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Fahrverbot

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    Bei uns in Bayern ist heute Feiertag, wenn ich heute auf die Autobahn schaue merkt man nichts vom Fahrverbot. Gilt das Fahrverbot nur wenn überall Feiertag ist? Und was kostet so eine Sondergenehmigung das man trotzdem fahren darf.

    Gruß Martin

  • #2
    An allen sonstigen Feiertagen z.B. 6. Januar (Hl. Drei Könige), 15. August (Mariä Himmelfahrt), Buß- und Bettag besteht in Deutschland kein Fahrverbot.

    An den regionalen Feiertagen, an denen ein Fahrverbot gilt (Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen) besteht grundsätzlich keine Transitmöglichkeit, es sei denn, für den Streckenabschnitt wurde eine pauschale Ausnahmegenehmigung erteilt. Ausnahmegenehmigungen werden regelmäßig im Transitverkehr von und nach Berlin am Reformationstag* (31. Oktober) für einige Autobahnen erteilt.

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