Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Dringende Frage zur Tachoscheibe!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Dringende Frage zur Tachoscheibe!

    Ich habe am Freitag bei einer neuen Spedition angefangen.
    Nach monatelanger Arbeitslosigkeit.
    Jetzt eine wichtige Frage: Ich habe gerade den LKW von meiner Firma geholt und bei mir zuhause abgestellt,damit ich heute abend gleich starten kann.
    Habe natürlich vorhin bei Fahrtbeginn die Scheibe vom Freitag raus und ne neue rein getan.War jetzt ca. eine halbe Stunde unterwegs bis zu mir nachhause.
    Muss ich jetzt heut abend,wenn ich meine Tour starte,wieder eine neue Scheibe einlegen?
    Und wann muss ich die dann wechseln?
    Bin noch nie über Nacht vom einen Tag in den nächsten hinein gefahren.
    Danke für Eure Hilfe!

  • #2
    Frage

    Du hast heute am Sonntag einen LKW, auf öffenltlichen Strassen bewegt, der großer 7,5 tonnen ist?

    Du hast heute am Sonntag die Scheibe vom Freitag rausgenommen?

    Kommentar


    • #3
      Nein,ich habe heute einen 7,49t LKW bewegt.
      Ja,ich habe heute die Scheibe vom Freitag rausgenommen.
      Hätte ich die am Freitag nach Feierabend rausnehmen müssen?
      Mir wurde erklärt,dass die Scheibe vom Freitag übers Wochenende drin bleiben muss und ich erst bei Arbeitsbeginn(normalerweise ja Montag morgens)wieder ne neue einlegen muss.

      Kommentar


      • #4
        Eine Tachoscheibe darf maximal 24 Stunden drin bleiben! Die WRZ notierst du handschriftlich auf der Scheibe die du dann heute einlegst.

        z.B.: WRZ von 24.09.2010 13:30 Uhr bis 26.09.2010 17:00 Uhr...

        Wie gesagt... eine Scheibe max. 24 Stunden... Die Tageszeit spielt dabei keine Rolle... ich würde die Scheibe, die du heute eingelegt hast bis zur nächsten Schichtpause drin lassen. Das sind auf jeden Fall weniger als 24 Stunden und du wechselst vor der nächsten Schichtpause (zu einem festen Zeitpunkt...) Das kannst du dann regelmäßig so machen und solltest somit immer rechtzeitig (vor Ablauf 24 Stunden) wechseln. Ich halte das für besser als zu einem anderen Zeitpunkt... vor der Schichtpause hast du eigentlich keinen Stress... Wenn dich nach der Schichtpause irgendwer nervt und du das wechseln verpeilst, dann hast du Trauer...
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

        Kommentar


        • #5
          Ich habe die Scheibe heute mittag um ca. 13.30 Uhr eingelegt.
          Das heisst,spätestens morgen um 13.29 Uhr muss ich eine neue einlegen.Richtig?
          Ich werde heute abend um ca. 22.30 Uhr losfahren.
          Ab diesem Zeitpunkt(also 22.30 Uhr) darf ich max. 10 Stunden das Fahrzeug lenken und muss dann eine Pause von mind. 11 Stunden machen. Richtig?
          Bevor ich also morgen meine 11-stündige Pause beginne,lege ich einen neue Scheibe ein. Richtig?
          Bin halt absoluter Anfänger,was das betrifft.
          Aber hat nicht jeder von uns irgendwann mal angefangen;-)

          Kommentar


          • #6
            Ja du mußt spätestens alle 24h die Scheibe wechseln.

            Ich mache es so:
            Bei Schichtbeginn lege ich eine neue ein.
            und bei beginn der Schichtbause lege ich auch wieder eine neue ein.

            so habe ich in der Regel zwei Scheiben für einen ganzen Tag.

            ob das so jetzt Rechtmäßig ist kann tommy vielleicht sagen. Bei einer Kontrolle hatte ich jedenfalls keine Probleme damit.

            zum Wochenende tausche ich die Scheibe auch einmal am Tag. Das geht aber nur wenn du den wagen mit nach hause nimmst und kein anderer damit fährt. Sollte ich aus irgendenen grund das am wochenende nicht hinbekommen, weil ich mit der Familie unterwegs bin, dann schreibe ich es auch auf der rückseite, der montagsscheibe. bzw. die erste scheibe für die laufende woche.

            Kommentar


            • #7
              Zitat von celader Beitrag anzeigen
              Ja du mußt spätestens alle 24h die Scheibe wechseln.

              Ich mache es so:
              Bei Schichtbeginn lege ich eine neue ein.
              und bei beginn der Schichtbause lege ich auch wieder eine neue ein.

              so habe ich in der Regel zwei Scheiben für einen ganzen Tag.

              ob das so jetzt Rechtmäßig ist kann tommy vielleicht sagen. Bei einer Kontrolle hatte ich jedenfalls keine Probleme damit.
              Grundsätzlich heißt es pro 24-Stunden-Zeitraum -eine Scheibe... Was unterwegs toleriert wird ist eine andere Sache...

