Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ende Lenkzeit kurz vor Erreichen der eigenen Spedition

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #46
    AW: Ende Lenkzeit kurz vor Erreichen der eigenen Spedition

    Tjo wie gesagt, wenn international u Stau Ausdruck Stau da u da hintendraufkritzeln Art 12 ( Watt auch immer satt bedeutet)

    OT: @France is halt aller nen beten anders.Die allgm wirtschaftlichen Lage dort ist ja bescheidener als hier. Aber die loite sind halt freundlich u entspannt, man trudelt so ab 8 in Firma ein u erstmal Händeschütteln Kaffee trinken plausch, da nach beginnt der Arbeitstag ... Woran des wohl liegt ...
    Aus Momo von M. Ende:

    "Aber Zeit ist Leben.
    Und das Leben wohnt im Herzen.
    Und je mehr die Menschen daran sparten, desto weniger hatten Sie."

    Kommentar


    • #47
      AW: Ende Lenkzeit kurz vor Erreichen der eigenen Spedition

      Es geht sich doch nur darum, das wenn man solche Ausnahmen MAL für private Zwecke macht um nach Hause zu kommen, dann sehen die meisten Speditionen es so, das man ja dann auch MAL für die Firma ne Ausnahme machen kann....
      Aber es ist doch so, das wenn man den meisten Firmen einmal den kleinen Finger gibt, dann nehmen die gleich Oberarm plus Schulter....
      Sagt man einmal ja, sagt man quasi indirekt gleich mehrfach ja. Und schon werden aus einer Überschreitung MAL schon gleich Zwei Überschreitungen MAL.Wo fängt die Ausnahme an und wo hört die auf....
      Einmal ist keinmal.....schnell werden kleine Gefälligkeiten zur Gewohnheit......das Wort MAL ist meistens immer bei den Firmen so eine Auslegungssache.....und das ist bei jeder Firma so und hat nix mit schwarzen Schafen zu tun....
      Sowas kann man nur bei Firmen machen denen man zu 100% vertrauen kann, und die wirklich in Ordnung sind,aber die gibt es fast gar nicht.......weil sonst steht man am Ende mit einem Bussgeld für einen kleinen Gefallen ganz schnell alleine da......
      Solange die Firma hinter einem steht ist das alles schön und gut.......aber wehe wenn nicht......

      Und wie schon geschrieben worden ist, in Deutschland kann man sowas vielleicht mal machen, da herrscht teilweise eine andere Kulanz und da sind im Notfall, wenn es doch mal so sein sollte, die Bussgelder nicht so hoch.....aber im internationalen FV kann ein kleiner Gefallen oder eine Ausnahme schnell verdammt teuer werden......
      Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

      Kommentar


      • #48
        AW: Ende Lenkzeit kurz vor Erreichen der eigenen Spedition

        Wenn man Artikel 12 schon anwendet sollte man schon wissen was drin steht

        Da kann man Artikel 12 nachlesen : http://www.bgl-ev.de/images/download...rschriften.pdf

