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  • Einscheren???

    Letzte Nacht wünschte ich mir,das BAB2 in der Nähe ist(natürlich dienstlich)...
    Weil wieder typisch für die A2,ist ja nun mal die Hauptstrecke gen Osten:
    Ich bin um 23 Uhr von Lehrte gestartet, mit 15 Tonnen aufm LKW.Richtung Dresden...
    Also,auf die Autobahn,Tempomat auf 86...Bremsautomat auf 88 km/h...
    bei 86km/h fahre ich laut Navi man grad 83 km/h,also kommt jeder,der mich überholen will,schnell an mir vorbei...habe ich gedacht...
    Bis mich eine litauische Zugmaschine überholt,Doppelbesatzung,der Beifahrer sitzt mittig aufm Bett und hantiert am Laptop rum ,der vorne aufm Tisch(war ein DAF) steht...
    Ich weiß jetzt nicht genau,ob der Fahrer dadurch im rechten Außenspiegel nichts gesehen hat,jedenfalls war er noch nicht an mir vorbei,fing an zu blinken und zog einfach nach rechts rüber...
    Gott sei Dank war in dem Bereich eine Standspur,auf die ich ausweichen konnte...
    Kurz geärgert und den Fahrer sämtliche Schimpfwörter an den Kopf geschmissen..dann ging es normal weiter...dachte ich...
    Der LKW,der die ganze Zeit hinter mir war(alles gesehen hatte)setzte zum Überholen an...
    Einzelbesatzung,ein Tscheche...und auch der zwang mich zur Unfallsvermeidung auf den Standstreifen...
    Dies soll jetzt keine Hetzrede gegen Litauer und Tschechen werden...
    Aber ich hab mir natürlich Gedanken gemacht,warum dies alles passiert ist...
    normal ist es doch international verbreitet,das man nachts erst wieder einschert,wenn der Überholte Lichtzeichen gibt...oder nicht????
    Wenn mir einer kein Lichtzeichen gibt,dann warte ich mit dem Einscheren,bis ich die Front des überholten LKW komplett im rechten Außenspiegel sehe...dann bin ich sicher vorbei...

    lernt man das nicht mehr???
    Und die Frage,die vielleicht Helena beantworten kann:Ist das "Lichthupe" geben zum Einscheren in Tschechien nicht bekannt???

  • #2
    Das kennen auch einige Deutsche nicht.

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    • #3
      Grundsätzlich ist das Benutzen der Lichthupe zu diesem Zweck ein "unzulässiges Benutzen von Warneinrichtungen"... Allerdings wird das zumeist geduldet... Selbst in den Lehrbüchern zur Fahrausbildung habe ich diesen Hinweis schon gefunden, das sich LKw-Fahrer damit untereinander helfen... Allerdings hatte ich bisher eher den Eindruck, das es eher die deutschen Fahrer nicht interessiert - bzw. sie sich für die Hilfe kaum bedanken...
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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      • #4
        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
        Allerdings hatte ich bisher eher den Eindruck, das es eher die deutschen Fahrer nicht interessiert - bzw. sie sich für die Hilfe kaum bedanken...
        Unterschreibe ich sofort. Auch auf Landstraßen mal den rechten Blinker geben, damit angezeigt wird das man mit nem PKW überholen kann kommt von deutschen Fahrern kaum noch. Ist bei anderen Nationalitäten sehr viel öfter zu beobachten.

        gruß
        Zitat von Robert Lyndt:
        "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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        • #5
          Also mein Fahrleher, wo ich den CE gemacht habe. hat mich zur Sau gemacht als ich jemanden Freiblinken wollte. So wie ich es den 7,5 zeiten kenne.

          Er sagte bist du bescheuert stell dir mal vor es kommt jetzt jemand aus einen Feldweg und es passiert was, dann bist du dafür verantwortlich weil du den anderen gezeit hast du kannst jetzt überholen.
          Genauso ist es mit den Freundlichen handzeichen, fahr man aus der Einmündung raus. Damit ich durch komme.

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          • #6
            Zitat von celader Beitrag anzeigen
            Also mein Fahrleher, wo ich den CE gemacht habe. hat mich zur Sau gemacht als ich jemanden Freiblinken wollte. So wie ich es den 7,5 zeiten kenne.

