Moin Moin zusammen,
ich fahre als Hobby Bus und habe meine erste Zweitagestour vor mir. D.h. das erste Mal mit Tagesruhezeit.
Jetzt gibt es ja die Regelung, daß die Tagesruhezeit
- mindestens 11 Stunden innerhalb eines 24Std. Zeitraumes
- oder: 3 mal pro Woche verkürzt auf 9 Stunden ohne Ausgleich
sein muß.
Da das die einzige Fahrt nächste Woche ist für mich, ist meine Frage, ob ich da gleich mit den 9 Stunden rechnen darf oder ob ich mit 11 Stunden "anfangen" muß.
Das ist deshalb wichtig, weil ich meine Gäste abends vom Essen holen soll, das aber nur so kann, daß die Tagesruhezeit eingehalten wird - die Abfahrtszeit am nächsten Morgen ist fest! Bei 9 Std. Ruhezeit könnte ich sie also 2 Stunden später holen ... was sie natürlich gerner hätten ...
vielen Dank und viele Grüße,
Walter
ich fahre als Hobby Bus und habe meine erste Zweitagestour vor mir. D.h. das erste Mal mit Tagesruhezeit.
Jetzt gibt es ja die Regelung, daß die Tagesruhezeit
- mindestens 11 Stunden innerhalb eines 24Std. Zeitraumes
- oder: 3 mal pro Woche verkürzt auf 9 Stunden ohne Ausgleich
sein muß.
Da das die einzige Fahrt nächste Woche ist für mich, ist meine Frage, ob ich da gleich mit den 9 Stunden rechnen darf oder ob ich mit 11 Stunden "anfangen" muß.
Das ist deshalb wichtig, weil ich meine Gäste abends vom Essen holen soll, das aber nur so kann, daß die Tagesruhezeit eingehalten wird - die Abfahrtszeit am nächsten Morgen ist fest! Bei 9 Std. Ruhezeit könnte ich sie also 2 Stunden später holen ... was sie natürlich gerner hätten ...
vielen Dank und viele Grüße,
Walter
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