        Ausnahmen – Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006

        Gemäß den Bestimmungen von Artikel 12 VO (EG) Nr. 561/2006 darf ein Fahrer von den in den Artikeln 6 bis 9 festgelegten Mindestruhezeiten und maximalen Lenkzeiten abweichen, um nach einem geeigneten Halteplatz zu suchen.
        Artikel 12 erlaubt es einem Fahrer jedoch nicht, von den Bestimmungen der Verordnung aus Gründen abzuweichen, die bereits vor Fahrtantritt bekannt waren. Die Bestimmungen dieses Artikels sollen den Fahrern ermöglichen, auf Situationen zu reagieren, die unerwartet während der Fahrt eintreten und es unmöglich machen, die Vorschriften der Verordnung einzuhalten, also auf Situationen, in denen der Fahrer sich mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten konfrontiert sieht, die von seinem Willen unabhängig, anscheinend unvermeidbar und selbst bei gebotener Sorgfalt unvorhersehbar sind. Mit der Ausnahmeregelung soll darüber hinaus die Sicherheit von Personen, Fahrzeug und Ladung gewährleistet und der Auflage nachgekommen werden, in jedem Fall die Erfordernisse der Straßenverkehrssicherheit zu berücksichtigen.
        Drei Parteien unterliegen in derartigen Situationen bestimmten Verpflichtungen:
        1) Ein Verkehrsunternehmen hat den Einsatz eines Fahrers so sorgfältig zu planen, dass die Sicherheit gewährleistet ist, indem beispielsweise regelmäßig auftretende Verkehrsstaus, die Wetterbedingungen und die Verfügbarkeit angemessener Parkplätze bedacht werden. Das bedeutet, dass das Unternehmen die Arbeit so organisieren muss, dass es dem Fahrer möglich ist, die Bestimmungen der Verordnung einzuhalten. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass den Anforderungen von Speditionen und Versicherungsunternehmen in Bezug auf ein sicheres Parken nachgekommen wird.
        2) Ein Fahrer muss sich strikt an die Vorschriften halten und darf nicht von den maximal zulässigen Lenkzeiten abweichen, es sei denn, es wird aufgrund unerwartet eintretender außergewöhnlicher Umstände unmöglich, die Bestimmungen der Verordnung einzuhalten, ohne die Straßenverkehrssicherheit oder die Sicherheit von Personen, Fahrzeug oder Ladung zu gefährden. Gelangt ein Fahrer zu dem Schluss, dass eine Abweichung von den Bestimmungen der Verordnung erforderlich ist und dass dadurch nicht die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet wird, hat er, sobald er anhält, handschriftlich Art und Grund der Abweichung zu vermerken (in einer beliebigen Gemeinschaftssprache auf dem Schaublatt oder auf einem Ausdruck aus dem Kontrollgerät oder im Arbeitszeitplan).
        3) Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der für die Durchsetzung zuständigen Stellen, bei der Kontrolle eines Fahrers zu bewerten, ob die Abweichung von den maximal zulässigen Lenkzeiten gerechtfertigt ist. Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Abweichung auf der Grundlage von Artikel 12 hat die zuständige Stelle sämtliche Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu prüfen. Insbesondere ist Folgendes zu beachten:
        (a) Es sind die früheren Aufzeichnungen über die Lenkzeiten des betreffenden Fahrers zu prüfen, um dessen üblichen Arbeitsrhythmus zu ermitteln und festzustellen, ob er in der Regel die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhält und ob die Abweichung tatsächlich eine Ausnahme darstellt.
        (b) Bei der Abweichung von den maximal zulässigen Lenkzeiten darf es sich nicht um ein regelmäßiges Vorkommnis handeln. Die Abweichung muss ihren Grund in außergewöhnlichen Umständen haben, wie etwa größeren Verkehrsunfällen, extremen Wetterbedingungen, Verkehrsumleitungen, Parkplatzmangel. (Diese Aufzählung möglicher außergewöhnlicher Umstände ist nicht abschließend. Bei der Beurteilung des Einzelfalls ist nach dem Grundsatz zu verfahren, dass der Grund für eine etwaige Abweichung von den maximal zulässigen Lenkzeiten nicht im Voraus bekannt und auch nicht vorhersehbar sein darf.)
        (c) Die maximal zulässigen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten sollten eingehalten werden. Der Fahrer sollte also nicht die Möglichkeit haben, durch Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten bei der Parkplatzsuche einen Zeitvorteil zu erzielen.
        (d) Die Abweichung von den Vorschriften über die Lenkzeiten darf nicht zur Verkürzung der vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen und der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit führen.

        Quelle : http://www.verkehrsrundschau.de/ausnahmen-art-12-der-verordnung-eg-nr-561-2006-1237897.html





        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

        Kommentar


        • #49
          AW: Ende Lenkzeit kurz vor Erreichen der eigenen Spedition

          Jo so sehe ich das auch. Bei vielen Firmen steht ja genauestens jeder pups im Arbeitsvertrag. Als Fahrer bist du für wirklich alles verantwortlich u im Zweifelsfall immer der oder die gearschte. Loire des kann ja nett sein. Ich stell mich da oft dumm. Für mich is es so ich bin Fahrer u basta. Mit dem ganzen anderen shit will u hab ich so wenig wie nötig am Hut. Da gilt melden befreit u Verantwortung immer schön deligieren. Sonst käme ich zu gar nix mehr arbeitstechnisch.