            Er sagte bist du bescheuert stell dir mal vor es kommt jetzt jemand aus einen Feldweg und es passiert was, dann bist du dafür verantwortlich weil du den anderen gezeit hast du kannst jetzt überholen.
            Genauso ist es mit den Freundlichen handzeichen, fahr man aus der Einmündung raus. Damit ich durch komme.
            1. Er hat nicht unrecht..
            2. Wir reden hier über das "du bist an mir vorbei" auf der Autobahn...
            3. Übernimmst du nicht in jedem Fall die volle Verantwortung für denjenigen der dich überholen will...
            4. Ich sage auch: Sei dir sicher wenn du so etwas machst...
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #7
              Genau Tommy

              Wir reden hier auch über das "du bist an mir vorbei" auf der Autobahn.
              1. Ja ich gebe auch Lichtzeichen auf der Autobahn.
              2. Aber nur wenn ein zu mir relativen sicherheitsabstand bleibt.
              Erklärung:
              Überholt einer mit hohen Geschwindigkeitsüberschuss gebe ich schneller ein zeichen weil der grundlegende sicherheitsabstand schnell wieder aufgebaut wird und das sogar ohne das ich von gas muss.
              Überholt einer mit niedrigen Geschwindigkeitsüberschuss gebe ich später ein zeichen.
              3. bei manchen kannst du gar kein Zeichen geben weil sie schneller wieder rechts sind wie einen lieb ist.( abstand kleiner 10m).
              und noch eine Frage.
              Wer bekommt schuld oder mitschuld wenn etwas passiert.

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              • #8
                Zitat von celader Beitrag anzeigen
                Genau Tommy

                Wir reden hier auch über das "du bist an mir vorbei" auf der Autobahn.
                1. Ja ich gebe auch Lichtzeichen auf der Autobahn.
                2. Aber nur wenn ein zu mir relativen sicherheitsabstand bleibt.
                Erklärung:
                Überholt einer mit hohen Geschwindigkeitsüberschuss gebe ich schneller ein zeichen weil der grundlegende sicherheitsabstand schnell wieder aufgebaut wird und das sogar ohne das ich von gas muss.
                Überholt einer mit niedrigen Geschwindigkeitsüberschuss gebe ich später ein zeichen.
                3. bei manchen kannst du gar kein Zeichen geben weil sie schneller wieder rechts sind wie einen lieb ist.( abstand kleiner 10m).
                und noch eine Frage.
                Wer bekommt schuld oder mitschuld wenn etwas passiert.
                Das ist so blöd wie einfach... DU!
                Wenn jemand vor dir ohne den erforderlichen Sicherheitsabstand wieder einschert... (wie wir ja alle wissen: Wir sind auf der Autobahn... also mindestens 50 Meter bei mehr als 50km/h zu Fahrzeugen gleicher Art...) hast du unverzüglich den erforderlichen Abstand wieder herzustellen... Achtung: Ein Abbremsen mit dem Retarder reicht hierbei nicht aus... (hab ich mal gelesen...)
                MfG Der Tommy...
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                • #9
                  Ahm, Tommy, gilt hier § 5 StVO nicht?

                  § 5 StVO, Überholen

                  (1) Es ist links zu überholen.

                  (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

                  (4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

                  Gilt das nichtfür Autobahnen, weil es nich tim § 18 StVO steht ?????????????:HMM:

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                  • #10
                    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                    Achtung: Ein Abbremsen mit dem Retarder reicht hierbei nicht aus... (hab ich mal gelesen...)
                    Und ich habe gelesen: Ein sichtbares Abbremsen muß erkennbar sein....
                    und das funktioniert mit einem Retarder:)

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                      Ahm, Tommy, gilt hier § 5 StVO nicht?
                      Warum denn nicht...?

                      Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                      § 5 StVO, Überholen
                      Schöner Paragraph... und so schön lang... hast ja hier die wichtigsten Sätze zitiert...

                      Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                      (1) Es ist links zu überholen.
                      Genau... Selbstverständlich... Das hoffe ich doch...

                      Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                      (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
                      Autobahn... Gegenverkehr... ok, wenn du meinst... aber:
                      natürlich... Elefantenrennen... gibt es genügend Aussagen zum Thema... (mind. 10 km/h... max. 45 Sekunden... etc...) ist mir nicht neu...

