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Gesplittete Pause-Interpretationen????

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  • #16
    Steht ganz oben beim Umfrageergebnis.

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    • #17
      Zitat von Greenhorn Beitrag anzeigen
      Steht ganz oben beim Umfrageergebnis.
      heißt ja nicht automatisch das dann jemand kommt und schreibt wie es richtig ist. :D
      _________________________

      Gruss Steven

      Manche Menschen drücken nur dann ein Auge zu um besser zielen zu können.

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      • #18
        Ich verstehe das Problem nicht ...ich komme zur Arbeit sprich zum LKW, mache 'ne Abfahrtskontrolle,
        bereite mich vor indem ich Karte einlege und Navi starte, fahre dann MAXIMAL 4,5 Stunden, stehe dann
        MINDESTENS eine Stunde (denn 1 Minute zuviel Lenkzeit oder zuwenig Pause macht alle Mühe ungültig),
        dann fahre ich wieder maximal 4,5 Stunden und mache 12 Stunden Pause. Zwei Mal die Woche darf ich
        10 Stunden statt 9 Stunden fahren. Zumindest habe ich das so in etwa noch in Erinnerung. Was habt
        ihr also mit 5 Minuten, 15 Minuten und 5 Stunden? Es gibt doch nur 5 verschiedene Zeitwerte, oder?

        - eine Stunde
        - 4,5 Stunden
        - 9 Stunden
        - 10 Stunden
        - 12 Stunden

        Alles andere in in meinen Augen Käse. Ich darf maximal 9 Stunden (bzw. 10 Stunden) am Tag fahren,
        und muss nach 4,5 Stunden eine Pause von einer Stunde machen. Fahre ich 10 Stunden, dann muss
        ich das ergo zwei Mal machen, denn sonst ist die Scheibe bzw. Karte gelocht. Demnach ist ergo keine
        Antwort richtig, denn ich kann auch 10 Mal die Karre anhalten. Es muss nur zu erkennen sein, dass
        ich nach 4,5 Stunden mindestens eine Stunde GARNICHTS gemacht habe und nach einem Arbeitstag
        (egal wie lange ich arbeite ...ob nun 10 oder 12 Stunden fahren inklusive Be- und Entladen) muss ich
        12 Stunden pennen nachweisen sprich wieder absoluter Stillstand ohne Bewegung oder ähnlichem !!!

        ...die ersten 6 Antworten sind also alle Käse. Entweder KEINE AHNUNG oder aber die letzte Möglichkeit:
        KEINE ANTWORT IST RICHTIG ...da die Umfrage aber schon geschlossen ist kann ich nicht mitmachen.

        :D :p ;)

        Gruß.
        Daniel.

        Kommentar


        • #19
          Zitat von Großer Beitrag anzeigen
          das ist nicht zwangsläufig so...
          da in einer Umfrage der Text nicht ellenlang sein kann...
          bei Antwort 3...1.Pause egal...ist diese innerhalb der Lenkzeit gemeint...
          dachte,da alle Antworten unterschiedlich sind,das dies klar wäre...
          dachte auch erst. zwei sind richtig. weil das nicht sein könnte bin ich auf keine richtig gekommen,
          aber nach diese aufklärung vom großen, alle hochachtung für die umfrage, gibts nur eine richtige antwort und das ist die dritte.

          Kommentar


          • #20
            Zitat von celader Beitrag anzeigen
            gibts nur eine richtige antwort und das ist die dritte.
            Sorry, wenn ich das schreibe, aber das ist Quark ...dann müßte da müßte stehen:
            1. 2. und 8. Pause egal, 1 Stunde Ruhe nach spätestens 4,5 Std LENKZEIT !!!

            ...es spielt keine Rolle wie oft du dir ein Brötchen ins Gesicht drückst, denn nach
            spätestens viereinhalb Stunden muß eine Stunde absolute Ruhe sein sprich kein
            Lenken und kein arbeiten. Wie oft die Karre vorher gehalten hat damit du dann
            an einem Kaffee nippen konntest, pinkeln gehen konntest oder das Seitenfach
            mit Gebäck vom Vortag füllst ich völlig Banane. Somit ist also die 1. RICHTIGE
            Pause von einer Stunde nach 4,5 Stunden Lenkzeit zu halten. 3 ist Bullshit.

            ;)

            Gruß.
            Daniel.

            Kommentar


            • #21
              xchanger in aller höfflichkeit sowie freundlichkeit.

              im eingangstext vom großen steht nichts von einer stunde. sondern von 45min. und ich vertraue da den großen voll und ganz. das er es da richtig gemacht hat. sich sogar imzweifsfall nochmals informiert hat an der richtien stelle.

              zu dem wo steht im gesetz das man 1h pause machen muss, es wird immer von 45min gesprochen,
              aber was solls.

