Na klar Großer... Alles was steht ist egal... Brauchst DU nix...
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Zitat von Fanatic Beitrag anzeigenNa klar Großer... Alles was steht ist egal... Brauchst DU nix...
Die Ausrüstung die du mitführen musst ist für die Besatzung... wenn keine Besatzung dann auch keine Ausrüstung, darfst das Zeug also mit nach Hause nehmen... musst es aber mitbringen sowie du das Fahrzeug besteigst... egal ob du es bewegst oder ob du drin pennst...MfG Der Tommy...
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LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)
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Zitat von tommyk Beitrag anzeigenDa wäre ich mir nicht so sicher... wenn du dein Gefahrgut in den "öffentlichen Raum" stellst ist es mit Sicherheit nicht egal, was die "Beflaggung" betrifft hast du grundsätzlich damit Recht, aber es ist und bleibt Gefahrgut und es geht eine bestimmte Gefahr für die Allgemeinheit davon aus, egal ob sich das Fahrzeug bewegt oder ob es auf einem öffentlichen Parkplatz (als Beispiel) steht... und somit musst du grundsätzlich entsprechend der Gefahr ausschildern.
Die Ausrüstung die du mitführen musst ist für die Besatzung... wenn keine Besatzung dann auch keine Ausrüstung, darfst das Zeug also mit nach Hause nehmen... musst es aber mitbringen sowie du das Fahrzeug besteigst... egal ob du es bewegst oder ob du drin pennst...
also nochmal: Ich fahre auf die Fähre,parke darauf ein und mache die Warntafeln auf(Vorher wurde das Gefahrgut ordnungsgemäß bei der Reederei angemeldet)...
dann verlasse ich das LKW-Deck und gehe in meine Kabine...während der gesamten Überfahrt komme ich nicht mehr an den LKW...die Fahrzeugdecks sind abgeschottet und niemand,außer der Schiffsbesatzung darf bzw. hat Zugang zu diesen Decks....also ist dann doch auch die Schiffsbesatzung v erantwortlich...
legt die Fähre dann in Trelleborg an und ich darf wieder zum LKW,entferne ich die Warntafeln(bin ja nicht mehr auf der See) und fahre von der Fähre runter...
Von der BAG habe ich noch keine Antwort erhalten,aber die Reederei hat mir bestätigt,das ich keine Gefahrgutausrüstung und keinen ADR-Schein für die Überfahrt benötige,weil allein die Schiffsbesatzung(an 1.Stelle der Kapitän) für ihre Ladung verantwortlich ist...Und ich(bzw der LKW mit Gefahrgut) bin(ist) ihre Ladung
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Der IMDG-Code (International Maritime Code for Dangerous Goods) regelt grudsätzlich die internationale Beförderung von Gefahrgütern zur See.
Versuche doch mal ob du hier etwas findest... http://www.storck-verlag.de/download/imdg/imdg_pdf.htmMfG Der Tommy...
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LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)
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Zitat von Großer Beitrag anzeigenIn meinem Fall geht es ja um das Fahren mit einer Fähre...
also nochmal: Ich fahre auf die Fähre,parke darauf ein und mache die Warntafeln auf(Vorher wurde das Gefahrgut ordnungsgemäß bei der Reederei angemeldet)...
dann verlasse ich das LKW-Deck und gehe in meine Kabine...während der gesamten Überfahrt komme ich nicht mehr an den LKW...die Fahrzeugdecks sind abgeschottet und niemand,außer der Schiffsbesatzung darf bzw. hat Zugang zu diesen Decks....also ist dann doch auch die Schiffsbesatzung v erantwortlich...
legt die Fähre dann in Trelleborg an und ich darf wieder zum LKW,entferne ich die Warntafeln(bin ja nicht mehr auf der See) und fahre von der Fähre runter...
Von der BAG habe ich noch keine Antwort erhalten,aber die Reederei hat mir bestätigt,das ich keine Gefahrgutausrüstung und keinen ADR-Schein für die Überfahrt benötige,weil allein die Schiffsbesatzung(an 1.Stelle der Kapitän) für ihre Ladung verantwortlich ist...Und ich(bzw der LKW mit Gefahrgut) bin(ist) ihre Ladung
damit hast Du doch deine Frage schon beantwortet, oder?
Irgendwie versteh ich das ganze noch nicht so richtig.
Wenn ich für die Straße aufklappen muß,dann ist schon klar das ich das bei der Reederei auch angeben muß.
Wenn ich aber unter die 1000 Punkte komm, muß ich dann trotzdem angeben was für'n Zeug ich geladen habe, werde ich danach gefragt, ist es Pflicht auch Mindermengen anzugeben oder wie darf ich mir das vorstellen?
Gruß Heiko
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Zitat von heiko Beitrag anzeigenMoin,
damit hast Du doch deine Frage schon beantwortet, oder?
Irgendwie versteh ich das ganze noch nicht so richtig.
Wenn ich für die Straße aufklappen muß,dann ist schon klar das ich das bei der Reederei auch angeben muß.
Wenn ich aber unter die 1000 Punkte komm, muß ich dann trotzdem angeben was für'n Zeug ich geladen habe, werde ich danach gefragt, ist es Pflicht auch Mindermengen anzugeben oder wie darf ich mir das vorstellen?
Gruß Heiko
genauso gibt es auch Unterschiede zwischen ADR/Straße und ADR/Schiene...
wenn man irgendwas per Straße befördern darf,heißt das noch lange nicht,das du damit auf eine Fähre oder einen Zug fahren darfst...
Eine Mindermenge für die Straße heißt zwangsläufig nicht auch,das es eine Mikndermenge für die See oder die Schiene ist...
Dies alles aber ist nicht deine Aufgabe,sondern die des Versenders,alles ordnungsgemäß anzumelden und dich auf die Unterschiede hinzuweisen
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