Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Tachoscheibenrückseite

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Tachoscheibenrückseite

    Ahoi an alle.

    Ich hab da mal ne Frage.

    Ihr kennt doch die Rückseite der Tachoscheibe. Siehe mal das Bild.

    Muss ich, wenn ich Nahverkehr fahre (von 6 bis 16 Uhr) und Abends daheim bin, also die Scheibe draussen ist, die Felder ausfüllen wo ich Pause habe?

    Also nen strich von 0 bis 6 und von 16 bis 24 bei Pause, oder ist das nicht nötig?

    Und gibt es da irgendeine Gesetzliche Regelung?

    Auto ist immer das selbe, nur die Anfangszeiten variieren.

    Ich bin der Meinung das Ausfüllen ist unnötig, da ja am KM stand zu erkennen ist das zwischenzeitlich nicht gefahren wurde.

    Danke schonmal im Vorraus.

    Gruss Marcel19063_04.jpg

  • #2
    Hallo Marcel,

    du musst die Rückseite der Scheibe ausfüllen - dass ergibt sich aus Art. 15 (2) VO (EG) 3821/85.
    Bei Kontrollen wird gelegentlich darüber hinweggesehen und das BAG nimmt es zumindest im nationalen Verkehr damit auch nicht so genau.

    Kommentar


    • #3
      es gibt keinen Grund auf der Rückseite etwas auszufüllen ausser du wechselst das Fahrzeug oder dein Tacho hst einen defekt bei dem er nicht aufzeichnet, das ist mein wissensstand, wenn anders dann berichtigen, ich lerne gern neues.

      Gruß Peter

      Kommentar


      • #4
        Hab ehrlich gesagt auf der Rückseite noch nie was ausgefüllt...alles was man wissen muss wird ja vorne aufgezeichnet.

        Das einzige was ich mal hinten drauf geschrieben hab war : ab 13 Uhr Weiterfahrt auf Anweisung von Herrn XY, XZ-Str. in 12345 ABC

        Damals war ich um 22 Uhr losgefahren und morgens um 8 Klingelte auf Höhe Ingolstadt mein Telefon und der Disponent von Schenker fragte wann ich leer wäre...hab gesagt wenn alles klappt gegen mittag...daraufhin wollte er mir Ladestellen durchgeben, hab ihm gesagt wenn ich leer bin geh ich schlafen, ich melde mich wenn ich meine Ruhezeit rum hab...daraufhin sagte er er würde sich gleich wieder melden.

        2 Minuten später Telefon, mein Chef...was ich denn schon wieder für Probleme mit der Lenkzeit hätte...habs ihm erklärt...darauf meinte er ich solle mich nicht so anstellen, ich erwiderte dass ich soeben die Zeitung gelesen hätte aber den Artikel der besagt dass man jetzt rund um die Uhr fahren darf hätte ich nicht gesehen....er meinte: dann mach doch was du willst, wirst schon sehen was du davon hast.

        Also die Scheibe um 13 Uhr raus, kurz beschriftet, bei Schenker angerufen und mich leer gemeldet und dann noch ein paar Ladestellen abgeklappert 17 Uhr bei Schenker aufm Hof, Disponent sagte dann ich wäre in ner halben Stunde fertig und könne dann schlafen gehen...hab ihm dann gesagt: wenn ich für euch die Zeit überziehe kann ich auch noch bis zum Autohof fahren...15 minuten...gesagt getan...11 Stunden stehengeblieben und dann los...wie der Teufel es will, kurz vorm Ziel am nachmittag dann Polizeikontrolle, Sachverhalt geschildert, der Beamte hat das alles aufgenommen....nie wieder was von der Sache gehört.

        Doch...vorm Arbeitsgericht später jammerte mein Chef dass er ne Riesenstrafe hätte zahlen müssen weil ich ja ohne Rücksicht auf Vorschriften und Pausen fahren würde wie ich will....der Richter guckte mich fragend an...hab ihn gefragt ob er sich ernsthaft vorstellen könne dass jemand der nach 15 Stunden Feierabend hätte freiwillig noch 6 drauflegt...Gelächter im Saal, Thema durch

        Funktioniert heute aber nicht mehr, heute heißt es die Gesetze zum Kündigungsschutz seien so gut, man könne nicht einfach gefeuert werden wenn man sich an die Vorschriften hält.