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              • #22
                Zitat von celader Beitrag anzeigen
                zu dem wo steht im gesetz das man 1h pause machen muss, es wird immer von 45min gesprochen. aber was solls.
                Stimmt schon ...45 Minuten. Ich runde es gerne. Fakt ist aber, dass es nur drei Gründe gibt Zwangspause einzulegen:

                1. eine Fahrzeit von 4,5 Stunden ist erreicht (Tachograph blinkt nach 4:15 und weist dich auf Parkplatzsuche hin.)

                2. eine Gesamtfahrzeit von 9 Stunden ist erreicht (Tachograph blinkt also zum 2. Mal an diesen Tag nach 2. Fahrt)

                und 3. eine Schichtzeit von 12 Stunden ist erreicht (du hast also zwar noch keine 9 Stunden Fahrzeit voll, aber du
                bist 12 Stunden auf den Beinen und durch andere Arbeiten aufgehalten worden. Es ist für heute FEIERABEND !!!

                ---

                Es gibt also keine 1. Pause, 2. Pause, 12. Pause und 24. Pause ...du steigst ein, fährst und wenn einer von den drei
                Punkten erfüllt ist, dann hast du zwangsläufig zu ruhen. Was du vorher machst ist egal, denn es geht um die Zeiten.

                ...ich verstehe immer noch nicht die Logik darin warum man während den 1. 4,5 Stunden eine 1. Pause machen soll.
                Die erste Pause muss laut Gesetz nach 4,5 Stunden gemacht werden. Was du vorher machst ist doch dein Ding !!!

                :)

                Gruß.
                Daniel.

                PS: Du MUSST in den Lenkzeiten von 4,5 Stunden KEINE PAUSE MACHEN !!!

                PPS: Die Stellen möchte ich gerne sehen wo "IN DEN 4,5 STUNDEN" steht !!!

                Kommentar


                • #23
                  ich bin zu faul. ja zu faul. damit was du geschrieben hast sollen sich die anderen man mit beschäftigen.
                  vielleicht schreibt ja der großer die antwort als lösung rein, wissen wird er es bestimmt.

                  Kommentar


                  • #24
                    Zitat von celader Beitrag anzeigen
                    vielleicht schreibt ja der großer die antwort als lösung rein, wissen wird er es bestimmt.
                    Ich bleibe dabei: Wieviele Pausen du machen willst ist deine Sache ...wieviele du machen MUSST ist eindeutig:
                    Du fährst erstmal 4,5 Stunden und MUSS dann 45 Minuten ruhen und DARFST erst dann noch mal 4,5 Stunden
                    fahren. Insgesamt darfst du 12 Stunden körperlich aktiv sein und MUSST dann 12 Stunden ruhen. That's it !!!

                    ...weiss garnicht was ihr mit 1. Pause in den 4,5 Stunden Fahrzeit habt. Sind wir auf Arbeit oder im Urlaub ???

                    :D

                    Gruß.
                    Daniel.

                    Kommentar


                    • #25
                      Zitat von Xchanger Beitrag anzeigen
                      Sorry, wenn ich das schreibe, aber das ist Quark ...dann müßte da müßte stehen:
                      1. 2. und 8. Pause egal, 1 Stunde Ruhe nach spätestens 4,5 Std LENKZEIT !!!

                      ...es spielt keine Rolle wie oft du dir ein Brötchen ins Gesicht drückst, denn nach
                      spätestens viereinhalb Stunden muß eine Stunde absolute Ruhe sein sprich kein
                      Lenken und kein arbeiten. Wie oft die Karre vorher gehalten hat damit du dann
                      an einem Kaffee nippen konntest, pinkeln gehen konntest oder das Seitenfach
                      mit Gebäck vom Vortag füllst ich völlig Banane. Somit ist also die 1. RICHTIGE
                      Pause von einer Stunde nach 4,5 Stunden Lenkzeit zu halten. 3 ist Bullshit.

                      ;)

                      Gruß.
                      Daniel.
                      Dann hast Du die Regelung von Lenkzeitunterbrechungen nicht verstanden. Nach spätestens 4,5 h Lenkzeit muss die 2. Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden, wenn vorher schon eine von mind. 15 Minuten eingelegt wurde. Eine Stunde Lenkzeitunterbrechung ist immer freiwillig und keine Pflicht. Zumindest in Europa.
                      Zuletzt geändert von ELO-1; 02.05.2012, 11:54. Grund: uups
                      Zitat von Robert Lyndt:
                      "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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                      • #26
                        Zitat von Xchanger Beitrag anzeigen
                        I
                        (...)Insgesamt darfst du 12 Stunden körperlich aktiv sein und MUSST dann 12 Stunden ruhen. That's it !!!