          Gut wenn der Arbeitgeber wirklich immer alles perfekt u 100% sauber haben will. Ich glaub des nicht. Aber bitte sollte es so sein. Keine Ausnahmen OK. Dienst nach Vorschrift ginge jedenfalls bestimmt nicht zu meinen lasten...
          In Wahrheit ist es ein beiderseitig es partnerschaftliched wechselverhaeltnis geben u nehmen. Firma muss Geld verdienen u ich auch...
          Wenn ich meine Arbeit mache, dann darf ich auch dann u wann mal meine Freiheiten haben. Sonst kann gerne jemand anderes meinen job ersetzen ....

          Danke für deine erleuterung Art 12 speedy hab ich wieder was gelernt
          Zuletzt geändert von Nordlicht78; 15.08.2015, 09:48.
          Aus Momo von M. Ende:

          "Aber Zeit ist Leben.
          Und das Leben wohnt im Herzen.
          Und je mehr die Menschen daran sparten, desto weniger hatten Sie."

          Kommentar


          • #50
            AW: Ende Lenkzeit kurz vor Erreichen der eigenen Spedition

            Ausdruck: Vermerk: zum Erreichen eines sicheren Parkplatz Einsatzzeit oder Fahrzeit 35 Min. überschritten.

            Wird in Deutschland akzeptiert, aber bei Kontrollen in Belgien ???

            Kommentar


            • #51
              AW: Ende Lenkzeit kurz vor Erreichen der eigenen Spedition

              Eigentlich wollte ich mich für den weiteren Verlauf hier ja raushalten. Aber jetzt möchte ich doch noch einmal auf etwas hinweisen. Es gilt nicht als Arbeitsverweigerung wenn ich in der 11ten oder 12ten Schichtstunde eine Abladestelle oder Ladestelle verweigere. Wenn ich absehen kann, dass ich diesen Auftrag nicht mehr im Rahmen meiner Möglichkeiten ausführen kann. Sucht zu diesen Zweck einmal in den Leitlinien nach. Auch für Tauschtouren die die Möglichkeiten überschreiten gilt das. Soweit ich weiß kommt das ja bei Usern hier durchaus mal vor. Solche Touren dürfen von Anfang an verweigert werden.

              Kommentar


              • #52
                AW: Ende Lenkzeit kurz vor Erreichen der eigenen Spedition

                Alterelch, jetzt sprichst Du von "Schichtstunden"? Was hat das denn mit dem Arbeitszeitgesetz zu tun?
                Das sind 2 verschiedene "paar Schuhe"

                Kommentar


                • #53
                  AW: Ende Lenkzeit kurz vor Erreichen der eigenen Spedition

                  Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                  Eigentlich wollte ich mich für den weiteren Verlauf hier ja raushalten. Aber jetzt möchte ich doch noch einmal auf etwas hinweisen. Es gilt nicht als Arbeitsverweigerung wenn ich in der 11ten oder 12ten Schichtstunde eine Abladestelle oder Ladestelle verweigere. Wenn ich absehen kann, dass ich diesen Auftrag nicht mehr im Rahmen meiner Möglichkeiten ausführen kann. Sucht zu diesen Zweck einmal in den Leitlinien nach. Auch für Tauschtouren die die Möglichkeiten überschreiten gilt das. Soweit ich weiß kommt das ja bei Usern hier durchaus mal vor. Solche Touren dürfen von Anfang an verweigert werden.
                  Wenns absehbar ist, das ich die Laderei in meiner Schichtzeit nicht fertig bekomme und einen geeigneten Parkplatz aufsuchen kann, dann platzt es eben. Der Disponent ist Disponent und disponiert und bekommt ein größeres Gehalt - also soll er sich was einfalllen lassen.

                  Lenkzeit auf eigene Faust überziehen kann ins Auge gehen. Meist werden die Fahrdaten von der Firma ausgewertet. Wenn die sehen, das Du für "private" Zwecke überziehst, dannverlangen sie es auch für "geschäftliche". Unsre Spesenregelung macht es attraktiv stehen zu bleiben.
                  Gruss Tim

                  Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

                  Kommentar

                  Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                  Einklappen

                  Online-Benutzer

                  Einklappen

                  143509 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 16, Gäste: 143493.

                  Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                  Ads Widget

                  Einklappen
                  Lädt...
                  X