              Zitat von celader Beitrag anzeigen
              zum Wochenende tausche ich die Scheibe auch einmal am Tag. Das geht aber nur wenn du den wagen mit nach hause nimmst und kein anderer damit fährt. Sollte ich aus irgendenen grund das am wochenende nicht hinbekommen, weil ich mit der Familie unterwegs bin, dann schreibe ich es auch auf der rückseite, der montagsscheibe. bzw. die erste scheibe für die laufende woche.
              Das mit dem notieren auf der Rückseite ist auf jeden Fall das Richtige... Damit sparst du dir den Weg zum Auto :) Das Einlegen einer leeren Scheibe ist wohl nach meinem Wissen toleriert...
              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Greenhorn Beitrag anzeigen
                Ich habe die Scheibe heute mittag um ca. 13.30 Uhr eingelegt.
                Das heisst,spätestens morgen um 13.29 Uhr muss ich eine neue einlegen.Richtig?
                Ich werde heute abend um ca. 22.30 Uhr losfahren.
                Ab diesem Zeitpunkt(also 22.30 Uhr) darf ich max. 10 Stunden das Fahrzeug lenken und muss dann eine Pause von mind. 11 Stunden machen. Richtig?
                Bevor ich also morgen meine 11-stündige Pause beginne,lege ich einen neue Scheibe ein. Richtig?
                Bin halt absoluter Anfänger,was das betrifft.
                Aber hat nicht jeder von uns irgendwann mal angefangen;-)
                Hallo Greenhorn,

                Schmeiß die Scheibe weg, die du um 13:30 Uhr eingelegt hast. Sie reduziert erstens deine Wochenruhezeit auf eine verkürzte und zweitens tickt seit 13:30 Uhr deine Arbeits-/Schichtzeit. Du hast also schon eine Schicht rum, wenn du auch nur kurz am Sonntag gefahren bist. Wenn du um 13:30 Uhr dein Fahrzeug bewegt hast, kannst du nicht um 22:30 Uhr starten. Ich gehe davon aus, dass du von deiner Firma aus noch eine gewisse Zeit gefahren bist. Bei einem Start um 22:30 Uhr hättest du also nicht die mindestens geforderten 9 Stunden Ruhezeit.

                Mit der Scheibe hast du noch Glück. Die kann man wegwerfen und gut ist es. Mit Digitacho hättest du jetzt die Ar...karte gezogen und müsstest warten, bis die 9 Stunden rum sind.

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                  Hallo Greenhorn,

                  Schmeiß die Scheibe weg, die du um 13:30 Uhr eingelegt hast. Sie reduziert erstens deine Wochenruhezeit auf eine verkürzte und zweitens tickt seit 13:30 Uhr deine Arbeits-/Schichtzeit. Du hast also schon eine Schicht rum, wenn du auch nur kurz am Sonntag gefahren bist. Wenn du um 13:30 Uhr dein Fahrzeug bewegt hast, kannst du nicht um 22:30 Uhr starten. Ich gehe davon aus, dass du von deiner Firma aus noch eine gewisse Zeit gefahren bist. Bei einem Start um 22:30 Uhr hättest du also nicht die mindestens geforderten 9 Stunden Ruhezeit.

                  Mit der Scheibe hast du noch Glück. Die kann man wegwerfen und gut ist es. Mit Digitacho hättest du jetzt die Ar...karte gezogen und müsstest warten, bis die 9 Stunden rum sind.
                  Ich hätte das nicht geschrieben, aber deine Antwort gefällt mir... ich hätte es wohl nicht anders gemacht...
                  MfG Der Tommy...
                  ___________________________________________

                  LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                    Ich hätte das nicht geschrieben, aber deine Antwort gefällt mir... ich hätte es wohl nicht anders gemacht...
                    Ich schreibe das ja aus der Sicht des Arbeitgebers und nicht als Fahrlehrer, der immer Vorbild sein muss. Wenn der Junge erwischt wird, ist eventuell auch sein Chef dran. Vor allem dann, wenn er die nächste Wochenruhezeit verkürzen muss und das in seinem Unwissen auch macht. Dann kann es sehr teuer werden.

