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  • Ist das ok?

    Hallo zusammen.
    Mein Mann ist Kraftfahrer ( Nahverkehr)
    Und seit 1.2. Ist er bei einer neuen Firma.
    Und dazu hätte ich ein paar Fragen.
    Er hat keinen Vertrag, Chef sagt der manteltarif zaehlt.
    So, 1. Frage bis zu welchem Datum muss der Chef das Gehalt ueberweisen? Er sagte spaetestens zum 1. Ist es immer da. Es ist der 2.3. Gehalt- Fehlanzeige

    2. Mein Mann faehrt mit dem Lkw immer nach Hause. Wenn er dann morgens los fährt zur jeweiligen Firma um dort die Arbeit zu machen ( wohl gemerkt nicht zur der firma wo er angestellt ist, sondern zum Kunden) und der Chef sagt die Fahrtzeit dorthin zählt noch nicht erst wenn er beim 1. Kunden ist. Ist das rechtens?
    Wie lang pro Tag darf er laut manteltarif arbeiten?
    Chef sagte pro TAg ca 10 Std ( nur gesagt, nicht schriftlich) und die 10 Std zaehlen erst ab da wo er beim Kunden ist.

    Ich koennte noch weitermachen aber erstmal die 2 fragen...

    Vielen dank

    Anna

  • #2
    Na ich denke unsere Profis geben dir bestimmt ein paar Antworten.
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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    • #3
      Ich hoffe

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      • #4
        Zitat von Brummisfrau Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen.
        Mein Mann ist Kraftfahrer ( Nahverkehr)
        Und seit 1.2. Ist er bei einer neuen Firma.
        Und dazu hätte ich ein paar Fragen.
        Er hat keinen Vertrag, Chef sagt der manteltarif zaehlt.
        So, 1. Frage bis zu welchem Datum muss der Chef das Gehalt ueberweisen? Er sagte spaetestens zum 1. Ist es immer da. Es ist der 2.3. Gehalt- Fehlanzeige



        Vielen dank

        Anna
        Hallo Anna,

        es herrscht allgemein die Meinung vor, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag zwingend vorgeschrieben ist. Das stimmt aber nicht. Auch mündliche Arbeitsverträge sind gültig und erlaubt. Firmen, die keine schritlichen Arbeitsverträge rausgeben, unterlassen das nicht ohne Grund. Arbeitnehmer sind auf diese Weise besser auszubeuten. Das muss man einfach mal ganz deutlich sagen.
        Der Verweis auf einen Manteltarifvertrag ersetzt nicht die individuelle Vereinbarung. Es stellt sich auch die Frage, von welchem Manteltarifvertrag die Rede ist.
        Egal, wie sich das Arbeitsverhältnis weiter entwickelt, wird es schwer sein, mündlich geschlossene Vereinbarungen zu beweisen. Um dem zu entgehen, hast dein Mann ein Anrecht darauf, die mündlichen Vereinbarungen schriftlich bestätigt zu bekommen. Wohlgemerkt, hier handelt es sich nicht um einen Arbeitsvertrag sondern nur um eine Bestätigung (§ 2 Nachweisgesetz). Was die Bescheinigung enthalten muss, kannst du hier nachlesen:



        Normalerweise erfolgt die Lohnzahlung am 1. des folgenden Monats, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Das bedeutet, die Arbeitsleistung aus dem Februar ist am 1.März fällig. So war es ja auch vereinbart, wird aber nur schwerlich nachzuweisen sein.
        Der Arbeitgeber kann den Lohnzeitpunkt aber auch auf den 15. März setzen, wenn es von der Art der Lohnzahlung nicht anders möglich ist. Das ist insbesondere bei Stundenlöhnen und Spesen der Fall. Es ist verwaltungstechnisch einfach nicht möglich, in solchen Fällen auch noch die letzten Tage des Monats zu verarbeiten und die Lohnzahlung pünktlich am 1. zu leisten.
        Eine Zahlung nach dem 15. ist aber vom Gesetz nicht vorgesehen. Nach diesem Termin gibt es keine Ausrede mehr.

