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Frage Arbeitszeit

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  • Frage Arbeitszeit

    Hallo in den Raum, ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitszeit, ist klar 10 Stunden. Unsere Firma arbeitet arbeitet seit einigen Monaten mit einem Telematik system Yellow Fox , der auf dem Navi aufgespielt ist.
    Der Yellow Fox berechnet alle pausen unter 15 min als Arbeitszeit, zb. Ich mache 10 min Pause um Kaffee zu holen, 7 min für Toilette usw. ,alle die kleinen Pausen werden dann auf Yellow Fox zu der Arbeitszeit gerechnet, zb. habe ich am Ende des Tages auf dem Tacho 9.50 Arbeitszeit, zeigt Yellow Fox 10.20. Also was ist für mich maßgebend der Tacho oder der Yellow Fox? Wie sieht es aus nach dem Arbeitszeitgesetz, habe leider bei Onkel Google nix gefunden was mich in der Sache weiter bringt
    Schön Tag noch
    Darius
    .

  • #2
    Maßgebend ist deine fahrerkarte. Nix sonst...

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    • #3
      Was soll ein Telematiksystem das aufs Navi aufgespielt wird, denn Gesetzesrelevant sein?
      Wie Klausi gesagt hat, zählt da die Fahrerkarte, die ist vorgeschrieben, und die Daten können verwertet werden.
      Man kann ja, falls man etwas schräg drauf ist, beliebige Systeme installieren, und denen auch sagen, wie sie aufschreiben/Auswerten sollen.
      Aber das hat nichts mit den gültigen Gesetzen zu tun.

      Wenn du dir (Nur wenn es in deinem persönlichen Interesse ist) Puffer verschaffen willst, dann stell beim Kaffee holen, etc, auf Bereitschaft, denn die zählt nicht zur Arbeitszeit, und ist an keine Mindestzeit gebunden.
      Hab ich ehrlich gesagt auch erst in den letzten 6 Monaten so gelernt. War vorher der Meinung, auch Bereitschaftszeiten müssten mindestens 15 Minuten umfassen, um als Arbeitsunterbrechung zu zählen.

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      • #4
        Danke Leute, so habe ich auch dem Experten im Büro gesagt, so ein Yellow Fox ist durch kein Amt als Zeitverfasser zugelassen,maßgebend für mich ist was auf dem VDO steht, und so sehen es auch meine Kollegen .

        Schön Rest Sonntag noch

        Breite wünsche ich, fahrt vorsichtig und möge die Macht mit euch sein ✌

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        • #5
          Es gibt kein Gesetz, welches vorschreibt, wie die Arbeitszeiten erfasst werden. Es gibt lediglich ein Gesetz, welches vorschreibt, dass die Arbeitszeiten zu erfassen und zu archivieren sind. Wenn es kein Gesetz für die Art der Zeiterfassung gibt, kann es auch kein Amt geben, dass einer Zeiterfassung eine Zulassung gibt. Es ist also Sache des Arbeitgebers, wie er das handhaben will.

          Um aber auf die Eingangsfrage einzugehen, welches System nun maßgebend ist. Der Tacho ist es auf jeden Fall nicht. Man kann ja schon an den Kommentaren erkennen, wie wieder versucht wird, die Arbeitszeit zu manipulieren, indem man auf Bereitschaft drückt. "Maßgebend" scheint hier zu bedeuten "so wie ich es gerne hätte". Und auch das Telematik-System kann nichts weiter, als einen Stillstand festzuhalten, ohne die genauen Gründe für den Stillstand einzuordnen.
          Das Arbeitszeitgesetz ist hier eindeutig. Arbeitszeit ist die Zeit zwischen Anfang und Ende der Arbeit, abzüglich der Pausen. Eine gültige Pause nach dem ArbZG beträgt 15 Minuten. Alles was darunter liegt ist Arbeitszeit. Das betrifft insbesondere Toilettengänge, die durchaus mal länger als 15 Minuten dauern können, wenn man z.B. quer über den gesamten Parkplatz zur Toilette laufen muss und wieder zurück. Das ist dann ebenfalls keine Pause sondern Arbeitszeit. Kleinere Unterbrechungen zählen ebenfalls zur Arbeitszeit.