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                      Ich schreibe das ja aus der Sicht des Arbeitgebers und nicht als Fahrlehrer, der immer Vorbild sein muss. Wenn der Junge erwischt wird, ist eventuell auch sein Chef dran. Vor allem dann, wenn er die nächste Wochenruhezeit verkürzen muss und das in seinem Unwissen auch macht. Dann kann es sehr teuer werden.
                      Ich weiß... Ich wollte damit nur kund tun, das ich dir beipflichte, als Fahrer das Selbe tun würde, aber ich diese Antwort nicht zum Besten geben dürfte, weil die "Gesetzeslage" etwas Anderes hergibt... und auch diese "Manipulation" im Zweifelsfall nachweisbar wäre...
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

                      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                        Ich weiß... Ich wollte damit nur kund tun, das ich dir beipflichte, als Fahrer das Selbe tun würde, aber ich diese Antwort nicht zum Besten geben dürfte, weil die "Gesetzeslage" etwas Anderes hergibt... und auch diese "Manipulation" im Zweifelsfall nachweisbar wäre...
                        Das wäre sie eben nicht. Er kann durchaus behaupten, dass er privat eine Couch zur Omma transportiert hat. Privatfahrten mit Lkw unter 7,5 t sind erlaubt. Eine Scheibe muss man dann nicht einlegen.
                        Es würde glaubhaft klingen, weil der Fahrer ja von zu Hause gestartet ist und nicht etwa unterwegs auf der Tour.

                        Er darf nur nicht die Wahrheit sagen, dass er den Lkw nach Hause geholt hat. Da hätte er eine Scheibe einlegen müssen, es hätte seine Ruhezeit unterbrochen und es würde nicht als privat anerkannt werden.

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                          Das wäre sie eben nicht. Er kann durchaus behaupten, dass er privat eine Couch zur Omma transportiert hat. Privatfahrten mit Lkw unter 7,5 t sind erlaubt. Eine Scheibe muss man dann nicht einlegen.
                          Es würde glaubhaft klingen, weil der Fahrer ja von zu Hause gestartet ist und nicht etwa unterwegs auf der Tour.

                          Er darf nur nicht die Wahrheit sagen, dass er den Lkw nach Hause geholt hat. Da hätte er eine Scheibe einlegen müssen, es hätte seine Ruhezeit unterbrochen und es würde nicht als privat anerkannt werden.
                          Damit hat du nicht Unrecht, dafür müssen aber alle Aussagen übereinstimmen... Grundsätzlich muss belegbar sein, wer das Fahrzeug im fraglichen "Zeitraum" (km-Stand..) bewegt hat... Im Zweifel muss der Unternehmer den Fahrer preisgeben... Bei Fahrzeugen bis 7,5t ist es durch die Privatfahrt möglich, "kostenfrei" dieses zu tun - sofern das plausibel klingt... - (500 km Privatfahrt von Dienstag bis Donnerstag - wären wohl schwieriger zu erklären...) Aber eine Fraglichkeit wäre in diesem Fall dadurch gegeben, das der Fahrer erst kurz beim AG beschäftigt war... Wem gebe ich schon zu privaten Zwecken mein Fahrzeug...
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                            Damit hat du nicht Unrecht, dafür müssen aber alle Aussagen übereinstimmen... Grundsätzlich muss belegbar sein, wer das Fahrzeug im fraglichen "Zeitraum" (km-Stand..) bewegt hat... Im Zweifel muss der Unternehmer den Fahrer preisgeben... Bei Fahrzeugen bis 7,5t ist es durch die Privatfahrt möglich, "kostenfrei" dieses zu tun - sofern das plausibel klingt... - (500 km Privatfahrt von Dienstag bis Donnerstag - wären wohl schwieriger zu erklären...) Aber eine Fraglichkeit wäre in diesem Fall dadurch gegeben, das der Fahrer erst kurz beim AG beschäftigt war... Wem gebe ich schon zu privaten Zwecken mein Fahrzeug...
                            Grundsätzlich hast du schon recht. Aber in der Not frisst der Teufel Fliegen und man muss davon ausgehen, dass niemand hingehen wird, die Angaben genau zu prüfen.
                            Das mit der Omma und der Couch war ja nur ein Beispiel. Es bleibt der Phantasie und Intelligenz des Fahrers überlassen, wie er das als Privatfahrt deklarieren wird.

                            Ich befürchte nur, dass der Fragesteller wohl mit einem Anhänger unterwegs war. Jedenfalls hatte er das vor kurzem mal geschrieben, dass er ein 12 t-Gespann fährt. In diesem Fall könnte er eher in Erklärungsnot kommen.

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                              Mit der Scheibe hast du noch Glück. Die kann man wegwerfen und gut ist es. Mit Digitacho hättest du jetzt die Ar...karte gezogen und müsstest warten, bis die 9 Stunden rum sind.
                              Hab da mal ne Frage zwischendurch mal ganz dumm gefragt.

                              Wenn er jetzt die 9h pause machen würde wäre es denn nicht so sobald er dann wieder losfahren würde das es dann schon die zweite schicht der woche wäre. Folgedessen er den kommenden samstag schon nicht mehr fahren dürfte?

                              Kommentar

                              Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                              Einklappen

                              Online-Benutzer

                              Einklappen

                              192088 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 16, Gäste: 192072.

                              Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                              Ads Widget

                              Einklappen
                              Lädt...
                              X