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  • #16
    Ich finde das gut das hier soviele Fragen gestellt werden.

    Ich hoffe das die bald von unseren Fachleuten beantwortet werden
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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    • #17
      Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
      Eigentlich war die Frage eher allgemein gestellt-das es sich so in die eine Richtung Gefahrgut entwickelt,konnte ich im Vorfeld eher nicht ahnen!!
      Deshalb beantworte ich sie auch mal allgemein: Bei uns ist es nicht verboten, jemanden aus dem Bekanntenkreis mitzunehmen, aber man muss vorher Bescheid sagen. Eben wegen der Versicherung. ADR fahren wir nicht.

      Anhalter nehme ich grundsätzlich nicht mit, genausowenig, wie ich selber per Anhalter fahren würde.

      Wobei ich allerdings im Lkw ungern Leute mitnehme gerade wegen des Versicherungsproblems. Und manchmal kann ich auch nur den Kopf schütteln, wenn Fahrer ihre Kinder mitnehmen und während der Fahrt im ganzen Auto herumturnen lassen oder sie ins Bett legen, wenn sie müde werden. Was ist denn bei einem Unfall? *grusel* Was man im Pkw nicht macht, sollte man auch im Lkw nicht machen.
      "Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Leute ohne Laster auch wenig Tugenden haben." Abraham Lincoln

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      • #18
        Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
        Eigentlich war die Frage eher allgemein gestellt-das es sich so in die eine Richtung Gefahrgut entwickelt,konnte ich im Vorfeld eher nicht ahnen!!

        Sorry, war mein Fehler, hab das mit dem ADR ja angefangen. Was weiter oben geschrieben wurde ist auch korrekt: fährt ein 2. Mann mit, muss er in der Ausrüstung unterwiesen sein und eine ADR- Ausrüstung zur Verfügung haben. Bei uns ist das kein Thema, alle Fahrzeuge mit mit doppelter ADR-Ausrüstung ausgerüstet.

        Ich würde aber eine mitnahme auch vorher mit dem Chef abklären, um gvanz auf Nummer sicher zu gehen und der eben auch bescheid weis.
        Mein Funk ist auch im Ausland an... :terminator:
        Scania R420 Highline: kleine Hütte, großes "Herz"

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        • #19
          Der Fahrer braucht den ADR-Schein.

          Andere Besatzungsmitglieder MÜSSEN einen Lichbildausweis mitführen und MÜSSEN "unterwiesen" sein. Sie brauchen keinen ADR-Schein.

          Das schließt eine Mitnahme von Anhaltern oder auch des kleinen Sohns "mal eben so" bei Gefahrguttransporten natürlich (leider) aus.

          Wenn Firmen, wie oben beschrieben, darauf bestehen, daß auch die Beifahrer von einfahrenden Gefahrgutlieferungen einen ADR-Schein besitzen, so ist das deren gutes (Haus-) Recht. Für den Transport auf der Straße spielt das allerdings keine Rolle.

          Ach ja, und wie in einem anderen Thread bereits geschrieben, müssen neuerdings die "schriftlichen Weisungen" in allen Sprachen der Besatzung mitgeführt werden.
          Chinesischer mitfahrender Ladehelfer - getuschte Anweisungen...

          Zu Mitfahrern bei "normalen" Transporten (also nicht ADR):
          Die Fahrzeugversicherung greift ggf. natürlich bei allen durch einen Unfall geschädigten Personen, ob durch die Firma ausdrücklich genehmigt oder nicht.
          Da erzählen viele Vorgesetzte ausgemachten Mumpitz.

          Wo es allerdings problematisch werden kann, ist dann z.B. bei der Betriebshaftpflicht: Wenn der Blondine, die man auf dem letzten Parkplatz aufgelesen hat, dummerweise die Palette mit Verbundsteinen auf den Fuß knallt, dann stellt sich schon die Frage, was die denn da zu suchen hat.
          Und selbstverständlich kann ein Chef ohne jeden Grund untersagen, betriebsfremde Personen mitzunehmen. Es ist schließlich sein Auto.

          Nur: Das interessiert weder Polizei noch BAG. Da kannst du drei nackte Russinen spazierenfahren.
          Solange sie angeschnallt sind.