                        ...weiss garnicht was ihr mit 1. Pause in den 4,5 Stunden Fahrzeit habt. Sind wir auf Arbeit oder im Urlaub ???
                        Erst mal sind bei einer regelmäßigen Tagesruhezeit nicht mehr als 11 Stunden Ruhezeit vorgeschrieben. Die können aber auch noch verkürzt werden. Aber das jetzt alles zu erklären.... entweder man hat es bis jetzt verstanden, oder man wird es nie verstehen.
                        Das Pausensplitten hat einen vollkommen logischen Grund, den sich eigentlich jeder erfahrene Kraftfahrer selbst erklären kann.
                        Darüber jetzt zu sinieren hat keinen Sinn.
                        Zitat von Robert Lyndt:
                        "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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                        • #27
                          Du willst es also ganz genau haben, oder? ...ok, dann machen wir es ganz genau:

                          Man muß mindestens 9 Stunden Ruhezeit haben und mindestens 45 Minuten Pause
                          zwischen 2 x 4,5 Stunden Fahrzeit. Gespilttet wird nur, wenn es Sinn macht, da es
                          kein Sinn macht, die Fahrzeit zu unterbrechen, wenn die Strecke gerade frei ist !!!

                          Heißt also: Wenn man mit den 45 Minuten angefangen hat und wegfahren muß, dann
                          kann man diese in 2 Teile splitten. Einmal 15 Minuten und einmal 30 Minuten. Laut dem
                          Arbeitzeitgesetz MUSS die erste Pause nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit (nicht
                          Lenkzeit) gemacht sein. Die Schichtzeit lässt sich somit also ganz einfach errechnen:

                          Der Tag hat 24 Stunden und du mußt pro Tag mindestens 9 Stunden ruhen sprich
                          pennen oder ähnliches machen. Ergo bleiben dir somit nur maximal 15 Stunden.

                          Davon kannst du 9 oder wahlweise 10 Stunden (zwei Mal die Woche) fahren und
                          maximal 56 Stunden pro Woche. Das ist aber nur wichtig wenn du auch am WE
                          fährst: MO bis SA = 10 + 9 + 9 + 9 + 9 + 9 = 55 Stunden ...Sonntags hätte
                          man dann also nur noch eine Stunde und dürfte erst um 23 Uhr statt um 22 Uhr
                          losfahren, denn sonst würde man sich strafbar machen. Es ist dann gespeichert.

                          Fährst du zwei Wochen in Folge, dann dürfen es nicht mehr als 90 Stunden sein
                          sprich du fährst dann immer nur von MO bis FR je 9 Stunden und nicht mehr !!!
                          Bist du also in der ersten Woche 56 Stunden gefahren, dann fährst du in der
                          zweiten Woche nur noch 34 Stunden, denn sonst bist du auch richtig dran !!!

                          Normal ist die Ruhezeit pro Tag bei 11 Stunden, aber die kannst du auf 9 Stunden
                          am Tag kürzen. Die 11 Stunden kannst du auch wiederrum splitten, wenn du mit
                          11 Stunden auf der sicheren Seite sein willst, aber eine Pause muß mindestens
                          9 Stunden betragen. Für die zweite Pause bleiben dir ergo noch 2 Stunden !!!

                          Wenn du nur 9 Stunden machst mußt du denoch nichts nachholen und kannst
                          das auch täglich machen. Es gibt für die Kürzungen keine Sonderregeln. Da ich
                          gerne auf der sicheren Seite bin habe ich mir einen 24-Stunden Rythmus gebaut:

                          Ich fahre bis der Tacho blinkt und brauche dann in der Regel noch 5 bis 10 Minuten
                          bis ich einen Parkplatz habe. Das wären also 4.225 Stunden. Wenn ich das zwei mal
                          mache, dann habe ich eine Fahrzeit von 8 Stunden und 45 Minuten sprich ich habe
                          nicht nur 45 Minuten Pause, sondern eine Stunde. Denoch bleibt es bei 9 Stunden
                          und 45 Minuten Schichtzeit. Vom Tag bleiben dann 14 Stunden und 15 Minuten.
                          Davon mache ich 10 Stunden Pause sprich Hygiene, Nahrung und dann pennen.
                          ich habe also jeden Tag ein Polster von 4:15 Minuten. Da wäre exakt ein Block
                          Fahrzeit. Das ist also die Reserve, wenn ich doch noch einmal mehr fahren muß.

