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ADR und Beifahrer

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  • #16
    So ich habe beim BAG angerufen. über die Telnummer. die ich im i-net gefunden habe.

    Auskunft: Der Fahrer benötigt eine gültige ADR-Bescheinigung. Es reicht nicht aus das nur der Beifahrer eine gültige Bescheinigung hat.
    Auf die Frage: Wo es steht sagte er im ADR. Zu den Begriffs bestimmungen Fahrer Fahrzeugführer, wie beim Bund oder der Fahrschule gelten nicht im ADR.

    Das Andere. BAG auf der Autobahn A20 standen auf den Parkplatz. Hin und gefragt. Antwort Es reicht wenn einer der Beteiligen Personen einen ADR-Schein hat.
    Ich sagte dann das ich bei einer tel. auskunft eine andere antwort bekommen habe.
    Sie sagten dann garnichts mehr.
    Danke für die Antwort sagte ich und bin weg.

    mein Fazit. kommt wohl drauf an. Wann der Kontrollbeamte seine Ausbildung genossen hat. Ob man zahlt oder nicht.

    Faktisch richtig ist und bleibt die erste auskunft. vor allen wenn man international fährt ist man damit auf der sichere seite.

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    • #17
      Zitat von celader Beitrag anzeigen
      mein Fazit. kommt wohl drauf an. Wann der Kontrollbeamte seine Ausbildung genossen hat. Ob man zahlt oder nicht.
      Das sehe ich leider anders. Ob man zahlen muss oder nicht, liegt oft in unserer eigenen Hand.
      Denn auch wenn es die Beamten bestimmt nicht gerne haben, so sollte man dennoch auf sein Recht pochen, wenn man es besser bzw. genauer weiss, was nun geltendes Recht ist.

      Leider wird das in der heutigen Zeit ja immer schwieriger, denn heutzutage muss man ja fast schon studiert haben, um LKW fahren zu dürfen und sich damit auch etwas auszukennen..
      V8 - Aus Freude am Tanken....

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      • #18
        Zitat von Absorber Beitrag anzeigen
        Das sehe ich leider anders. Ob man zahlen muss oder nicht, liegt oft in unserer eigenen Hand.
        Denn auch wenn es die Beamten bestimmt nicht gerne haben, so sollte man dennoch auf sein Recht pochen, wenn man es besser bzw. genauer weiss, was nun geltendes Recht ist.

        Leider wird das in der heutigen Zeit ja immer schwieriger, denn heutzutage muss man ja fast schon studiert haben, um LKW fahren zu dürfen und sich damit auch etwas auszukennen..
        Es ist Richtig. Was heute ein lkw-fahrer alles wissen muss um nur die Strasse mit einem reinen gewissen zu überqueren.

        Es war zu einer zeit in Polle. Da sassen dort die Kraftfahrer am Tisch und fingen über dieses Thema an zu Sprechen. Drei Fahrer sagten wie sie es gelernt haben. Jeder aber eine andere Version die nicht zu den Versionen der Kollegen passte.
        Ich war mir sicher das meine Version die Richtige ist weil ich im Januar 2010 erst die Adr Schuhlung gemacht habe. Mit allen drum und dran.

        Was kam jetzt raus. Der der den neusten adr schein hat. Hat daneben gelegen. (ich)

        Also. Solange nicht einheitlich unterrichtet wird ob Fahrer oder Kontrollbeamte. weiß man doch schon gar nicht mehr, wer vor ort, letztendlich recht hat. Also im falle eines falles, dann sich nochmal informieren.

        Und dann.

        Bekommt man von den ein und selben verein auch noch verschiedene auskünfte!

        Das kannst denn wohl auch nicht sein.

        Wenn das überhand nimmt werden sich dann wohl auf dauer die Gerichte damit befassen müssen. Wer recht hat und wer nicht.

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        • #19
          Leider würden die Gerichtskosten die eigentlichen Kosten in den meisten Fällen wohl übersteigen.. Und ob sich dann noch jemand die Mühe macht ist fraglich.
          Man kann sich nur so gut wie möglich selbst auf dem Laufenden halten um Bescheid zuwissen.

          Dazu sind wir ja hier und das funktioniert ja auch sehr gut!
          V8 - Aus Freude am Tanken....

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          • #20
            Ich hab kein ADR, sonst hätten wir bestimmt 4 Versionen gehabt. Wenn es mit unseren Gesetzgebern so weiter geht, brauche ich für Bier bestimmt auch igendwann diesen Schein. :-)

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            • #21
              Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
              Ich hab kein ADR, sonst hätten wir bestimmt 4 Versionen gehabt. Wenn es mit unseren Gesetzgebern so weiter geht, brauche ich für Bier bestimmt auch igendwann diesen Schein. :-)
              Aber nur wenn du über die 1000 Punkte (oder Liter?) kommst.
              V8 - Aus Freude am Tanken....

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              • #22
                Meinst du jetzt bei mir oder hinten drauf? ;-)

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                • #23
                  Wir können ja teilen, dann brauchste keinen Schein! :lmao[1]:
                  V8 - Aus Freude am Tanken....

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                  • #24
                    ich könnte mir vorstellen das für bier extra einen sondergenemigung erteilt werden wird. aber nur mit vorheriger und ausgieber waren überprufung am lebenden objeckt.

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                    • #25
                      Nun, in Polle hätte ich mithalten können, wenn ich fahre lasse ich das Zeug hinten drauf.

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                      • #26
                        Auch das ist ein Grund warum wir es nicht gerne sehen, dass Fahrer ihre Frauen, Kinder und sonstige Personen mitfahren lassen. Auch die Versicherung ist eine relevante Sache.

                        Da wir hin und wieder auch Gefahrengut laden und nicht immer wissen wie es 2 oder 3 Tage später mit dem Fahrzeug weitergeht, bleibt es uns nur Beifahrer zu verbieten. Sollte eine Doppelbesatzung auf Tour gehen haben auch beide einen gültigen ADR Schein! Ich bin lieber auf der sicheren Seite, als ständige Diskussionen mit den Behörden. Kostet alles nur Geld und schafft Ärger.
                        Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit.
                        Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben. Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat.

                        Roger Andrew Caras

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