So ich habe beim BAG angerufen. über die Telnummer. die ich im i-net gefunden habe.
Auskunft: Der Fahrer benötigt eine gültige ADR-Bescheinigung. Es reicht nicht aus das nur der Beifahrer eine gültige Bescheinigung hat.
Auf die Frage: Wo es steht sagte er im ADR. Zu den Begriffs bestimmungen Fahrer Fahrzeugführer, wie beim Bund oder der Fahrschule gelten nicht im ADR.
Das Andere. BAG auf der Autobahn A20 standen auf den Parkplatz. Hin und gefragt. Antwort Es reicht wenn einer der Beteiligen Personen einen ADR-Schein hat.
Ich sagte dann das ich bei einer tel. auskunft eine andere antwort bekommen habe.
Sie sagten dann garnichts mehr.
Danke für die Antwort sagte ich und bin weg.
mein Fazit. kommt wohl drauf an. Wann der Kontrollbeamte seine Ausbildung genossen hat. Ob man zahlt oder nicht.
Faktisch richtig ist und bleibt die erste auskunft. vor allen wenn man international fährt ist man damit auf der sichere seite.
Auskunft: Der Fahrer benötigt eine gültige ADR-Bescheinigung. Es reicht nicht aus das nur der Beifahrer eine gültige Bescheinigung hat.
Auf die Frage: Wo es steht sagte er im ADR. Zu den Begriffs bestimmungen Fahrer Fahrzeugführer, wie beim Bund oder der Fahrschule gelten nicht im ADR.
Das Andere. BAG auf der Autobahn A20 standen auf den Parkplatz. Hin und gefragt. Antwort Es reicht wenn einer der Beteiligen Personen einen ADR-Schein hat.
Ich sagte dann das ich bei einer tel. auskunft eine andere antwort bekommen habe.
Sie sagten dann garnichts mehr.
Danke für die Antwort sagte ich und bin weg.
mein Fazit. kommt wohl drauf an. Wann der Kontrollbeamte seine Ausbildung genossen hat. Ob man zahlt oder nicht.
Faktisch richtig ist und bleibt die erste auskunft. vor allen wenn man international fährt ist man damit auf der sichere seite.
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