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Ich hätt da mal ein Problem...

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  • Ich hätt da mal ein Problem...

    Hallo erst mal,

    ich hab da ein Problem. Ich sollte meinen ersten Job als LKW-Fahrer am 01.07.2012 antreten. Vorher bin ich nur mit Tachoscheiben gefahren und brauchte weder für die Fahrschule noch für die Firma, in der ich 7,5t gefahren bin (später auch 12t) keine Fahrerkarte.
    Diese habe ich jetzt aber beantragt und sie soll pünktlich vor Arbeitsbeginn fertig sein. Jetzt ruft mein zukünftiger Arbeitgeber an und fragt, ob ich nicht schon früher anfangen kann.
    Meine Frage:

    Gibt es eine Möglichkeit, dass ich auch ohne Fahrerkarte fahre? Denn wenn mir die Fahrerkarte kaputt geht oder abhanden kommt, dann darf ich ja auch Ohne fahren.

    Gruß Isnix

    Toleranz ist der Verdacht, dass der andere Recht hat.


    Kurt Tucholsky

  • #2
    Die Ausnahmen haste ja schon genannt weitere gibt es nicht. Wäre vielleicht besser gewesen deinem Arbeitgeber zu sagen das Du noch keine hast und sie erst noch beantragen musst.
    Gruss Frank

    Meine :15_2_138[1]: warten auf mich. Zuhause ist es am schönsten


    PS: Wenn Ihr einen Tankwagenfahrer rennen seht, versucht ihn einzuholen.

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    • #3
      Ich habe meinen Arbeitgeber natürlich darüber informiert, dass die Fahrerkarte beantragt ist. Nur wurde ich von einer Vertretung angerufen, die zuständige Person will mich am Montag anrufen. Ich hatte gehofft, dass hier jemand vielleicht eine Möglichkeit wüsste, wie ich trotzdem früher fahren könnte.
      Toleranz ist der Verdacht, dass der andere Recht hat.


      Kurt Tucholsky

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      • #4
        Antwort ohne Gewähr:

        Soweit ich weiß, darfst du bis zu 3 Wochen oder so ohne Karte fahren, wenn du den Nachweis der Beantragung mit dir führst. Allerdings ist dann täglich ein Protokoll oder ähnliches zu erstellen. Das gilt auf jeden Fall bei Verlust/Diebstahl, bei Neubeantragung mag es anders sein.

        Sollte dem nicht so sein, würde ich trotzdem loslegen. Vor einem Gericht dürfte es interessant werden, warum du wegen dem Mist eine Arbeitsstelle nicht antreten darfst....falls die BAG oder die Blauen dich belangen.

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        • #5
          Ohne Karte ist nix mit fahren. Wenn man schon mal eine hatte die verloren- oder kaputtgegangen ist, dann gibt es Ausnahmen. Aber nicht vor einer Erstbeantragung.
          Zitat von Robert Lyndt:
          "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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          • #6
            Das eine ist Verordnung, das Andere die Realität.

            Mit einem guten Anwalt würde ich es vor Gericht durchziehen...zumal mir ein Fall bekannt ist, wo die BAG wegen dem lückenlosen Nachweis und keine Verstöße beide Augen zugedrückt hat.

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            • #7
              Aber das liegt an dem jeweiligen BAG Beamten. Ein anderer sieht das vielleicht anders.
              Gruss Frank

              Meine :15_2_138[1]: warten auf mich. Zuhause ist es am schönsten


              PS: Wenn Ihr einen Tankwagenfahrer rennen seht, versucht ihn einzuholen.

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              • #8
                Wann wurde die Karte denn beantragt?
                Mfg
                Fernweh79

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                • #9
                  Am Mittwoch, den 13.06. Denn da ging ich noch davon aus, dass ich erst ab dem 01.07. anfange zu arbeiten.
                  Toleranz ist der Verdacht, dass der andere Recht hat.


                  Kurt Tucholsky

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                  • #10
                    Zitat von Isnix Beitrag anzeigen
                    Am Mittwoch, den 13.06. Denn da ging ich noch davon aus, dass ich erst ab dem 01.07. anfange zu arbeiten.
                    Ich habe die Erfahrung gemacht,das die Fahrerkarte sehr schnell da ist,vlt hat sich das Problem Heute schon erübrigt.

                    Meine Karte war innerhalb von 2 Tagen da.
                    Mfg
                    Fernweh79

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                    • #11
                      Das wäre natürlich spitze, mir wurde beim TÜV eben gesagt, dass es bis zu 3 Wochen dauern kann... Mein neuer Arbeitgeber hat mir auch gesagt, dass sie da mal nachfragen wollen. Bin mal gespannt.
                      Toleranz ist der Verdacht, dass der andere Recht hat.


                      Kurt Tucholsky

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                      • #12
                        ich will auch mal.

                        wenn du noch keine gültige fahrerkarte hattest, darfst du keinen digi lkw fahren,

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                        • #13
                          Würde mich glatt interessieren, ob da schon jemand schlauer ist.
                          Soweit ich mich aber erinnere, "sollen" wir einen Ausdruck (>Tageswert<(?)) ziehen und auf der Rückseite (name, Strecke) beschriften.
                          Auf jeden Fall eben ohne Karte (warum auch immer) Ausdruck ziehen und dabei haben.
                          Ääh, oder?
                          Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich noch nicht ganz sicher.
                          (A. Einstein)

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                          • #14
                            Dieses Thema hatten wir wir an anderer Stelle schon ausführlich diskutiert...

                            Nette Polizeibeamte versuchen hier mit Tips und Erklärungen zur Seite zu stehen.
                            Alle Moderatoren



                            vielleicht hilft das ja schon mal weiter...
                            MfG Der Tommy...
                            ___________________________________________

                            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                            • #15
                              Ich danke allen für die ausführlichen Antworten. Aber das Thema hat sich für mich erledigt.

                              1. Habe ich in zwischen die Fahrerkarte
                              2. Hat mir die Firma mitgeteilt, nachdem sie mir am Freitag Einsatzort und Zeit geben wollte und ich Heute noch mal angerufen habe, weil ich nichts von ihnen gehört habe, dass ich zu wenig Erfahrung habe und sie doch nicht wollen, dass ich für sie arbeite. Also bin ich weiter arbeitslos.
                              Toleranz ist der Verdacht, dass der andere Recht hat.


                              Kurt Tucholsky

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