        Natürlich schreibt keiner in ne Kündigung "Herr X hat sich immer an die Vorschriften zum Fahrpersonalgesetz gehalten und daher können wir ihn hier nicht brauchen"...da heißt es dann "aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen"


        Grüße

        JK

        Kommentar


        • #5
          Zitat von peter58 Beitrag anzeigen
          ... wenn anders dann berichtigen, ich lerne gern neues.
          Hallo Peter,
          ganz neu ist nicht was anzubieten habe - es stammt immerhin von 1985 - Klick! -

          Ich suche mal das passende zusammen:
          Artikel 15 Absatz 2 sagt
          Wenn der Fahrer sich nicht im Fahrzeug aufhält und daher nicht in der Lage ist, das in das Fahrzeug eingebaute Gerät zu betätigen, müssen die in Absatz 3 zweiter Gedankenstrich Buchstaben b, c und d genannten Zeiträume,
          a) wenn das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I (*Diagrammscheibe) ausgestattet ist, von Hand, durch automatische Aufzeichnung oder auf andere Weise lesbar und ohne Verschmutzung des Schaublatts auf dem Schaublatt eingetragen werden, oder

          b) wenn das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I B (Fahrerkarte) ausgestattet ist, mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Kontrollgeräts auf der Fahrerkarte eingetragen werden.
          Die in "Absatz 3 zweiter Gedankenstrich Buchstaben b, c und d genannten Zeiträume" sind
          b) „andere Arbeiten“:...
          c) die „Bereitschaftszeit“
          d) die Arbeitsunterbrechungen und die Tagesruhezeiten.
          Noch mal zur Ergänzung:
          Die Rechtslage - und dami die Antwort auf die eingangs gestellte Frage - ist eindeutig. Dass die handschriftlichen Aufzeichnungen bei Kontrollen kaum eingefordert werden ändert daran nichts.

          Kommentar


          • #6
            Danke schonmal für die Infos. Jetzt is nur noch ne Frage ob das nen Deutsches Gesetz ist oder EU Weit.

            Gruss Marcel

            Kommentar


            • #7
              Zitat von Whity Beitrag anzeigen
              Jetzt is nur noch ne Frage ob das nen Deutsches Gesetz ist oder EU Weit.
              Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr
              DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

              :7_4_33[1]:
              Bigfoot

              Kommentar


              • #8
                Um gleich mal mit einzuhaken...

                Auch bei Fahrzeugen mit Digitacho ist ein lückenloser Nachweis zu führen. Auch hier ist die (nicht im Fahrzeug verbrachte) Ruhezeit sowie andere Tätigkeiten manuell nach zutragen. Die Quelle hierfür ist grundsätzlich die Gleiche wie beim analogen Tachografen...
                MfG Der Tommy...
                ___________________________________________

                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                Kommentar


                • #9
                  Soo jetzt hab ich es verstanden. Danke für die Beseitigung der Unklarheiten.

                  Kommentar


                  • #10
                    Immer frag... Ne passende Antwort kriegst du - wie du siehst - immer!
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Justkidding Beitrag anzeigen

                      Natürlich schreibt keiner in ne Kündigung "Herr X hat sich immer an die Vorschriften zum Fahrpersonalgesetz gehalten und daher können wir ihn hier nicht brauchen"...da heißt es dann "aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen"


                      Grüße

                      JK
                      Auch eine Kündigung, die aus wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen erfolgt, unterliegt der richterlichen Prüfung. Wenn der Fahrer diese Formulierung als gegeben hinnimmt, hat er selber schuld. Vor Gericht muss der Arbeitgeber diese Formulierung präzisieren. Ein Arbeitsrichter würde sich mit so lapidaren Floskeln nicht zufrieden geben.

                      Kommentar

                      Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                      Einklappen

                      Online-Benutzer

                      Einklappen

                      53285 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 19, Gäste: 53266.

                      Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                      Ads Widget

                      Einklappen
                      Lädt...
                      X