          Im Grunde ist das zuverlässigste Zeiterfassungssystem die Kommunikation zwischen Fahrer und Unternehmen. Diese Art der Zeiterfassung in der Form, dass ich dem Chef meine Stunden einfach mitteile, ist durchaus konform mit dem Arbeitszeitgesetz und auch mit dem Arbeitsschutzgesetz.
          Letztendlich entscheidet der Arbeitgeber darüber, welches System er zur Anwendung benutzen möchte. Er ist auch derjenige, der dem Gewerbeaufsichtsamt gegenüber die Verantwortung dafür trägt. Der Arbeitnehmer hat nur dann ein Vetorecht, wenn sich das System ungerechtfertigt negativ auf seine Entlohnung auswirkt. Dann entscheidet in letzter Instanz im Einzelfall ein Richter darüber.

          Viele Grüße

          Ramaanda

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          • #6
            Zitat von Schlaule Beitrag anzeigen

            Wenn du dir (Nur wenn es in deinem persönlichen Interesse ist) Puffer verschaffen willst, dann stell beim Kaffee holen, etc, auf Bereitschaft, denn die zählt nicht zur Arbeitszeit, und ist an keine Mindestzeit gebunden.
            Hab ich ehrlich gesagt auch erst in den letzten 6 Monaten so gelernt. War vorher der Meinung, auch Bereitschaftszeiten müssten mindestens 15 Minuten umfassen, um als Arbeitsunterbrechung zu zählen.
            Hier mal ein Auszug aus dem Durchführungserlass des Ministeriums:

            Zur Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gehören auch Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a.​

            Beim Bereitschaftsdienst müssen sich die Beschäftigten für betriebliche Zwecke an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten, damit sie die Arbeitstätigkeit unverzüglich aufnehmen können. Sie dürfen jedoch ​ruhen oder sich anderweitig beschäftigen, solange ihre Arbeitsleistung nicht erforderlich ist.​

            Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind in vollem Umfang Arbeitszeit

            Viele Grüße

            Ramaanda

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            • #7

              Kuck einfach auf den Abschnitt (3)
              Punkt 1-3
              Den habe ich sogar als Ausdruck im Lkw liegen, weil mir schon 3 mal ein Modulleiter in Bezug auf die Bereitschaftszeiten was vom Bär erzählen wollte.
              2mal war es sogar derselbe im Abstand von 5 Jahren

              P.s.
              Ramada, die Auslegung der Arbeitszeit als Bereitschaft wird von mir entschieden, wenn es meine persönlichen Interessen betrifft.
              Nicht, weil es der Arbeitgeber so will.
              Und solange mein Arbeitgeber alle Zeiten bezahlt, außer natürlich die Pausenzeiten, solange mach ich mir das passend, wenn es "Mir" Vorteile bringt.

              grüßle Manne

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              • #8
                Zitat von Schlaule Beitrag anzeigen

                Ramada, die Auslegung der Arbeitszeit als Bereitschaft wird von mir entschieden, wenn es meine persönlichen Interessen betrifft.
                Nicht, weil es der Arbeitgeber so will.
                Und solange mein Arbeitgeber alle Zeiten bezahlt, außer natürlich die Pausenzeiten, solange mach ich mir das passend, wenn es "Mir" Vorteile bringt.

                grüßle Manne
                Der § 21a setzt natürlich die Bestimmung außer Kraft, dass Bereitschaftszeit auch Arbeitszeit ist. Das ist so gewollt, weil man im internationalen Verkehr darauf vertrauen darf, dass die gleichen Bedingungen herrschen. Aber deshalb habe ich den Auszug aus dem Kommentar des Ministeriums nicht eingestellt. Mir ging es darum zu verdeutlichen, dass nicht jeder Halt als Bereitschaft deklariert werden kann. Der § 21 a betrifft nur die Anerkennung als Arbeitszeit, verändert aber nicht die Bedingungen für eine Bereitschaft.
                Wir müssen jetzt nicht darüber diskutieren, ob es Bereitschaft ist, wenn man sich einen Kaffee holt. Das ist es natürlich nicht. Und wenn du dir deine Zeiten entsprechend deinen Interessen manipulierst, ist das deine Sache. Aber einem Fragesteller öffentlich diesen Weg auch zu empfehlen ist äußerst unkollegial und in gewisser Weise auch unlauter. Zumal der Fragesteller das gar nicht wissen wollte.

