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LKW-Lenkzeiten 2016

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  • LKW-Lenkzeiten 2016

    Hier finden Sie den aktuellen LKW-Bußgeldkatalog, welcher die Bußgelder für die Überschreitung der LKW-Lenkzeiten sowie die Nichteinhaltung der vorschriftsmäßigen Ruhezeiten definiert.

    Tägliche Ruhezeit unterschritten
    …bis zu einer Stunde 30 Euro
    …bis zu 3 Stunden, Bußgeld pro angefangener Stunde 30 Euro 90 Euro
    …mehr als 3 Stunden, Bußgeld pro angefangener Stunde 60 Euro 180 Euro
    Lenkzeitunterbrechung verkürzt
    …bis zu 15 Minuten 30 Euro 90 Euro
    …mehr als 15 Minuten, Bußgeld pro angefangene weitere 15 60 Euro 180 Euro
    Zulässige Tageslenkzeit überschritten
    …bis zu einer Stunde 30 Euro
    …bis zu 2 Stunden, Bußgeld pro weiterer halber Stunde 30 Euro 90 Euro
    …mehr als 2 Stunden, Bußgeld pro weiterer halber Stunde 60 Euro 180 Euro
    Fahrerkarte nicht mitgeführt bzw. nicht zur Prüfung ausgehändigt
    …Kontrolle dadurch erschwert 75 Euro
    …Kontrolle dadurch erschwert 250 Euro
    LKW-Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer



    Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW



    Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sind im Arbeitszeitgesetz sowie in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz in Deutschland für den Güterverkehr definiert. Diese Vorschriften sollen LKW-Fahrern korrekte Pausenzeiten gewähren und bestimmen, wie lange sie auf der Straße unterwegs sein dürfen.
    Die Lenk- und Ruhezeiten gelten für Berufskraftfahrer mit Fahrzeugen einschließlich einem Anhänger oder Sattelanhänger über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Außerdem gelten die Lenkzeiten für Busfahrer gleichermaßen. Allgemein ist zu sagen, dass die Lenkzeit die Zeit von 4,5 Stunden nicht überschreiten darf. Danach muss ein Berufskraftfahrer eine Pause bzw. eine „Lenkzeitunterbrechung“ von 45 Minuten einhalten. Diese Zeit wird aber nicht zur täglichen Ruhezeit eingerechnet. Kommt es zu einer Lenkzeitüberschreitung werden hohe Bußfelder fällig.
    Die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer wurden eingeführt, um das Unfallrisiko im Straßenverkehr zu verringern. Aufgrund von falsch geplanten Pausen bzw. der Nichteinhaltung dieser und regelmäßigen Überstunden kam es zur Übermüdung der Berufskraftfahrer und somit zu recht vielenUnfällen im Straßenverkehr. Die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten laut Arbeitszeitgesetz, Fahrplanverordnung und Sozialvorschriften in Deutschland sollen also den Schutz der Berufsgruppe gewährleisten. Außerdem ist diese deutschlandweite Verordnung Pflicht und somit für jedes Unternehmen innerhalb dieser Branche bindend, weshalb es auch den Wettbewerb harmonisiert.
    Die Lenk- und Ruhezeiten im Detail

    Die Lenkzeiten der LKW gliedern sich noch einmal in Tageslenkzeit und Wochenlenkzeit. Im folgenden Absatz sollen diese beiden Begriffe näher erläutert werden.
    LKW-Lenkzeiten: Welche Arbeitszeit ein LKW-Fahrer beachten muss