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        • #5
          Zitat von Brummisfrau Beitrag anzeigen

          2. Mein Mann faehrt mit dem Lkw immer nach Hause. Wenn er dann morgens los fährt zur jeweiligen Firma um dort die Arbeit zu machen ( wohl gemerkt nicht zur der firma wo er angestellt ist, sondern zum Kunden) und der Chef sagt die Fahrtzeit dorthin zählt noch nicht erst wenn er beim 1. Kunden ist. Ist das rechtens?
          Wie lang pro Tag darf er laut manteltarif arbeiten?
          Chef sagte pro TAg ca 10 Std ( nur gesagt, nicht schriftlich) und die 10 Std zaehlen erst ab da wo er beim Kunden ist.

          Ich koennte noch weitermachen aber erstmal die 2 fragen...

          Vielen dank

          Anna
          Grundsätzlich gehören alle Fahrten, die im Auftrag des Arbeitsgebers stattfinden, auch zur Arbeitszeit. Von wo aus der Fahrer startet, ist dabei unerheblich. Unter Umständen wäre die Fahrt von zu Hause zur Betriebsstätte Freizeit, also privat, wenn der Lkw ein zulässiges Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen hat. Über 7,5 t gibt es keine Privatfahrten mehr und sie sind grundsätzlich Arbeitszeit.
          Die Fahrt zum Kunden ist folglich Lenkzeit und damit auch Arbeitszeit.
          Was immer der Manteltarifvertrag auch aussagen mag - ich kenne ihn ja nicht -, dein Mann hat sich an die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zu halten, explizit an den § 21a. Darin ist eine Höchstarbeitszeit von 10 Stunden pro Tag vorgeschrieben. Höchstarbeitszeit bedeutet aber nicht Regelarbeitszeit. Die beträgt laut Gesetz 8 Stunden. Alles, was zwischen 8 und 10 Stunden abgeleistet wird, sind Überstunden. Die müssen entweder bezahlt oder in Form von Freizeit ausgeglichen werden.

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          • #6
            Ja und was Haltet ihr von diesen Bedingungen? Ok oder nicht?

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            • #7
              Zitat von Brummisfrau Beitrag anzeigen
              Ja und was Haltet ihr von diesen Bedingungen? Ok oder nicht?
              Liebe @Brummifrau,

              erwarte bitte von mir keine Beurteilung darüber, ob das ok ist oder nicht. Eigentlich müsste das ein "Blinder mit Krückstock" (Redewendung, keine Diskriminierung) erkennen. Ich bin Arbeitgeber und werde mich aus verschiedenen Gründen mit einer Meinung zurückhalten. Es werden sicher genügend Fahrer auf diese Frage entsprechend antworten.

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              • #8
                Hallo Anna,

                bzgl. des Vertrages würde ich nicht anfangen ohne was schriftliches in der Hand zu haben. Gibt es probleme und beide behaupten das Gegenteil, wie soll Dein mann beweisen was abgemacht war und was nicht.
                Mündliche Verträge sind zwar gültig, die Frage der Beweiskraft im Falle von Problemen ist aber mehr als schwierig.

                Es kann aus Zeitgründen oder so den fall geben das der vertrag ein paar Tage nach Arbeitsbeginn kommt. Aber spätestens dann muss was "handfestes" da sein woran man sich halten kann.

                Hinzu kommt das oft mündlich was ganz anderes versprochen wird als in der realität und auch oft dann im vertrag steht.

                Also ohne Vertrag keine Arbeit !!

                das das gehalt mal einen oder 2 tage zu spät kommt kann vorkommen. Insbesondere wenn um den Monatswechsel Wochenende ist. Wenn jedoch spätestens am 05. oder 06. kein geld da ist sollte man überlegen was zu tun ist, denn das sieht gar nicht gut aus. Auch und insbesondere nicht für die nächsten Monate/Jahre der Zusammenarbeit.