                Viele Grüße

                Ramaanda

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                • #9
                  Hmm. Soweit mir bekannt gilt Bereitschaft zwar nicht als Pause sondern als Arbeitszeit, wohl aber als Unterbrechung der Lenkzeit.
                  Bringe ich innerhalb der 4,5 Std eine Bereitschaft von mindestens 15 Minuten zusammen brauche ich nach 4,5Stunden Lenkzeit respektive 6 Stunden Arbeitszeit nur noch eine halbe Stunde Pause.
                  Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
                    Hmm. Soweit mir bekannt gilt Bereitschaft zwar nicht als Pause sondern als Arbeitszeit, wohl aber als Unterbrechung der Lenkzeit.
                    Bringe ich innerhalb der 4,5 Std eine Bereitschaft von mindestens 15 Minuten zusammen brauche ich nach 4,5Stunden Lenkzeit respektive 6 Stunden Arbeitszeit nur noch eine halbe Stunde Pause.
                    Die Sozialvorschriften kennen weder Pausen noch Arbeitszeiten und regeln die infolgedessen auch nicht. Statt Pause ist in der 561/2006 die Rede von einer Lenkzeitunterbrechung. Die Bereitschaft erfüllt die Definition einer solchen Unterbrechung und ist, wie du richtig bemerkt hast, aber keine gültige Pause. Insofern sind bei den Sozialvorschriften noch 30 Minuten Pause nach 4,5 Stunden Lenkzeit einzulegen. Nach dem ArbZG sind es aber nur 15 Minuten, die zwingend sind. Das Gesetz verlangt nämlich nach 6 Stunden lediglich eine gültige Pause. Die restlichen 15 Minuten können durchaus später genommen werden.

                    Viele Grüße

                    Ramaanda

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                    • #11
                      Ich muss ehrlich sagen, das mein schlechtes Gewissen sehr begrenzt ist, wenn es um meinen Tip mit den möglichkeiten der Bereitschaftszeit geht.
                      Unkollegial und unlauter ! Kann man so sehen, oder auch nicht.
                      Aber das soll kein Grund zum Streit sein. Und geschrieben ist geschrieben, da muss ich jetzt durch

                      Kommentar


                      • #12
                        [QUOTE=Schlaule;n482394]Ich muss ehrlich sagen, das mein schlechtes Gewissen sehr begrenzt ist, wenn es um meinen Tip mit den möglichkeiten der Bereitschaftszeit geht.
                        /QUOTE]


                        Da sind wir schon zu zweit!
                        Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                        • #13
                          Mir war es eigentlich immer egal ob die tägliche Arbeitszeit von 10Std eingehalten wurde solange ich die Zeit bezahlt bekam. Für Überschreitungen, Die allerdings früher unterwegs nie kontrolliert wurden, war und ist der Unternehmer in der Haftung. Solange Arbeitszeitüberschreitung für meinen Chef ok war, war das auch für mich ok. Jetzt dürft Ihr mich steinigen.
                          Nordsee-Alpen-Express

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                          • cavallo 09
                            cavallo 09 kommentierte
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                            So war das bei mir früher auch

                        • #14
                          10h am Tag.. tja, da war ich schon raus. Mit 10h kannst gleich auf Teilzeit einstempeln

                          Mal sinds mehr, mal weniger, Hauptsache am Ende passt es mit der Karte und auch sonst läuft es glatt. Es is ein Geben und Nehmen. Aber sowas geht wohl nur in Familienbetrieben, sobald es grösser wird is es eh vorbei mit Lustig
                          Zuletzt geändert von Ralliart; 12.11.2024, 18:25.

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                          • #15
                            Warum?
                            Soviel als nötig, aber so wenig wie möglich.
                            Ich arbeite um zu leben. Ich lebe nicht um zu arbeiten!
                            Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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