    1. Die Tageslenkzeit





    Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt

    Zur Tageslenkzeit gehören all diejenigen Tätigkeiten, welche tatsächlich mit der Arbeit eines Berufskraftfahrers zu tun haben. Dazu zählt auch die Zeit, in der das Fahrzeug vorübergehend halten muss, wie etwa bei einem Stau oder dem Anhalten wegen einer Ampel, Bahnschranke, etc. Die Tageslenkzeit beschreibt daher die Zeit zwischen den Ruhepausen. Außerdem sind dies die tatsächlichen LKW-Fahrzeiten.
    Berufskraftfahrer dürfen maximal 9 Stunden am Tag laut Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr unterwegs sein. Jedoch dürfen sie zweimal pro Kalenderwoche die Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen. Pausen, die weniger als 15 Minuten dauern, zählen nicht zur Tageslenkzeit, sobald der LKW-Fahrer dabei nicht mehr vor dem Lenkrad sitzt. Sollte die Dauer einer Wartezeit im Vorfeld bekannt sein, gehört dies nicht zur Lenkzeit sondern zu anderen Arbeiten. Diese können beispielsweise das Be- und Entladen von Gütern sein. Die Lenkzeit darf nur durch eine ausreichend lange Fahrtunterbrechung sowie durch Ruhezeiten unterbrochen werden.
    2. Die Wochenlenkzeit
    Eine Woche für die Ermittlung der Lenkzeiten beginnt jeweils montags 0 Uhr und endet am Sonntag 24 Uhr. In dieser Zeit liegt die Wochenlenkzeit. Dieser Wert darf die Stundenanzahl von 56 Arbeitsstunden nicht übersteigen. Darüber hinaus wird auch die Lenkzeit in der Doppelwoche definiert. Diese darf nicht über 90 Stunden laut Lenk- und Ruhezeiten wachsen. Zur Berechnung dieser Zeit müssen jeweils zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen eingezogen werden. Auch hier gilt wieder die gesetzliche Woche von Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr.
    Lenkzeitunterbrechung: Erholung für den LKW-Fahrer

    Sobald der Kraftfahrer nicht vor dem Lenkrad sitzt und keine anderen Tätigkeiten wie Be- oder Entladen ausübt, wird von einer Lenkzeitunterbrechung bei Lenk- und Ruhezeiten gesprochen. Diese Zeit soll ausschließlich zur Erholung genutzt werden. Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten getätigt werden. Außerdem kann diese Zeit auch in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, so dass ein Abschnitt 15 Minuten innerhalb der Lenkzeit und der zweite 30 Minuten direkt nach 4,5 Stunden beträgt. Sollten mehrere Personen unterwegs sein, gelten natürlich auch die Lenk- und Ruhezeiten und so kann die Lenkzeitunterbrechung auch auf dem Beifahrersitz genutzt werden. Nach der Unterbrechung beginnt eine weitere Lenkzeit von 4,5 Stunden.
    Lenk- und Ruhezeiten: Übersicht über Tages- und Wochenendruhezeit für LKW-Fahrer

    Nicht zu verwechseln mit den Lenkzeitunterbrechungen, wird die Ruhezeit als die Zeit am Tag bezeichnet, in der der Kraftfahrer Freizeit besitzt und keine Lenkzeiten tätigt. Dabei ist es völlig egal, wo diese Zeit genutzt wird. So kann ein LKW-Fahrer beispielsweise die Ruhezeit auch auf einer Fähre oder im Zug nehmen, sofern dort ein Schlafplatz zur Verfügung steht. Natürlich kann die Ruhezeit auch im Fahrzeug genossen werden, solange auch der LKW über eine Schlafmöglichkeit verfügt und nicht fährt.
    Tägliche Ruhezeit mind. 11 Stunden (oder geteilt: zuerst 3, gefolgt von 9 Stunden) mind. 9 Stunden und max. 11 Stunden
    Wöchentliche Ruhezeit mind. 45 Stunden mind. 24 Stunden und max. 45 Stunden
    Die wöchentliche Ruhezeit von 45 bzw. 24 Stunden wird aufgrund des LKW-Fahrverbots an Sonntagen meist am Wochenende in Anspruch genommen, so dass man in der Berufsgruppe auch von einer Wochenendruhezeit der LKW spricht. Laut der Arbeitszeitregelungen für LKW muss spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der letzten täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit für LKW-Fahrer, eine neue tägliche Ruhezeit genommen werden. Dreimal innerhalb einer Woche dürfen Berufskraftfahrer die Tagesruhezeit verkürzen.
    Der tägliche Weg eines Fahrers vom Wohnsitz zum Ort der Firma ist nicht in der Lenkzeit inbegriffen, sondern zählt zur Ruhezeit.
    Ausnahmeregeln der Lenk- und Ruhezeiten für LKW

