Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundqualifikationsfrage....

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Grundqualifikationsfrage....

    Hallo Freunde der aufgehenden Sonne,

    ich hänge vor einer Frage wo ich nicht weiter weiß. Bitte helft mir....


    Welche rechtliche Grundlage regelt den Einsatz von Zurrmitteln?

    Ich freue mich über jede antwort von euch, und danke schonmal im Vorraus

    Falls das der falsche Thread ist entschuldigt bitte.
    Fahre nie schneller wie dein Schutzengel fliegen kann.....

  • #2
    Die Zurrmittel dienen ja zur Ladungssicherung...
    Der Gesetzgeber schreibt in § 22 StVO vor, dass die Ladung zu sichern ist, in § 23 StVO sagt er, dass der Fahrer dafür Verantwortung trägt. Laut § 30 StVZO hat der Halter ein geeignetes Fahrzeug einzusetzen und dieses auszurüsten und nach § 31 StVZO hat der Halter dafür zu sorgen, dass diese Ausrüstung für den jeweiligen Transport ausreichend ist. Im zivilrechtlichen Bereich ist die Regelung nach § 412 HGB so, dass der Absender für die beförderungssichere und der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich ist.
    Auf Basis dieser gesetzlichen Vorschriften beziehen sich die entsprechenden Gerichtsurteile auf Normen und Regeln der Technik, z.B. VDI Richtlinien und DIN EN Normen. Auf ihrer Basis müssen die tatsächlichen Maßnahmen zur Ladungssicherung durchgeführt werden.

    Mehr nachlesen kannst du dazu hier:http://www.ladungssicherung.de/1__rechtliche_grundlagen

    Kommentar


    • #3
      Danke Großer, hast mir sehr geholfen damit..... ich werd meine fragen weiterhin hier rein posten

      Falls andere auch ihren fragen zur beschleunigten Grundqualifikation haben.
      Fahre nie schneller wie dein Schutzengel fliegen kann.....

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Großer Beitrag anzeigen
        Die Zurrmittel dienen ja zur Ladungssicherung...
        Der Gesetzgeber schreibt in § 22 StVO vor, dass die Ladung zu sichern ist, in § 23 StVO sagt er, dass der Fahrer dafür Verantwortung trägt. Laut § 30 StVZO hat der Halter ein geeignetes Fahrzeug einzusetzen und dieses auszurüsten und nach § 31 StVZO hat der Halter dafür zu sorgen, dass diese Ausrüstung für den jeweiligen Transport ausreichend ist. Im zivilrechtlichen Bereich ist die Regelung nach § 412 HGB so, dass der Absender für die beförderungssichere und der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich ist.
        Auf Basis dieser gesetzlichen Vorschriften beziehen sich die entsprechenden Gerichtsurteile auf Normen und Regeln der Technik, z.B. VDI Richtlinien und DIN EN Normen. Auf ihrer Basis müssen die tatsächlichen Maßnahmen zur Ladungssicherung durchgeführt werden.

        Mehr nachlesen kannst du dazu hier:http://www.ladungssicherung.de/1__rechtliche_grundlagen
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

        Kommentar


        • #5
          Hallo,

          habe gleich mal die nächste frage es geht um Zurrmittel im Einsatz

          Unterschiedliche Aufbauarten verlangen spezifische Möglichkeiten, Zurrpunkte einzusetzen. Welche Besonderheiten kennzeichnen Aufbauarten wie Kofferaufbau, Planenaufbau, Schiebeverdeck?

          Ich danke schonmal im Vorraus für eure antworten.....
          Fahre nie schneller wie dein Schutzengel fliegen kann.....

          Kommentar

          Werde jetzt Mitglied in der BO Community

          Einklappen

          Online-Benutzer

          Einklappen

          70873 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 17, Gäste: 70856.

          Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

          Ads Widget

          Einklappen
          Lädt...
          X