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Messe auf/abbaustress vs LuR/WRZ etc

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  • #16
    AW: Messe auf/abbaustress vs LuR/WRZ etc

    Genau hier steckt der Wurm drin!!
    In §§ wird die Wochenruhezeit nur indirekt mit "Woche" in Verbindung gebracht, so wie auch die "Schichtzeit" von 13 bzw. 15 Stunden...
    Die schichtzeit also genau solches gibt es aber so in kein §§, sondern resultiert aus 24 Std-Zeitraum minus Tagesruhezeit...
    Hier aber wird klar geregelt, daß die FOLGENDE Tagesruhezeit mit der VORANGEGANGENE Arbeiten in Einklang zu nehmen ist, UNABHÄNGIG der Tages- oder Wochenzeiten während bei der Wochenruhezeit sogar EXTRA geschrieben ist, daß die Wochenruhezeit, die auf 2 (Zitat: ) "Woche" fällt, frei zu einer der beiden Wochen zugeordnet werden darf!!
    Weiter:
    Die nächste Wochenruhezeit muss laut §§ nach spätestens 6 Schichtzeiten erfolgen... Auch hier keinsterlei Bezug auf "Woche"...
    Weiter:
    Es steht geschrieben, daß innerhalb 2 (Zitat: ) "WOCHEN" (mit keinsterlei zeitliche Bezug auf Schichtzeiten, Wochenruhezeiten etc... lediglich mindestens 2 WRZ sein muss, davon mindestens ein ungekürzte! Da steht NIRGENDS irgendwas, wo was wann sein müsste, also KÖNNTE auch die erste Tag dieser 2 Wochen ein Teil der Wochenruhezeit sein!
    Das würde auch die Sinn der Zeile
    Eine wöchentliche Ruhezeit, die in zwei Wochen fällt, kann für eine der beiden Wochen gezählt werden, nicht aber für beide.
    erklären:
    Wenn einer diese Grauzone betritt, dann darf dieser also diese erste ungekürzte Wochenruhezeit nur in die Folgewoche nehmen, aber nicht für vorangegangene Woche...
    Für alles anderes finde ich zu diese fettgedruckte Worte keine andere Sinn...

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    • #17
      AW: Messe auf/abbaustress vs LuR/WRZ etc

      @ Ramaanda

      deine Formulierung...
      Der Vorteil dabei ist, dass die Woche nach dieser Standzeit wieder neu beginnt und der Fahrer danach erneut 6 Tage durchfahren kann, bis die nächste Wochenruhezeit fällig ist....
      ist mE sehr verwirrend, denn wenn 1 Tag unter der Woche Standzeit drinne ist (aus welchen Gruenden auch immer) und man danach sofort 6 Tage arbeiten darf, kollidieren wir irgendwann mit dem Sonntag, der ja nicht in allen Laendern ein Fahrverbot beeinhaltet.
      Und DAS mache dann mal einem franz Kontrollbeamten klar, das du am Sonntag gefahren bist..... von einer Doppelwoche etc mal abgesehen, weil dann wird es richtig verwirrend

      Hier geht mE die Theorie vor die Praxis, denn selbst dt Beamte haben damit ein Problem aber hier hat man noch den Vorteil der gleichen Sprache (wenns denn hilft)...

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