Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bedienfehler beim Tachograph

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Bedienfehler beim Tachograph

    Hallo

    Ich habe heute morgen irgendwie ohne es zu merken,war wohl noch nicht richtig wach gewesen,die Fahrerkarte in den Schacht für Fahrer.2 eingeben und bin dann los gefahren.
    Nach 10 minuten fahrt hab ich erst gemerkt das er mir "fahren ohne Karte" anzeigtund hab dann nochmal ganze 10 Minuten gebraucht,aufgrund der Verkehrslage,um anzuhalten.Also ingesamt 20 minuten Bereitschaftzeit.

    Haben diese 20 Minuten fahren ohne gültige Karte,von Fahrer 1,einfluss auf meine Karte?
    Wird bei einer Kontrolle nur die Karte oder eventuell auch der komplette Massenspeicher ausgelesen?

  • #2
    Normalerweise wird nur deine Karte ausgelesen...wenn du bevor du deine Karte in Schacht 1 geschoben hast das "Fahren ohne Karte" mit OK quitiert hast,ist es nicht auf deiner Karte...auf deine Karte kommt nur das,was du auch eingibst,wenn die Karte eingeschoben ist

    Kommentar


    • #3
      Zitat von Großer Beitrag anzeigen
      Normalerweise wird nur deine Karte ausgelesen...wenn du bevor du deine Karte in Schacht 1 geschoben hast das "Fahren ohne Karte" mit OK quitiert hast,ist es nicht auf deiner Karte...auf deine Karte kommt nur das,was du auch eingibst,wenn die Karte eingeschoben ist
      Ich denke schon das ich es mit ok quitiert habe,falls nicht woran kann ich es zum beispiel am Tagesausdruck erkennen das dieses fahren ohne karte übernommen wurde?

      Kommentar


      • #4
        Als du deine Karte reingeschoben hast,da hast du doch bestimmt einen Nachtrag gemacht über deine Wochenruhezeit,oder?

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Großer Beitrag anzeigen
          Als du deine Karte reingeschoben hast,da hast du doch bestimmt einen Nachtrag gemacht über deine Wochenruhezeit,oder?
          Den Nachtrag habe ich ja schon gemacht wo ich die Karte in den falchen Schacht(Fahrer2) gesteckt hatte.Danach habe ich glaub ich keine nachtrag mehr gemacht.Jetzt erinere ich mich auch daran das ich zweimal versucht hatte die Karte einzuführen,hat sie erst ganz normal angenommen aber dann mir doch wieder angezeigt "fahren ohne karte",dann wieder raus und dann ein zweites mal rein.Dann gings wieder.Ich sehe auf dem Aufdruck das dort zwei Zeiten(jeweils eine Minute),also wo das Problem war,mit einem Fragezeichen versehen sind

          Kommentar


          • #6
            Grundsätzlich wird nichts nachträglich auf die Karte geschrieben, was du nicht manuell nachgetragen hast. Demzufolge wird auch dieses Fahren ohne gültige Fahrerkarte nicht auf deiner Karte erscheinen. Im Massenspeicher wird diese Fahrzeugbewegung ohne Fahrerkarte sehr wohl registriert, egal ob du das bestätigst oder nicht. Da du deine Karte in den Schacht 2 eingelegt hattest wird für den fraglichen Zeitraum fogendes auf deine Karte geschrieben... Die Zeiten, die mit einem "?" markiert sind, sind sogenannte unbekannte Zeiten, also Zeiten die nicht zuzuordnen sind, die Karte war nicht eingelegt und es wurde für diese Zeiten kein Nachtrag gemacht. Da das aber nur je 1 Minute sind denke ich nicht, dass du damit ein Problem bekommen wirst. Die Zeit, in der du die Karte in Schacht 2 hattest und gefahren bist, wird automatisch als Bereitschaftszeit geschrieben. Wenn also nur deine Karte ausgelesen wird, wirst du erstmal nur die beiden Lücken erklären müssen und bei 1 Minute wahrscheinlich nicht einmal das... Wenn allerdings der Massenspeicher ausgelesen wird, dann ist zusehen, dass das Fahrzeug ohne Karte bewegt wurde, und dann wirst du auch dieses erklären müssen.
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

            Kommentar


            • #7
              Zitat von Großer Beitrag anzeigen
              Normalerweise wird nur deine Karte ausgelesen...
              Öhm, das würd`ich jetzt so nicht unterschreiben....