                Fahrzeit ist Arbeitszeit !! Ende und Aus !! Sobald dein mann losfährt liegt eine Karte oder Scheibe im Tachograph und die Fahrzeit beginnt. Fahrzeit ist auf jeden fall Arbeitszeit, also gilt spätestens ab dem losfahren die Zeit als Arbeitszeit.

                Last but not least das leidige Thema Arbeitszeit.

                Wie Ramaanda schon schrieb gilt 8 Std. als Regelarbeitszeit die ab und zu auf max 10 Stunden verlängert wrden darf, wenn die Überstunden (über 8 bzw. 48 pro Woche) abgegolten werden.

                Diese Regel ist sogar Gesetz (Arbeitszeitgesetz), jedoch scheint es Gesetze zu geben die im allgemeinen stark beachtet werden (Banküberfall, Mord usw), dann gibts gesetze die vom "Volk" etwas grosszügiger ausgelegt werden (Steuergesetze usw), und dann gibt es ein gesetz welches zwar existert sogar in schriftlicher Form welches aber von fast allen in der Transportbranche als nicht existent betrachtet wird (Arbeitszeitgesetz)

                Es gibt Arbeitgeber die haben sogar in Ihren Verträgen eine 60-80 Stunden Woche stehen. Die sind so dreist einen Gesetzesverstoss sogar noch schriftlich zu fixieren, mit Unterschrift Stempel und allem. Du siehst also bzgl. Arbeitszeit gibt es in der Transportbranche weder Skrupel noch Angst vor Gesetzesbrüchen. Da gilt nur den Fahrer so viel wie irgendmöglich auszunutzen.
                Aus meiner Erfahrung kann ich sagen das da 10 Stunden täglich schon fast humane und sehr arbeitnehmerfreundliche tendenzen haben.

                Wie gesagt - erlaubt ist es nicht - aber "nur" 10 Stunden sind in unserer Branche schon richtig human und würden von vielen wohl als Urlaub bezeichnet.

                Gerade im Nahverkehr sind 15 Stunden und mehr (zwar absolut verboten) aber absolut an der Tagesordnung.

                Gruss

                Nahverkehr

                PS: Nach Jahren und vielen Speditionen mit unterschiedlichen Waren (Stahl, Lebensmittel, Stückgut) habe ich vor ein paar Jahren eine Anzeige gesehen in der die Arbeitszeit 06-16 uhr als Highlight angegeben war. Und nach meiner Erfahrung war das wirklich ein Highlight. Dementsprechend viele Bewerber gab es, und obwohl das nur ein grober Anhaltspunkt war fahre ich heute noch da. Du siehst also "nur" 10 Stunden sind schon ein echtes Highlight in der Branche

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                • #9
                  Zitat von nahverkehr Beitrag anzeigen

                  das das gehalt mal einen oder 2 tage zu spät kommt kann vorkommen. Insbesondere wenn um den Monatswechsel Wochenende ist. Wenn jedoch spätestens am 05. oder 06. kein geld da ist sollte man überlegen was zu tun ist, denn das sieht gar nicht gut aus. Auch und insbesondere nicht für die nächsten Monate/Jahre der Zusammenarbeit.

                  Der Arbeitgeber hat bis zum 15. eines Monates Zeit den Lohn zu bezahlen.

                  Fahrzeit ist Arbeitszeit !! Ende und Aus !! Sobald dein mann losfährt liegt eine Karte oder Scheibe im Tachograph und die Fahrzeit beginnt. Fahrzeit ist auf jeden fall Arbeitszeit, also gilt spätestens ab dem losfahren die Zeit als Arbeitszeit.

