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    Was für eine Rechtschutzversicherung ist für ein Fahrer im angestelltem Verhältnis zu empfehlen.
    Muß man noch eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung haben bei vielen internationalen Touren.

    Simi

  • #2
    Ich finde, die Rechtsschutzvers. ist die wichtigste für Berufskraftfahrer. Ich meine die Verkehrsrechtsschutz. Arbeitnehmerrechtschutzvers. könntest du wahrscheinlich auch ganz gut brauchen. (ich glaube, die heißt so)
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #3
      Zitat von Scania65 Beitrag anzeigen
      Was für eine Rechtschutzversicherung ist für ein Fahrer im angestelltem Verhältnis zu empfehlen.
      Muß man noch eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung haben bei vielen internationalen Touren.

      Simi
      Rechtschutzversicherung ist nicht zwingend für Auslandstouren erforderlich,weil du da normalerweise über die Firma versichert bist...
      Ich geh mal davon aus,das du normal Krankenversichert bist...
      bei den meisten Krankenkassen ist eine Auslandsversicherung mit drin...erkundige dich da mal bei deiner Krankenkasse...

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      • #4
        Fakulta in Verbindung mit Verdi. Ich zahle nichts, selbst wenn ich grob fahrlässig schuld habe. Habe sie jetzt einmal in Anspruch genommen. Bei 117 Euro Strafe hatte ich nur die Bearbeitungsgebuehr zu zahlen. Bei 20 Euro im Jahr habe ich auf Jahre die Beiträge raus.

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        • #5
          Zitat von Großer Beitrag anzeigen
          Rechtschutzversicherung ist nicht zwingend für Auslandstouren erforderlich,weil du da normalerweise über die Firma versichert bist...
          Ich geh mal davon aus,das du normal Krankenversichert bist...
          bei den meisten Krankenkassen ist eine Auslandsversicherung mit drin...erkundige dich da mal bei deiner Krankenkasse...
          Stefan, ich befürchte, du verwechselst die Rechtsschutz- mit der Krankenversicherung.

          Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
          Fakulta in Verbindung mit Verdi. Ich zahle nichts, selbst wenn ich grob fahrlässig schuld habe. Habe sie jetzt einmal in Anspruch genommen. Bei 117 Euro Strafe hatte ich nur die Bearbeitungsgebuehr zu zahlen. Bei 20 Euro im Jahr habe ich auf Jahre die Beiträge raus.
          Wie sieht es im Falle eines Unfalls z.B. mit Personenschäden? Wenn es zu Gerichtsverhandlungen kommt? Und wenn vielleicht der Schuldige nicht so eindeutig ist? Übernimmt die Fakulta auch alle die Kosten?
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #6
            Zitat von Helena Beitrag anzeigen
            Stefan, ich befürchte, du verwechselst die Rechtsschutz- mit der Krankenversicherung.
            Eigentlich nicht Helena...Scania56 hat auch nach einer Auslandskrankenversicherung gefragt und darauf habe ich geantwortet...:)

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            • #7
              Oh, Entschuldigung Stefan, habe ich irgendwie übersehen.
              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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              • #8
                Mal ein Danke für die Antworten.
                Meinte auch die Krankenversicherung im Ausland.

                Gruß Simi

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                • #9
                  Zitat von Helena Beitrag anzeigen

                  Wie sieht es im Falle eines Unfalls z.B. mit Personenschäden? Wenn es zu Gerichtsverhandlungen kommt? Und wenn vielleicht der Schuldige nicht so eindeutig ist? Übernimmt die Fakulta auch alle die Kosten?
                  Ehrlich gesagt weiß ich das nicht ganz genau. Die Fakulta ist eigentlich eher eine Familiennothilfe. Wenn der Chef den Lohn nicht zahlt, wenn er Dir irgendetwas vom Lohn abzieht usw.Dann springen sie ein. Eine Rechtschutzversicherung ist es eher nicht.
                  Aber ich denke die meisten hier brauchen wohl eher Hilfe wenn der Chef unpünktlich Zahlt. Dann zahlt Dir die Fakulta den Lohn, ob Anteilmäßig, keine Ahnung. Die holen sich das dann von dem Chef wieder.