                          ...zu was also splitten, wenn es eh schon so straff geregelt und kompliziert ist?

                          Wenn man zu zweit fährt, dann splittet man nicht, da es Schwachsinn ist. Dann
                          nur, wenn man kurz wegfahren muß oder was auch immer es für Probleme gibt.
                          In der Regel fährt dann eh der andere sprich es ist immer einer da der fährt !!!

                          Wenn man alleine fährt, dann kann es dazu kommen, dass man splitten muß,
                          aber auch da nur, wenn es Sinn macht. Ich kenne nur eine Hand voll Dinge wo
                          eine Splittung wirklich Sinn machen würde. Daher ja meine Frage wie man denn
                          überhaupt auf die Idee kommt splitten zu wollen. Vorgeschrieben ist nur eine
                          Pause von 45 Minuten nach 4,5 Stunden und mehr nicht. Und nach 9 oder 10
                          Stunden muß man mindestens 9 Stunden pennen. Somit hast du als Beispiel
                          5 Stunden zum arbeiten und 10 Stunden zum fahren. Macht zusammen 24 h.

                          Ich habe den Anfangspost gelesen, aber da dort bewußt auf das Arbeitszeitgesetz
                          verzichtet wurde war hier ergo meine Frage: "Zu was splitten? Wann hat man mal
                          die Situation splitten zu müßen? ...alleine ??? ...im Nahverkehr ??? ...oder wann?".

                          ...mehr wollte ich garnicht wissen und habe darum einfach mal aufgerundet, denn
                          der Tachograph zeigt dir eh an wann du gehorchen muß. Dein Tachograph ist der
                          Boss und nicht du. Er entscheidet wann du zu ruhen hast und wann nicht !!! *g*

                          That's it. Denoch weiß ich noch nicht zu was splitten so toll ist. Klärst du mich auf?

                          ;)

                          Gruß.
                          Daniel.

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                          • #28
                            Na siehste Daniel, geht doch.
                            Das ist hier das "Brummi Anfänger Forum". Da schauen Leute nach die sich noch nicht ganz sicher sind. Und da muss man als "Erfahrener" nicht so einen Quatsch reinschreiben wie z.B. 12 Stunden Ruhezeit oder 1 Stunde Lenkzeitunterbrechungen. Das verwirrt nur.
                            Und die 45 min. splitten macht man um z.B. um in der Nacht mal ein Käffchen zu trinken, mal zwischendurch ein großes Geschäft zu machen, sich evtl. mal an den PC zu setzen um ne wichtige Mail zu versenden, eine Zigarette zu rauchen usw.... Ist ne Freiheit die dem Fahrer zugestanden wird um etwas privates zu machen. Wer da keinen Wert drauf legt, muss diese Möglichkeit aber nicht als Unsinn abstempeln.
                            Zitat von Robert Lyndt:
                            "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

                            Kommentar


                            • #29
                              Also...noch mal...hier ging es darum,was man machen kann...
                              Richtig ist die Antwort 3

                              Artikel 7,VO 561/2006
                              Abschnitt 1:
                              Nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden hat ein Fahrer eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einzulegen,sofern er keine Ruhezeit einlegt.

                              Abschnitt 2:
                              Diese Unterbrechung(45 min) kann durch eine Unterbrechung von mindestens 15 min, gefolgt von einer Unterbrechung von mindestens 30 min ersetzt werden,die in die Lenkzeit so einzufügen sind,daß die unter Abschnitt 1 genannten Bestimmungen eingehalten werden.
                              .................................................. .................................................. ...................................
                              So,was heißt das jetzt auf deutsch...
                              1.es geht um die reine Lenkzeit von 4,5 Stunden...man kann ja zwischendurch noch andere Tätigkeiten machen,die nicht zur Lenkzeit gehören,wie Arbeitszeit oder Bereitschaftszeit...
                              2.wann während der Lenkzeit die 15 minütige Pause gemacht wird,ist nicht festgeschrieben...
                              3.Und um die Bestimmungen des 1.Abschnittes einzuhalten:"nach 4,5 Std Lenkzeit muß eine Fahrtunterbrechung von 45 min eingelegt werden."...muß spätestens nach den 4,5 Std Lenkzeit die 30 minütige Pause folgen...
                              Ich hoffe mal,das ich es verständlich geschrieben hab...:)

                              Kommentar


                              • #30
                                für mich ja. danke großer

                                Kommentar

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                                Mit 422.444 Benutzern waren am 13.03.2025 um 19:21 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

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