          Grüße

          Der Zausel
          Von zwei Narren hält der größere den kleineren für den größeren.
          (Emil Gött)

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          • #20
            Mitfahrer/Anhalter ja oder nein

            Bei uns ist das wie folgt:
            Mitfahrer oder Anhalter aus versicherungstechnischen Gründen grundsätzlich nicht erlaubt. Sollte aber ein Fahrer mal seine bessere Hälfte mitreisen lassen, geht das auch. Wichtig ist aber, dass der Boss darüber informiert wird.
            Wegen ADR ist mir bekannt:
            Blondi auf dem Beifahrersitz braucht keine Ausbildung, es müssen aber für diese Person zwei Koffer mitgeführt werden.
            ADR-Koffer und Schminkkoffer

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            • #21
              drum prüfe wer sich ewig bindet ob er auch nen adr-schein findet.

              ne gute teutsche wallküre hat natürlich ne gefahrgutausbildung.
              männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
              Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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              • #22
                Der Beifahrer braucht auf kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten keine ADR-Bescheinigung.
                Es dürfen auf Gefahrguttransporten aber nur Mitglieder der Fahrzeugbesatzung mitfahren. D.h. Beifahrer, Personen zum Be- und Entladen oder Personen zum Einweisen. Diese müssen gemäß Kap. 1.3 ADR bzw. § 6 GbV in Sachen Gefahrguttransporte unterwiesen sein.
                Anhalter/in oder Tante Erna darf nicht mitfahren.

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                • #23
                  Zitat von markus Beitrag anzeigen
                  Der Beifahrer braucht auf kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten keine ADR-Bescheinigung.
                  Es dürfen auf Gefahrguttransporten aber nur Mitglieder der Fahrzeugbesatzung mitfahren. D.h. Beifahrer, Personen zum Be- und Entladen oder Personen zum Einweisen. Diese müssen gemäß Kap. 1.3 ADR bzw. § 6 GbV in Sachen Gefahrguttransporte unterwiesen sein.
                  Anhalter/in oder Tante Erna darf nicht mitfahren.
                  Und ist es nun so,dass man dann für die mitfahrende Person eine zweite persönliche Schutzausrüstung mitführen muß?
                  Gruß Holger :D:D

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                  • #24
                    Es müssen für jede Person im Fahrzeug die passende Schutzausrüstung mitgeführt werden.
                    So hab ich das mal gelernt.

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                    • #25
                      Vollkommen richtig.
                      Konkret bedeutet dies, dass für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung folgende Ausrüstung mitgeführt werden muss:
                      Warnweste
                      Tragbares Beleuchtungsgerät
                      Schutzhandschuhe
                      Schutzbrille
                      Notfallfluchtmaske, wenn Gefahrgüter der Gefahrzettel-Nummer 2.3 oder 6.1 befördert werden.
                      Nachlesen kann man dies in den neuen schriftlichen Weisungen.

                      Beste Grüße
                      Markus

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                      • #26
                        Mal abgesehen vom ADR, das hier sollte allgemein sein. Außerdem besitze ich keinen ADR-Schein.

                        Mein Chef hat seinen Fahrern und sich selbst einen gefallen getan und eine so genannte "Insassen plus" versicherung abgeschlossen. Durch diese sind alle Beifahrer, sei es Firmenintern oder Privat, durch die Versicherung abgesichert, nur damit es keine Streitereien mit der Versicherung gibt. Allerdings sieht es der Chef nicht gerne, wenn man ungefragt jemanden mitnimmt, er möchte schon gerne Bescheid wissen. Solche Spezialisten haben wir nämlich in der Firma, die (nacheinander, nicht auf einmal;) ) ungefragt ihren halben Bekanntenkreis mitgenommen haben. Darüber regt sich der Chef dann ein wenig auf.

                        Grundsätzlich hat er nichts gegen Beifahren, er sagt: "In Begleitung macht das Fahren mehr Spaß, also arbeitet ihr auch besser :D"
                        M.f.G. Actros Driver

                        "Born to be on Road"

                        Allen eine unfallfreie Fahrt

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                        • #27
                          Hallo Young Truck Driver,

                          grundsätzlich hast Du und Dein Chef Recht.
                          Wenn Du irgendwann mal eine ADR-Bescheingung machst und Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger fährst, solltest Du eine Bescheinigung haben, das Dein Beifahrer ein Mitglied der Fahrzeugbesatzung ist und für Ihn auch die notwendige Schutzausrüstung mitführen. Ansonsten kostet dies 150 €.
                          Beste Grüße
                          Markus

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                          • #28
                            Moin Markus.

                            Vielen Dank für deinen Tipp. Ich habe jedoch nicht vor den ADR-Schein zu machen, da meine Firma damit nichts zu tun hat. Von jetzt 9 Fahrern hat einer nen ADR-Schein, und der fährt wenn's hoch kommt ein mal in 3 Monaten Gefahrengut. Von daher lohnt sich es nicht, und der Chef zahlt es deshalb auch nicht.
                            M.f.G. Actros Driver

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