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                  • #10
                    Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                    Wie sieht es im Falle eines Unfalls z.B. mit Personenschäden? Wenn es zu Gerichtsverhandlungen kommt? Und wenn vielleicht der Schuldige nicht so eindeutig ist? Übernimmt die Fakulta auch alle die Kosten?
                    Versichert ist jeder Kfz-Unfall über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Diese muss der Halter des Fahrzeugs abschließen, nicht der Fahrer. Dabei ist es egal, ob nur Sachschaden oder auch Personenschaden anfällt. Daher muss sich bei Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Unfall auch der Halter mit dem Unfallgegner auseinandersetzen. Die Rechtsschutzversicherung des Fahrers ist für solche Fälle m.E. unnötig, da das eindeutig dem Unternehmen anzulasten ist. Wenn es um Fälle geht, die dem Fahrer zuzuschreiben sind... (Delikte im Straßenverkehr... Bußgeldverfahren etc...) oder Fälle, in denen der Fahrer gegen seinen AG vorgehen will, dann ist die Private Rechtsschutz schon wichtig. Ich folge immernoch der Empfehlung, die RSV unabhängig von allen anderen Versicherungen zu halten um im Bedarfsfall unvoreingenommen gegen meine restlichen Versicherungen vorgehen zu können. Allerdings ist dieser Standpunkt relativ. Man könnte auch argumentieren, wenn du die RSV bei der gleichen Gesellschaft hast wie den Rest der Versicherungen, könnte aus Kostengründen intern ein Vorteil entstehen... ich bin bei der ARAG und bin zufrieden, hab sie allerdings beruflich noch nicht gebraucht.
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                    • #11
                      Hallo. Für mich eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Auch,wenn es oft anders dargestellt wird. Erweiterten Verkehrsrechtschutz hab ich beim ADAC,plus zusätzlichen Auslandskrankenschutz. Bei einem schweren privaten Unfall hat mich der ADAC -Tag und Nacht begleitet. Ich bekam eine Angestellte aus dem Mailänder Büro,die sich rührend um mich kümmerte. Fast stündliche Rückrufe ihrerseits,Rücksprache mit meinem ursprünglich gebuchtem Hotel,nach dem Krankenhausaufenthalt stand der Leihwagen fast vor der Tür. Auch mein total demolierter Mercedes wurde durch einen vertauenswürdigen Abschlepper vom ADAC geholt und sicher untergestellt. Die kümmerte sich einfach um alles,auch noch nach mehreren Wochen. Privaten Rechtsschutz kombiniert mit Arbeitsrechtschutz hab ich natürlich auch (R&V). Speziell auf Arbeitsrechtsschutz achten beim Abschluß,denn der wird ganz gern zumindest in Teilen im kleingedruckten ausgeschlossen! Es schläft sich einfach besser. Schöne Grüße Andi.

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                      • #12
                        Ein jeder sollte seinen Rechtschutz bei einem Rechtsschutzversicherer abschließen und nicht bei einer Versicherung wegen der Gefahr einer Interessenkollision. Du kannst dir deine Unfallgegenr nicht aussuchen und der könnte ja bei der gleichen Versicherung sein. Du glaubst doch nicht im ernst das die ihre eigene Verurteilung bezahlen.

                        Im Strafrechtsschutz sieht es anders aus aber auch da würde ich einen Vollrechtschutz Versicherer vorziehen , da diese im Ausland besser mit Anwälten vertreten sind. Wenn du mal im Ausland verknackt wirst und du brauchst gleich einen Anwalt der dich sofort wieder herausholt und auch gleich eine evtl. Kaution für dich hinterlegt wirst du den Unterschied schon merken.

                        Anwälte die für dich tätig werden im IN- oder Ausland werden außerdem von internen Anwälten der Rechtsschutsversicherung beobachtet und kontrolliert und auf Fehler hingewiesen weil die Rechtsschutzversicherung natürlich den Rechtsstreit gewinnen will um so ihre Kosten im Zivilrecht von der Gegenseite zurück erstattet bekommt.
                        Liebe Grüße
                        Harry


                        Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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                        • #13
                          Harry, ich glaube, der Tommy hat es so gemeint. Wir hatten mal die Kfz-Haftpflicht und die Rechtsschutz bei DAS. Die hat uns nach 2 Schadenfällen in einem Jahr die Haftpflicht gekündigt und wir konnten dagegen nicht die DAS eigene Rechtsschutz benutzen. Tommy, hast du es so gemeint?
                          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                          • #14
                            Na ja wir wiseen ja alle das eine Versicherung viele Anwälte um den großen Geldtopf haben, recht viel rein aber nichts raus. Dafür werden die ja bezahlt. Die Leidtragenden sind immer die Kleinen Leute[smilie=real mad.gi:
                            Liebe Grüße
                            Harry


                            Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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                            • #15
                              Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                              Harry, ich glaube, der Tommy hat es so gemeint. Wir hatten mal die Kfz-Haftpflicht und die Rechtsschutz bei DAS. Die hat uns nach 2 Schadenfällen in einem Jahr die Haftpflicht gekündigt und wir konnten dagegen nicht die DAS eigene Rechtsschutz benutzen. Tommy, hast du es so gemeint?
                              So in etwa...
                              MfG Der Tommy...
                              ___________________________________________

                              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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