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Pausen / freie Zeiten Gelegenheitsfahrer

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  • Pausen / freie Zeiten Gelegenheitsfahrer

    Hallo zusammen,
    wir sind ein Landschaftsbau-Betrieb und haben 2 LKW über 7,5 to mit digitalem Fahrtenschreiber.

    Wir haben keine festen Fahrer auf den LKW, sodass es sein kann, dass einige wochenlang nicht fahren, bzw. einige Tage gar nicht fahren.
    Wir weisen wir die Tage nach in denen jemand nicht gefahren hat? Über den Nachtrag scheint es ja nicht gültig zu sein. Bisher haben wir immer die Bescheinigungen gedruck. Das ist aber sehr aufwändig diese ständig auszustellen.

    Was ist hier nun Gesetz und muss gemacht werden? Für jeden Habdwerker ist das ja ein Grauß!

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
    (In der SuFu habe ich nichts passendes gefunden.)

  • #2
    AW: Pausen / freie Zeiten Gelegenheitsfahrer

    Nun, ich schieße mal ins blaue... wenn ich mittags meine Karte ziehe und sie in der Nacht wieder rein schiebe dann fragt er mich nach dem Nachtrag. Also er (der DIGI...)will wissen was ich denn so in der Zeit angestellt habe als er die Karte nicht drin hatte. Dann bestätige ich ihm das ich Pause hatte und alles ist schick. Auch auf der Auswertung ist alles im grünen Bereich. Ok, ihr arbeitet jetzt zwischen durch, aber das alles manuell nach zuschreiben ist glaube ich nicht nötig. Aber eine heißen Tipp habe ich noch. Das BAG kann euch auch informieren. Erkundigt euch auch mal nach der sogenannten "Handwerker Regelung" Vielleicht fallt ihr ja da drunter...
    Stau ist Mist, aber vorne gehts....


    Versuchs mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit....

    Nicht was du bist,ist das was dich ehrt, nur wie du bist,bestimmt deinen Wert":D

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    • #3
      AW: Pausen / freie Zeiten Gelegenheitsfahrer

      Vielen Dank für deine Antwort.
      Problem dabei ist halt, dass es sein kann, dass jemand 3 oder 4 Tage, oder 3 Wochen lang ohne ein Fahrzeug mit Fahrtenschreiber zu bewegen gearbeitet hat.
      Bei täglichem Wechsel der Karte kann dies ja ohne weiteres über den Nachtrag gelöst werden.

      Die Handwerkerregel greift bei uns auch, allerdings nur bei den Fahrzeugen unter 7,5 to. Bei diesen wird dann der Fahrtenschreiber auf "Out of Scope" geschaltet, was bei Fahrzeugen über 7,5 to ja nicht erlaubt ist.

      Vielleicht hake ich doch mal beim BAG nach, wenn die mir weiter helfen können.

      Kommentar


      • #4
        AW: Pausen / freie Zeiten Gelegenheitsfahrer

        Zitat von Stege87 Beitrag anzeigen
        Vielleicht hake ich doch mal beim BAG nach, wenn die mir weiter helfen können.
        Besser gleich zu die örtliche Gewerbeaufsicht in Landratsamt...
        Dahin wird die BAG euch verweisen!
        Formell müsstet ihr tatsächlich die Nachträge schriftlich machen, da die mehrtätigen Lenkzeitpausen bei euch eben unregelmäßig ist...
        Die Gewerbeaufsicht aber kann euch formlos per einfache Brief von die schriftliche Tatigkeitsnachweis absehen, und die einfache Nachtrag erlauben!
        Die Chancen sehe ich für euch dabei gut, wenn ihr euer Lkw tatsächlich "nur gelegentlich"nutzt, und VOR ALLEM nur für die eigene Baustellenversorgung!!
        Denn liefert ihr z.B. Humus von Deponie A zu Kunde B, ohne daß ihr es selbst verarbeitet, dann ist dies bereits eine gewerbliche Gütertransport und kein Werksverkehr mehr!!

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