    Sobald der LKW-Fahrer die Ruhepause oder Ruhezeit unterbricht, ist dies ein Verstoß und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Jedoch gibt es Ausnahmeregelungen, damit der Fahrer sein Fahrzeug auch in der Pause wegbewegen kann. Will ein Kraftfahrer beispielsweise der Feuerwehr oder Polizei Platz machen, darf er nach der Aufforderung durch eine Behörde, sein Fahrzeug wegbewegen.
    Eine zweite Ausnahme tritt in Kraft, sobald der LKW-Fahrer es nicht rechtzeitig schafft, einen geeigneten Halteplatz zu erreichen und es so zu einer Lenkzeitüberschreitung kommt. Er darf von den Lenk- und Ruhezeiten für LKW abweichen, sofern dies die Sicherheit von Personen, des eigenen Fahrzeugs oder der Ladung gewährleistet. Der Fahrer muss diese Abweichung der LKW-Lenkzeiten jedoch sofort, nachdem er den Halteplatz erreicht hat, vermerken.
    Fahrtenschreiber oder Tachograph vs. EG Kontrollgerät

    Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW

    Die Lenk- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden, da ansonsten Bußgelder fällig werden. Doch wie können die Zeiten überprüft werden?
    Der mechanische Tachograph, bzw. umgangssprachlich auch Fahrtenschreiber oder Tachoscheibe genannt, war eine Papierscheibe, die bei Fahrzeugen für den Güterverkehr in Deutschland, welche vor dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, die Geschwindigkeit des LKW, die zurückgelegten Kilometer sowie die Lenk- und Ruhezeiten protokollierte. Ab diesem Datum wurde das EG Kontrollgerät, oder auch digitaler Fahrtenschreiber, aufgrund einer EU-Verordnung eingeführt, welches nun als digitaler Tachograph fungiert. Das Gerät besitzt einen Chip, der alle wichtigen Daten wie die Arbeitszeit speichert.
    Der LKW-Fahrer besitzt eine Fahrerkarte, mit der er sich bei dem EG- Kontrollgerät anmeldet. Neben dieser Karte gibt es noch eine Werkstatt-, Kontroll- und Unternehmenskarte, mit der Daten auf dem Gerät wie die Arbeitszeit ausgelesen werden können. Diese Daten werden 365 Tage auf einem versiegelten Chip und 28 Tage auf der Fahrerkarte, die an eine Person, also den Fahrer, gebunden ist, gesichert.
    Kommt der LKW-Fahrer in eine Kontrolle, kann ein digitales Kontrollgerät der Polizei alle Lenk- und Ruhezeiten anzeigen. Sind diese nicht vorschriftsmäßig eingehalten worden, kann es schnell teuer werden. Bei den Bußgeldern wird nämlich neben dem LKW-Fahrer auch der Chef des Unternehmens zur Kasse gebeten.

    Link zur Quelle
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    AW: LKW-Lenkzeiten 2016

    Muss man eigentlich wenn man die tägliche Ruhezeit unterschritten hat diese komplett nachholen?

    Kommentar


    • #3
      AW: LKW-Lenkzeiten 2016

      Gute Frage, aber ich würde sagen "Nein"!

      Zumindest dann wenn man erst am nächsten Tag oder später angehalten und kontrolliert wird! Wenn man am selben Tag kontrolliert wird und du anstatt einer 11 er Ruhezeit nur eine 9 er gemacht hast, denke ich mal nicht das du die nachholen musst! Das Vergehen sollte mit der Strafe abgegolten sein!!
      Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

      Kommentar


      • #4
        AW: LKW-Lenkzeiten 2016

        Also mir ist es unfreiwillig auch schon mal passiert das ich eine verkürzte tägliche Ruhezeit zuviel hatte....bzw.eine 11er zuwenig hatte.....aber brauchte ich die Ruhezeit nicht nachholen......war aber auch ein Ausnahmefall nach Artikel 12 und hatte einen Ausdruck gemacht.....
        Ich schliesse mich mal der Meinung von Dogface an nöööö....
        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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