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Was tun bei Verlust der Fahrerkarte?

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  • Was tun bei Verlust der Fahrerkarte?

    Der Lenker darf ohne Fahrerkarte (Verlust, Diebstahl) höchstens 15 Kalendertage weiterfahren (länger als 15 Kalendertage nur dann, wenn er diesen längeren Zeitraum für die Rückkehr mit dem Fahrzeug zum Unternehmensstandort benötigt). Für das erlaubte Lenken ohne Fahrerkarte benötigt der Lenker einen Nachweis, dass er die Fahrerkarte verloren hat. Der Lenker muss daher eine Verlustmeldung abgeben und sich eine Verlustbestätigung ausstellen lassen.

    Verlustbestätigung

    Die Verlustbestätigung kann bei folgenden Stellen besorgt werden:
    • Bei jedem Stützpunkt von ÖAMTC und ARBÖ, in deren Öffnungszeiten
    • Bei den Gemeindeämtern (Fundamt), in den Zeiten des Parteienverkehrs
    Für abgelaufene Fahrerkarten kann kein Verlust angezeigt werden (Ablaufdatum scheint im System auf); in diesem Fall ist eine neue Karte zu beantragen. Der Verlust der Fahrerkarte wird von den Polizeidienststellen nicht bestätigt.

    Manuelle Aufzeichnungspflicht
    Bei Verlust der Fahrerkarte muss der Lenker jeden Tag am Ende der Fahrt die im Kontrollgerät (Massenspeicher) vorhandenen Aufzeichnungen der Zeitgruppen (Lenkzeiten, Lenkpausen, etc.) ausdrucken (Tagesausdruck). Der Ausdruck ist mit dem Namen und der Führerscheinnummer/Fahrerkartennummer zu versehen und zu unterschreiben.

    Ersatzkarte
    Der Lenker muss bei den zuständigen Behörden seines Wohnsitzstaates (in Österreich ÖAMTC, ARBÖ) innerhalb von 7 Kalendertagen eine Ersatzkarte beantragen. Gemeinsam mit dem Antrag auf Ersatzkarte muss der Lenker die Verlusterklärung vorlegen. ÖAMTC und ARBÖ stellen innerhalb von 5 Werktagen nach begründeter Antragstellung eine Ersatzkarte aus. Die Ersatzkarte wird grundsätzlich auf Basis der Unterlagen bei der Erstausstellung der Fahrerkarte ausgestellt. Eine neuerliche Vorlage von Lichtbild bzw. Meldezettel ist daher nicht notwendig, außer es hat sich der Hauptwohnsitz seit der letzten Antragstellung geändert.

    Kosten
    Wird eine Ersatzkarte beantragt, so ist für die Ausstellung ein Kostenersatz von 14 Euro pro angefangenem Jahr der verbleibenden Gültigkeitsdauer zu entrichten.

    Diebstahl der Fahrerkarte
    Im Falle des Diebstahls der Fahrerkarte gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie bei Verlust. Der einzige Unterschied besteht darin, dass bei Diebstahl die Polizeidienststellen verpflichtet sind, die Diebstahlsanzeige aufzunehmen und zu bestätigen. Damit kann der Lenker bis zur Ausstellung der Ersatzkarte, maximal aber 15 Kalendertage, fahren.


    Quelle: WKO

    Ist für euch wahrscheinlich nichts Neues, aber schaden kann es auch nicht.
    Gruß Edith :bye:

    Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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