stunden-Zeitraum auch wirklich 24 Stunden lang ist...

    Wir hatten das Thema hier schon mal...leider hab ich es auf die Schnelle nicht gefunden...
    Ich hab auch noch irgendwo nen Link zu Erklärungen der VO 561/2006 von jemanden,der daran mitgewirkt hat...
    da steht dann noch mal ganz klar drin,das diese 6 x 24-Stunden-Zeiträume gleich zusetzen sind,wie es in der alten Vorschrift war...nämlich als 6 Tageslenkzeiten...

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    • #3
      Super.Vielen Dank!!!!!!Genauso hab ich mir das auch gedacht
      Ich hoffe,das ich das meinen Leuten verklickern kann *grummel*
      Vielleicht findest ja noch den Link,würde mich sehr freuen

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      • #4
        Für den Link...klick hier

        Dann ins Inhaltsverzeichnis gehen...unter I.EU-Neuregelung ,Abschnitt 2 ...ab Seite 45...
        da kannst du alles nachlesen...

        Kommentar


        • #5
          jetz is natürlich genau das eingetreten,was ich befürchtet hatte.
          Aufgrund einer verspätenden Verladung labern di jetz rum
          Ich bin zu der Firma knapp 45min gefahren.da noch 2 stunden auf bereitschaft,dann in 9er pause.dann wurd ich beladen.dann zum empfänger volle fahrzeit.beim empfänger konnt ich nich entladen,weil der WE zu war. also pause.von pause bin ich 30 min gefahren zur entladung ,allerdings ohne anschlusstour.also nach entladung wieder 9er pause. allein das sind ja schon eigentlich 3x24h ZR wenn ich mich net täusche.Davor hatte ich bereits 2 ZR
          Dispo meint irgendwas mit schichtzeitunterbrechung (???) und meinte halt wirklich 24 zeitstunden.Ic hab das denen auch nochma aus meiner sicht erklärt mit verweis auf den link oben,welchen ich mir durch gelesen hab.Auch mit dem Verweis auf max 6 Lenkzeiten zwischen Pausen.
          er wolle jetz bei sich nochma was durchlesen.
          Ist natürlich blöd gelaufen mit der Be und Entladung,klar,aber was soll ich nu machen?Blöd
          Würde bei einer Kontrolle arg teuer werden?Ich hab eigntlich nicht vor,dies herraus zu finden. " Lenkzeiten von nichma 1 Stunde sind dämlich.

          Jemand sonst nen Tip? ;)

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          • #6
            ich mal wieder nach langer zeit.

            1. Mal eine Dispo die sich auch für den rechtlichen rahmen interressiert, hochachtung an die dispo die du hast.

            2. Ein gesetz für die Schichtzeitunterbrechung gibt es nicht, es ist aber möglich, sich ein gesetzes konstruckt so zu sammemzubauen, das es straffrei ist den 24h ZR zu überschreiten.

            Dazu gehören:
            EU VO 561 mit der fassung vom 30 juni 2010.
            Die durchführungsverordungen, bzw die entsprechenden kontrollvorschriften zu den gesetzen der EU VO 561/2006/EG
            Des weiteren Gesetze aus den BGB,
            dieses aufgespielt auf höhere und niedirger gesetzte die sich dann gegenseitig aufheben. die lücken werden dann mit den entsprechenenden gesetzen aus den Strafgesetzbuch Stgb ergänzt.
            Sollte das ganze vor gericht gehen, und dabei strafgesetze betroffen sein, dann kommt auch noch die StPO dazu.

            Damit wird es dann bei richtiger anwendung straffrei. weil gesetze der eu nicht mit den der StPO bestraft werden können, dürfen,

            Wie das im einzelnen funktioniert sage ich hier nicht, weil es dann eine anleitung zum umgehen von gesetzen wäre.
            Wer sowas probiert sollte sich da genau auskennen, sonst geht der schuss, schneller wie leicht nach hinten los.

            und eine rederunde darüber werde ich hier auch nicht machen, solange viele fahrer noch nicht mal wissen das es zwei verschiedene bereitschaftzeiten gibt, werden es diese fahrer denn auch nicht richtig verstehen, hinzu kommt das ich auch nicht gerade ein erklärer bin, der es dann so rüberbringt wie es sein müßte.

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            • #7
              Also eigentlich hält sich meine Dispo schon sehr an die Gesetzte.Falls dann doch mal was missverstanden wird sag ich zumindest,was Phase is und dann bleib ich stehen.Dann waren die zwar am grummeln,aber wayne.Aber dies kam nur sehr sehr selten vor.

              2.Auf ein zusammenwürfeln von irgendwelchen Gesetzen hab ich auch kein Bock zu ;) Schaut arg kompliziert aus.ICh werd morgen m mauscheln ob da was geht,weil mein Endkund nur ca 40km von unserem Fuhrpark ist.

              Aber auch dir danke für deine Antwort!!!

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              • #8
                @landogar

                Eventuell könntest du den 24-Stunden-Zeitraum mit der 3+9-Regelung verlängern. Du kannst und darfst ja jeden Tag deine Tagesruhezeit einmal in 3 Stunden und dann in 9 Stunden splitten. Es ist nur diese Reihenfolge erlaubt. Die 3 Stunden Ruhezeit im 1. Block sind ja nur eine Mindestvorgabe. Nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt. Fährst du z.B. 3 Stunden und machst anschließend 9 Stunden Pause, dann kannst du hinterher im gleichen 24-Stunden-Zeitraum noch weitere 3 Stunden fahren. Danach sind wieder 9 Stunden Pause fällig und der 24-Stunden-Zeitrahmen ist effektiv mit 6 Stunden Fahrzeit und 18 Stunden Pause ausgeschöpft.

                Gruß

                McFly

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