              Kommentar


              • #8
                Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                Öhm, das würd`ich jetzt so nicht unterschreiben....
                Spätestens jetzt nicht mehr...:rofl2[1]:
                MfG Der Tommy...
                ___________________________________________

                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                Kommentar


                • #9
                  Hallo Tee_glas,

                  ich denke, dass hier im weitesten Sinne ein Fall nach Art. 16 VO (EG) 3821/85 vorliegt (Fehlfunktion / Fehlbedienung). Du hättest gleich im Anschluss an den Vorfall einen Tagesausdruck "Fahrer 1" ausdrucken und unterschreiben sollen.
                  Eigentlich müsste das immer noch gehen.

                  Diesen Ausdruck legst du die nächsten 28 Tage bei Kontrollen mit vor - danach geht er zum Archiv des Unternehmers.

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                    Öhm, das würd`ich jetzt so nicht unterschreiben....
                    Okay,ich verbessere mich:
                    Normalerweise wird nur die Fahrerkarte ausgelesen,aber nicht auf der A2 im Raum Braunschweig:D

                    Kommentar


                    • #11
                      Großer, ich persönlich lese ja auch viel lieber die Fahrerkarte aus.....aber was bringt es dem Fahrer, wenn er nach Frankreich fährt und er dort dann ein richtiges Beet bekommt? Soweit ich weiß, lassen die Franzosen NUR den Kontrollvermerk im Digitach gelten.
                      Klärt mich auf, wenn dem nicht so ist !

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                        Großer, ich persönlich lese ja auch viel lieber die Fahrerkarte aus.....aber was bringt es dem Fahrer, wenn er nach Frankreich fährt und er dort dann ein richtiges Beet bekommt? Soweit ich weiß, lassen die Franzosen NUR den Kontrollvermerk im Digitach gelten.
                        Klärt mich auf, wenn dem nicht so ist !
                        kann ich leider nix zu sagen,weil ich,seit dem ich mit Fahrerkarte unterwegs bin,in Frankreich noch nicht kontrolliert worden bin....

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                          Großer, ich persönlich lese ja auch viel lieber die Fahrerkarte aus.....aber was bringt es dem Fahrer, wenn er nach Frankreich fährt und er dort dann ein richtiges Beet bekommt? Soweit ich weiß, lassen die Franzosen NUR den Kontrollvermerk im Digitach gelten.
                          Klärt mich auf, wenn dem nicht so ist !
                          Meines Wissens brauchst du den Kontrollvermerk (Ausdruck mit gesteckter Kontrollkarte...) und das Sraßenkontrollformular... weil nur aus diesem hervorgeht, was genau geahndet wurde...
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                            Meines Wissens brauchst du den Kontrollvermerk (Ausdruck mit gesteckter Kontrollkarte...) und das Sraßenkontrollformular... weil nur aus diesem hervorgeht, was genau geahndet wurde...
                            Ob der Kontrollvermerk im EG-Kontrollgerät (bzw. auf der Fahrerkarte) eine Relevanz hat weiß ich auch nicht genau. Aber:
                            Im Falle einer "Sanktionierung" - also Anzeige und Bußgeld - muss lt. Art. 19 VO (EG) 561/2006 eine Bescheinigung mit einer entsprechenden Aussage ausgefertigt werden. Dazu soll (allerdings leider noch nicht verbindlich geregelt) das Straßenkontrollformular dienen.
                            Da auch diese Formulare leicht zu fälschen sind und eine Vorgangsrecherche nicht möglich ist, macht natürlich das Kontrollformular in Verbindung mit dem elektronischen Stempel im Kontrollgerät (setzt die Verwendung einer gültigen Kontrollkarte voraus) richtig Sinn wenn der Zeitstempel im Kontrollgerät mit dem Kontrollformular übereinstimmt.

                            Hier noch eine Anmerkung dazu:
                            Die Kontrolle wird nur dann gespeichert, wenn bei gesteckter Kontrollkarte
                            - ein Ausdruck gemacht wurde
                            - ein Datenaufruf (Displayanzeige) am Gerät stattfand oder
                            - ein Datendownload vom Kontrollgerät (und ggf. von der darin gesteckten Fahrerkarte) erfolgte.

                            Wird die Kontrollkarte gesteckt und die ausgeworfene Fahrerkarte am Laptop oder PDA ausgewertet, wird keine Kontrolltätigkeit gespeichert.

                            Grüße aus Berlin
                            Bigfoot

                            Kommentar

                            Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                            Einklappen

                            Online-Benutzer

                            Einklappen

                            70923 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 19, Gäste: 70904.

                            Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                            Ads Widget

                            Einklappen
                            Lädt...
                            X