Großer,das verstehe ich jetzt nicht ganz.Wenn man Sammelgut fährt,sind doch die Brücken verplombt.Warum bekommt der Fahrer eine Strafe für schlecht gesichertes Gefahrgut?Man nimmt die Brücken auf ohne Kontrollmöglichkeit.In diesem Falle ist der Verlader allein verantwortlich,denke ich.
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Wenn die Brücken verplombt sind kannst du die Ladungssicherung in der Büchse nicht kontrollieren. Wenn du beim Beladen des Fahrzeugs nicht dabei bist und es dir nicht nachträglich möglich ist die Lasi zu kontrollieren - und bei verplombtem WBH ist das so - dann sollte man das auf dem Frachtbrief vermerken und gegenzeichnen lassen... damit bist du raus...MfG Der Tommy...
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LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)
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Tommy,genauso kenne ich es auch.Sobald Plomben an den Brücken sind ,ist der Fahrer aus dem Schneider.Öffnen dürfen nur Zoll oder Empfänger.Ich glaube,nicht mal die Polizei darf die Plomben entfernen.
Dem Fahrer passiert gar nichts
Auf den Papieren stehen sogar bei einigen Spedis die Plombennummern draufWas uns nicht umbringt,macht uns hart
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Zitat von wega05 Beitrag anzeigenGroßer,das verstehe ich jetzt nicht ganz.Wenn man Sammelgut fährt,sind doch die Brücken verplombt.Warum bekommt der Fahrer eine Strafe für schlecht gesichertes Gefahrgut?Man nimmt die Brücken auf ohne Kontrollmöglichkeit.In diesem Falle ist der Verlader allein verantwortlich,denke ich.
da wir zum Sammelgut für Italien meistens noch 1 bis 2 Direktzustellungen draufbekommen haben...
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Wenn die Ware verplombt ist hat auch die Rennleitung da nix dran zu fummeln! Z.B. DHL: Postgeheimnis. Zoll: Verschlussanerkenntnis (TIR)
Bei DHL z.B. hast du die verplombten Brücken noch im Frachtzentrum zu mit Vorhängeschlössern zu sichern...MfG Der Tommy...
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Danke,Tommy.
Stefan,ich weiß nicht,wie das im internat.Stückgutverkehr ist.Aber innerdeutsch ist es so,daß man zuerst sein Sammelgut ablädt,damit fallen auch die Plomben weg und dann erst seine Direkten.Nach Entladung des Sammelgutes muß der Fahrer natürlich seine Restladung kontrollieren und notfalls nachsichern.Zu diesem Zeitpunkt ist er dann verantwortlich und kann auch belangt werden bei Mängeln an der Lasi.Was uns nicht umbringt,macht uns hart
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Ja,da habe ich keine Erfahrung,weil ich nur innerdeutsch kenne.Da ist man bei der Sammelgutverladung meistens nicht dabei.Entweder man steht an der Rampe und schläft oder man brückt nachts auf und fährt dann los.Da sind die Plomben dran.Was uns nicht umbringt,macht uns hart
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Das mag vielleicht bei den Brückenkutschern so sein. Wir fahren auch ab und zu Sammelgut von DHL Worms, Renningen, Öhringen, Hamburg, Paris, Lyon, Madrid, Campogaliano usw. für Norwegen, Schweden und Dänemark. Es wird in allen Lägern Lasi gemacht vom Fahrer, ansonsten bekommst du keine Plombe und keine Papiere.
Natürlich darf die Polizei die Plombe öffnen zu Kontrollzwecken, es muß nur auf dem Frachtbrief vermerkt werden mit Dienstgrad, Name,Dienststelle, Datum und Uhrzeit.
Zollplomben dürfen sie nicht alleine öffnen aber keine Angst, ein Anruf und der Zoll steht auf der Matte.
Hab ich alles schon hinter mir !
Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:
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Gut... zum Teil hast du Recht, ich nehme mal die Geschichte mit dem Postgeheimnis zurück. Aber trotzdem hat beim Zollverschluss die Rennleitung nix dran zu fummeln... wenn die was wollen müssen sie den Zoll dazuholen... im Normalfall lässt die RL aber auch bestimmte Plomben in Ruhe... weil sonst bezahlt die RL unter Umständen den Verzug... wenn natürlich was ist dürfen die an normale Plomben ran...
Ich habe dazu auf "Ladungssicherung.de" (Verlag Günter Hendrisch) in den FAQ etwas gefunden:
Zitat:
Frage: Bin ich als Fahrer auch für die Ladungssicherung verantwortlich?
Antwort: Ja, der Fahrer ist für die Ladungssicherung verantwortlich. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das Fahrzeug vor der Übernahme durch den Absender oder durch den Zoll verplombt wurde.
Frage: Meine Kollegen (Speditionsfahrer) übernehmen beim Kunden täglich verplombte Sattelauflieger und Wechselbrücken. Wenn diese aber über eine sog. "Gardine" verfügen = Curtainsider, haben wir uns sagen lassen, dass unsere Fahrer diese "Gardine" lüften müssen, um "augenscheinlich" die Ladungssicherung zu überprüfen.
Wo kann man diesen Umstand einmal schriftlich nachlesen?
Antwort: Wenn Fahrzeuge oder Wechselbrücken durch den Zoll oder durch den Absender verplombt werden, darf der Fahrer diese Plombe nicht öffnen. Wenn er die Plane seines Curtainsiders öffnen möchte, um die Ladungssicherung zu überprüfen, müsste er dazu die Plombe öffnen, was er ja nicht darf.
Als Fazit kann festgestellt werden, dass der Fahrer die Ladungssicherung eines verplombten Fahrzeugs oder einer verplombten Wechselbrücke nicht überprüfen kann, weil er das Fahrzeug nicht öffnen darf. Aus diesem Grunde kann man ihm auch keinen rechtlichen Vorwurf machen, wenn die Ladung ungesichert ist. Eine Ausnahme von dieser Betrachtungsweise gibt es allerdings dann, wenn der Fahrer hätte merken müssen, dass die Ladung ungesichert ist (z.B. Beule in der Plane, schief stehendes Fahrzeug wegen falscher Lastverteilung oder lautes Poltern der Ladung in Kurven oder beim Bremsen).
Bitte bedenken Sie, dass wir ein Verlag sind und nur grundsätzliche Betrachtungsweisen und keine Rechtsauskünfte geben können.MfG Der Tommy...
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LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)
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Da ist mir wohl was entgangen.:terminator:
Habe immer nur verzurt oder vernagelt wo nicht selbststaendig gestanden ist
Wenn die Palleten an der Stirnwand anschliesen und alle anderen buendig verladen sind kann eh nichts passieren,ausser du krachst mit voller Geschwindigkeit frontal in eine Felswand.Der Hergot wird ja kaum die Gesetze der Physik geaendert haben.
Wenn ich das Zeug nun sichern muss ist mir ein Flat Trailer am liebsten,wo ich wie die Englaernder und Ami's ein Netz oder Plane drueber werf und mit Gurte oder Stricke befestige.
Flat Trailer sind viel billiger,und fuer die meisten Frachten genausogut.
Ist sowieso rausgeschmissenes Geld einen teuren Planensattel zu kaufen um Schbittholz,Marmor,oder solch Zeug zu fahren.Falls dann wirklich fuer 2,3 Wochen eine Plane gebraucht wird,ist es immer noch billiger einen anzumieten.
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Zitat von tommyk Beitrag anzeigenGut... zum Teil hast du Recht, ich nehme mal die Geschichte mit dem Postgeheimnis zurück. Aber trotzdem hat beim Zollverschluss die Rennleitung nix dran zu fummeln... wenn die was wollen müssen sie den Zoll dazuholen... im Normalfall lässt die RL aber auch bestimmte Plomben in Ruhe... weil sonst bezahlt die RL unter Umständen den Verzug... wenn natürlich was ist dürfen die an normale Plomben ran...