                  Das ist so leider nicht ganz richtig! Fährt er einen LKW bis 7.5 to beginnt die Arbeitszeit erst mit der Abfahrt, sprich sobald die Fahrerkarte / Scheibe im Fahrzeug eingelegt ist. Fährt er ein LKW der über die 7.5 To beginnt die Arbeitszeit schon mit der Fahrt zur Firma! Diese Zeit wird in die tägliche Arbeitszeit mit eingerechnet!

                  Last but not least das leidige Thema Arbeitszeit.

                  Wie Ramaanda schon schrieb gilt 8 Std. als Regelarbeitszeit die ab und zu auf max 10 Stunden verlängert wrden darf, wenn die Überstunden (über 8 bzw. 48 pro Woche) abgegolten werden.

                  Diese Regel ist sogar Gesetz (Arbeitszeitgesetz), jedoch scheint es Gesetze zu geben die im allgemeinen stark beachtet werden (Banküberfall, Mord usw), dann gibts gesetze die vom "Volk" etwas grosszügiger ausgelegt werden (Steuergesetze usw), und dann gibt es ein gesetz welches zwar existert sogar in schriftlicher Form welches aber von fast allen in der Transportbranche als nicht existent betrachtet wird (Arbeitszeitgesetz)

                  Es gibt Arbeitgeber die haben sogar in Ihren Verträgen eine 60-80 Stunden Woche stehen. Die sind so dreist einen Gesetzesverstoss sogar noch schriftlich zu fixieren, mit Unterschrift Stempel und allem. Du siehst also bzgl. Arbeitszeit gibt es in der Transportbranche weder Skrupel noch Angst vor Gesetzesbrüchen. Da gilt nur den Fahrer so viel wie irgendmöglich auszunutzen.
                  Aus meiner Erfahrung kann ich sagen das da 10 Stunden täglich schon fast humane und sehr arbeitnehmerfreundliche tendenzen haben.

                  Wie gesagt - erlaubt ist es nicht - aber "nur" 10 Stunden sind in unserer Branche schon richtig human und würden von vielen wohl als Urlaub bezeichnet.

                  Gerade im Nahverkehr sind 15 Stunden und mehr (zwar absolut verboten) aber absolut an der Tagesordnung.

                  Gruss

                  Nahverkehr

                  PS: Nach Jahren und vielen Speditionen mit unterschiedlichen Waren (Stahl, Lebensmittel, Stückgut) habe ich vor ein paar Jahren eine Anzeige gesehen in der die Arbeitszeit 06-16 uhr als Highlight angegeben war. Und nach meiner Erfahrung war das wirklich ein Highlight. Dementsprechend viele Bewerber gab es, und obwohl das nur ein grober Anhaltspunkt war fahre ich heute noch da. Du siehst also "nur" 10 Stunden sind schon ein echtes Highlight in der Branche
                  Ja diese Firmen gibt es!!!
                  Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit.
                  Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben. Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat.

                  Roger Andrew Caras

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                  • #10
                    ...

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                    • #11
                      Zitat von Whity Beitrag anzeigen
                      Bei uns ist es so, das die Arbeitszeit auch erst beim Kunden beginnt, aber wir fahren mit ausgefüllter und eingelegter Scheibe dahin. Abends hängen wir dann die Zeit die wir von der Firma zum Kunden gebraucht haben dran und gut ist. Chef weiss es und sagt auch das wir es so machen sollen, da der Kunde nicht die Anfahrtszeiten zahlen will meist.
                      Wie soll man das denn jetzt verstehen? Die Arbeitszeit beginnt, wenn sie beginnt. Da wird nichts angehängt. Wie soll das Anhängen denn funktionieren? Und was hat das damit zu tun, dass der Kunde die Anfahrt nicht bezahlen will? Lkw-Fahrer haben regelmässig keine Inkassovollmacht, d.h. sie kassieren nicht beim Kunden. Der wird wohl eine Rechnung vom Chef bekommen und interessiert sich nicht die Bohne für die Anfahrt, wenn er sie nicht bezahlen muss.

