Folgendes Beispiel:
Ich halte an einer Autobahnraststätte erst an der Tankstelle an und fahre dann auf der Raststätte anschließend auf einen Parkplatz...
Muß ich mich nun für die Strecke von der Tankstelle bis auf den Parkplatz anschnallen oder nicht???
Wozu zählt da die Raststätte???
Zum öffentlichen Verkehrsraum oder als Parkplatz????
Ich halte an einer Autobahnraststätte erst an der Tankstelle an und fahre dann auf der Raststätte anschließend auf einen Parkplatz...
Muß ich mich nun für die Strecke von der Tankstelle bis auf den Parkplatz anschnallen oder nicht???
Wozu zählt da die Raststätte???
Zum öffentlichen Verkehrsraum oder als Parkplatz????
Wer sitzt schon vorm Bett und schaut aus dem Fenster 
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