Ich habe dazu auf "Ladungssicherung.de" (Verlag Günter Hendrisch) in den FAQ etwas gefunden:
Zitat:
Frage: Bin ich als Fahrer auch für die Ladungssicherung verantwortlich?
Antwort: Ja, der Fahrer ist für die Ladungssicherung verantwortlich. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das Fahrzeug vor der Übernahme durch den Absender oder durch den Zoll verplombt wurde.
Frage: Meine Kollegen (Speditionsfahrer) übernehmen beim Kunden täglich verplombte Sattelauflieger und Wechselbrücken. Wenn diese aber über eine sog. "Gardine" verfügen = Curtainsider, haben wir uns sagen lassen, dass unsere Fahrer diese "Gardine" lüften müssen, um "augenscheinlich" die Ladungssicherung zu überprüfen.
Wo kann man diesen Umstand einmal schriftlich nachlesen?
Antwort: Wenn Fahrzeuge oder Wechselbrücken durch den Zoll oder durch den Absender verplombt werden, darf der Fahrer diese Plombe nicht öffnen. Wenn er die Plane seines Curtainsiders öffnen möchte, um die Ladungssicherung zu überprüfen, müsste er dazu die Plombe öffnen, was er ja nicht darf.
Als Fazit kann festgestellt werden, dass der Fahrer die Ladungssicherung eines verplombten Fahrzeugs oder einer verplombten Wechselbrücke nicht überprüfen kann, weil er das Fahrzeug nicht öffnen darf. Aus diesem Grunde kann man ihm auch keinen rechtlichen Vorwurf machen, wenn die Ladung ungesichert ist. Eine Ausnahme von dieser Betrachtungsweise gibt es allerdings dann, wenn der Fahrer hätte merken müssen, dass die Ladung ungesichert ist (z.B. Beule in der Plane, schief stehendes Fahrzeug wegen falscher Lastverteilung oder lautes Poltern der Ladung in Kurven oder beim Bremsen).
Bitte bedenken Sie, dass wir ein Verlag sind und nur grundsätzliche Betrachtungsweisen und keine Rechtsauskünfte geben können.
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Es gibt 2 Arten von Plomben. Zoll und Werksplomben
Zollplombe" ist
ein dienstliches Siegel. Daher stellt das unerlaubte Oeffnen eine
Straftat nach § 272 StGB (Siegelbruch) dar. Diese kann nur von einem
Zollbeamten oder dessen Beauftragten geoeffnet werden. Fuer die Polizei
& BAG gilt beim Oeffnen eines "Zollsiegels" muss ihr ein
Rechtfertigungsgrund zur Seite stehen, dieser kann z.B. aus dem
Gefahrenabwehrrecht oder der Strafverfolgung hergeleitet werden. In
jedem Fall aber unter Beachtung des Vorliegens von Gefahr im Verzug.
Werksplombe"
ist keine amtliche Plombe. Wichtig: Eine Werksplombe, wie sie von
vielen Speditionen verwendet wird, entbindet den Fahrer nicht von der
Kontrolle der Ladung. Sie stellen kein rechtliches Hindernis dar, wenn
es um die Kontrolle der Ladungssicherung oder um die Art der Ladung (z.
B. Gefahrgut) geht.Quelle Zoll
http://www.youtube.com/watch?v=zcOUAV62484&list=UUpqGNBt...
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Bis jetzt war es bei mir immer so, dass ich auf dem Flughafen vom Verladepersonal darauf hin gewiesen wurde, wenn sperrige Teile nicht Formschlüssig verladen werden konnten und ich sichern musste. Erst danach hatte die Security die Zollplombe draufgemacht. Oft ist es so, das die Leute nach dem Sichern Fotos machen, weil diese Teile sehr teuer sind. Die Polizei in B, NL, F, E, I, P, hat kein Problem damit Zollplomben zu öffnen, es dauert meistens höchsten 15 min bis der Zoll da ist. Geöffnet, kontrolliert, und vom Zoll neu verschlossen, und ins Transitpapier (T1 oder EUR) die neue Plombennummer mit Stempel und Unterschrift versehen und dann kann die Fahrt weitergehen.
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