                      So ganz nebenbei bemerkt! Ich bin froh, dass ich bald in Rente gehe. Die alten Fahrer, die ihren Beruf noch ernst genommen und sich auch dafür interessiert haben, scheinen eine aussterbende Spezies zu sein. Was da jetzt nachrückt, da decke ich lieber den Mantel des Schweigens drüber. Die meisten von den Nachrückern haben alle die Grundqualifikation mit Prüfung vor der IHK absolviert. Aber tatsächlich wissen sie nichts. Klar, man kann nicht alles wissen, dafür sind die Vorschriften manchmal zu kompliziert. Aber das Basiswissen, das müsste doch vorhanden sein. Ich fasse es einfach nicht, dass es noch eine Menge Fahrer gibt, die nicht wissen, wie lange sie arbeiten dürfen und was alles zur Arbeitszeit zählt.
                      So langsam wird es auch Zeit für mich, den Lkw-Foren ganz den Rücken zu kehren. Ich ärgere mich nur unnötig, wenn ich solche Postings lesen muss. Ein Lkw-Fahrer, der sein Basiswissen aus einem Forum bezieht und darüber noch diskutiert, ist für mich untragbar und für die Allgemeinheit einfach nur gefährlich.
                      Sorry, aber das musste mal raus!

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                      • #12
                        ...

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                        • #13
                          @ whity

                          Dem Gesetzbeber ist es egal wie euer Chef die Stunden berechnet! Aber dieses ist eine rechtliche Sache. Die Arbeitszeit beginnt ab dem Moment wo ich mich als Fahrer auf den Weg mache zur Arbeit. Und da spielt es keine Rolle, ob der LKW auf dem Firmengelände, beim Kunden oder nur auf dem Parkplatz um die Ecke steht. Und wenn ich vor der eigentlichen Fahrzeit, eine Abfahrtskontrolle, die Lasi mache oder nur mit den Kollegen in der Kantine einen Kaffee trinken gehe ist uninteressant! Und der Fahrer der dabei seine Scheibe / Karte nicht einlegt, dem kann man nicht mehr helfen. Dann dürfen sie sich aber auch nicht beschweren wenn der Arbeitstag dann mehr als 15 Stunden hat!
                          Dieses gilt nicht bei Kraftfahrern die einen 7,5 to fahren!!!
                          Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit.
                          Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben. Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat.

                          Roger Andrew Caras

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                          • #14
                            ...

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                            • #15
                              Zitat von Whity Beitrag anzeigen
                              Ja Gondo ich versteh schon was du meinst. Wir fahren ja nicht ohne Scheibe/Karte zum Kunden. Das wäre ja extrem dämlich ehrlich gesagt.
                              Ich wollte damit nur sagen das es halt auch so sein kann wie bei uns. Die Arbeitszeit wird dir voll bezahlt, aber halt etwas verschoben.

                              Was aber nicht zur Arbeitszeit zählt ist wenn ich von daheim in die Firma fahre, also mit PKW. Sollte man auch dazu sagen.
                              Wahrscheinlich bin ich zu blöde für diese Welt. Ich kapiere es nicht, warum die Arbeitszeiten "verschoben" werden.
                              Wenn du so rechnest, wie weiter oben beschrieben, dann fehlt irgendwie die Logik.

                              Da ist ein Kunde, der wird frei Haus beliefert. Frei Haus bedeutet, er zahlt nichts für die Anfahrt. Du rechnest jetzt die Arbeitszeit um eine halbe Stunde versetzt und ich weiß immer noch nicht warum. Wenn du die Zeiten nicht versetzt berechnest, ist das Ergebnis doch das gleiche. Der Kunde zahlt immer noch nichts für die Anfahrt.
                              Jetzt suche ich verzweifelt nach einer Logik für dieses Verhalten. Ich hoffe, du kannst mir mal auf die Sprünge helfen, damit ich den Sinn erfassen kann.

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