AW: Messe auf/abbaustress vs LuR/WRZ etc
Genau hier steckt der Wurm drin!!
In §§ wird die Wochenruhezeit nur indirekt mit "Woche" in Verbindung gebracht, so wie auch die "Schichtzeit" von 13 bzw. 15 Stunden...
Die schichtzeit also genau solches gibt es aber so in kein §§, sondern resultiert aus 24 Std-Zeitraum minus Tagesruhezeit...
Hier aber wird klar geregelt, daß die FOLGENDE Tagesruhezeit mit der VORANGEGANGENE Arbeiten in Einklang zu nehmen ist, UNABHÄNGIG der Tages- oder Wochenzeiten während bei der Wochenruhezeit sogar EXTRA geschrieben ist, daß die Wochenruhezeit, die auf 2 (Zitat: ) "Woche" fällt, frei zu einer der beiden Wochen zugeordnet werden darf!!
Weiter:
Die nächste Wochenruhezeit muss laut §§ nach spätestens 6 Schichtzeiten erfolgen... Auch hier keinsterlei Bezug auf "Woche"...
Weiter:
Es steht geschrieben, daß innerhalb 2 (Zitat: ) "WOCHEN" (mit keinsterlei zeitliche Bezug auf Schichtzeiten, Wochenruhezeiten etc... lediglich mindestens 2 WRZ sein muss, davon mindestens ein ungekürzte! Da steht NIRGENDS irgendwas, wo was wann sein müsste, also KÖNNTE auch die erste Tag dieser 2 Wochen ein Teil der Wochenruhezeit sein!
Das würde auch die Sinn der Zeile
erklären:
Wenn einer diese Grauzone betritt, dann darf dieser also diese erste ungekürzte Wochenruhezeit nur in die Folgewoche nehmen, aber nicht für vorangegangene Woche...
Für alles anderes finde ich zu diese fettgedruckte Worte keine andere Sinn...
Genau hier steckt der Wurm drin!!
In §§ wird die Wochenruhezeit nur indirekt mit "Woche" in Verbindung gebracht, so wie auch die "Schichtzeit" von 13 bzw. 15 Stunden...
Die schichtzeit also genau solches gibt es aber so in kein §§, sondern resultiert aus 24 Std-Zeitraum minus Tagesruhezeit...
Hier aber wird klar geregelt, daß die FOLGENDE Tagesruhezeit mit der VORANGEGANGENE Arbeiten in Einklang zu nehmen ist, UNABHÄNGIG der Tages- oder Wochenzeiten während bei der Wochenruhezeit sogar EXTRA geschrieben ist, daß die Wochenruhezeit, die auf 2 (Zitat: ) "Woche" fällt, frei zu einer der beiden Wochen zugeordnet werden darf!!
Weiter:
Die nächste Wochenruhezeit muss laut §§ nach spätestens 6 Schichtzeiten erfolgen... Auch hier keinsterlei Bezug auf "Woche"...
Weiter:
Es steht geschrieben, daß innerhalb 2 (Zitat: ) "WOCHEN" (mit keinsterlei zeitliche Bezug auf Schichtzeiten, Wochenruhezeiten etc... lediglich mindestens 2 WRZ sein muss, davon mindestens ein ungekürzte! Da steht NIRGENDS irgendwas, wo was wann sein müsste, also KÖNNTE auch die erste Tag dieser 2 Wochen ein Teil der Wochenruhezeit sein!
Das würde auch die Sinn der Zeile
Eine wöchentliche Ruhezeit, die in zwei Wochen fällt, kann für eine der beiden Wochen gezählt werden, nicht aber für beide.
Wenn einer diese Grauzone betritt, dann darf dieser also diese erste ungekürzte Wochenruhezeit nur in die Folgewoche nehmen, aber nicht für vorangegangene Woche...
Für alles anderes finde ich zu diese fettgedruckte Worte keine andere Sinn...
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