                      Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                      (4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
                      Na klar... wenn ich zum Überholen ausschere muss ich natürlich auf die VT auf dieser Spur aufpassen... im Normalfall bin ich nun mal der Langsamste auf der AB... Fußgänger, Radfahrer... nun ja... das lassen wir mal an dieser Stelle... Sobald wie möglich heißt: mit dem entsprechenden Sicherheitabstand... macht der Überholende das nicht, tritt automatisch §4(3) in Kraft...
                      Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                      Gilt das nicht für Autobahnen, weil es nicht im § 18 StVO steht ?????????????:HMM:
                      Ich zitiere hier mal:

                      Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

                      I. Allgemeine Verkehrsregeln

                      §4 Abstand

                      (1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

                      (3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.

                      Du siehst... Es gilt auch dieser Paragraph... auch wenn's nicht der 18'er ist...
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

                      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                      • #12
                        Es geht um diesen Passus im § 5:
                        .....Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern....


                        Es ging um die Frage, was in einem Schadenfall passiert.
                        Der Überholer hat immer die Ursache gesetzt, wenn es durch diesen Überholvorgang zu einem Unfall mit dem Überholten kommt, weil er zu früh wieder einschert, in den Sicherheitsabstand des Überholten zu seinem Vordermann einfährt und den Überholten touchiert oder nach dem Einscheren wie wild abbremst und der Überholte dann auffährt... wie soll denn der Überholte jedesmal seinen Abstand wiederherstellen, wenn er aufs Engste überholt wird ??? Er hat doch gar keine Chance ...( vorausgesetzt, der Überholte verhält sich vorschriftsmäßig...)

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                        • #13
                          Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                          Es geht um diesen Passus im § 5:
                          .....Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern....


                          Es ging um die Frage, was in einem Schadenfall passiert.
                          Der Überholer hat immer die Ursache gesetzt, wenn es durch diesen Überholvorgang zu einem Unfall mit dem Überholten kommt, weil er zu früh wieder einschert, in den Sicherheitsabstand des Überholten zu seinem Vordermann einfährt und den Überholten touchiert oder nach dem Einscheren wie wild abbremst und der Überholte dann auffährt... wie soll denn der Überholte jedesmal seinen Abstand wiederherstellen, wenn er aufs Engste überholt wird ??? Er hat doch gar keine Chance ...( vorausgesetzt, der Überholte verhält sich vorschriftsmäßig...)
                          Ich verstehe dich schon... Es kommt immer noch darauf an, wie sich die Situation genau darstellt...
                          Wegdrücken und zu frühes Einscheren ist klar, da hast du ein Argument... wenn derjenige aber 10 Meter vor dir einschert und dann auf den Anker geht... da fängst du nen Anteil...
                          Und... Wenn du mit so einer Nummer in eine Abstandskontrolle fährst... werden dir deine Kollegen genau das vorwerfen... Du hättest bremsen müssen... Ich wette, dass, wenn es Hart auf Hart kommt wird dir auch der Richter erklären, das du hättest sofort den Abstand wieder herstellen müssen... und damit alles getan hättest um den Unfall zu vermeiden... es also nicht zu diesem Unfall gekommen wäre...

                          also: Mein vorsichtige Schätzung für diese Nummer:

                          60% Überholter - 40% Überholender... bis 70/30...
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                          • #14
                            Wenn das alles so stimmt was hier geschrieben wird heißt es doch im umkehrschluss folgendes.

                            1. Ich heize so schnell das mich keiner mehr überholen kann,

                            und wenn das nicht möglich ist fahre ich

                            2. nur mit 70-75km/h über die Autobahn weil ich sonst ja nur ständing am abbremsen oder beschleunigen wäre.

                            Nach meiner Rechtsauffassung die nicht unbedingt mit dem Gesetz übereinstimmen muss ist diese.
                            Wer andere zu unnötigen bremsen zwingt begeht eine fahrlässige wenn nicht sogar grobfahrlässigen eingriff in den Strassenverkehr. Wenn nicht sogar Nötigung.
                            Und das ist beim überholen auf der Autobahn nun mal so wenn man einfach zu früh einschert.

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von celader Beitrag anzeigen
                              Nach meiner Rechtsauffassung die nicht unbedingt mit dem Gesetz übereinstimmen muss ist diese.
                              Wer andere zu unnötigen bremsen zwingt begeht eine fahrlässige wenn nicht sogar grobfahrlässigen eingriff in den Strassenverkehr. Wenn nicht sogar Nötigung.
                              Und das ist beim überholen auf der Autobahn nun mal so wenn man einfach zu früh einschert.
                              Na dann fang schon mal an, jeden zweiten LKw der dich überholt anzuzeigen...
                              MfG Der Tommy...
                              ___________________________________________

                              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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