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Ruhezeit beim Be- und Entladen

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  • #16
    AW: Ruhezeit beim Be- und Entladen

    Howie lass es mal gut sein und halte dich nicht dran.....irgendwann reichts mal....man muss nicht immer nachtreten.......
    Wie wärs mal mit dem Satz "Der Klügere gibt nach"
    Zuletzt geändert von Speedy79; 25.01.2015, 14:41.
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #17
      AW: Ruhezeit beim Be- und Entladen

      War ja klar, das Du jetzt auch wieder nachtreten musst.

      Wie wäre es, wenn wir uns alle mal auf das Thema konzentrieren?
      Und wenn man mit so einem Mist erst gar nicht anfangen würde.

      Wie ist denn Deine Meinung zum Thema?

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      • #18
        AW: Ruhezeit beim Be- und Entladen

        ich wuerde gern mittretten habe aber keine zeit da ich kartoffeln schaelen muss!
        noch ein kleiner rat an euch beide sonntags 15 uhr kaffee+kuchenzeit.

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        • #19
          AW: Ruhezeit beim Be- und Entladen

          Zitat von Howie Beitrag anzeigen

          Arbeite (Be- Entladung, Ladungsicherung) oder beaufsichtige ich die Be- oder Entladung, dann ist es Arbeitszeit.
          Sitze ich für unbekannte Zeit im Fahrzeug und warte auf die Info, "fertig, kannst abziehen", dann ist es Bereitschaftszeit.
          Und wenn mir einer sagt, das dauert mindestens 1 oder 2 Stunden, dann stell ich auf Pause.


          .
          Kann das sein, dass Du etwas daneben liegst? Lies Die mal das Arbeitszeitgesetz §21a genau durch. Da steht es genau drin
          Gruss
          taggi

          Kommentar


          • #20
            AW: Ruhezeit beim Be- und Entladen

            Zitat von taggi Beitrag anzeigen
            Kann das sein, dass Du etwas daneben liegst? Lies Die mal das Arbeitszeitgesetz §21a genau durch. Da steht es genau drin
            Gruss
            taggi
            Womit soll ich daneben liegen?

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            • #21
              AW: Ruhezeit beim Be- und Entladen

              Arbeite (Be- Entladung, Ladungsicherung) oder beaufsichtige ich die Be- oder Entladung, dann ist es Arbeitszeit. (Richtig)
              Sitze ich für unbekannte Zeit im Fahrzeug und warte auf die Info, "fertig, kannst abziehen", dann ist es Bereitschaftszeit. (Falsch! Ist Arbeitsbereitschaft, also Arbeitszeit, da die Zeit vorher nicht genau bekannt ist)
              Und wenn mir einer sagt, das dauert mindestens 1 oder 2 Stunden, dann stell ich auf Pause. (Falsch! Ist auch Arbeitsbereitschaft, da die Zeit nicht vorher bekannt war.)
              Sollte die Zeit vorher bekannt sei, ist es Bereitschaftszeit im Sinne des §21a , also keine Arbeitszeit, aber vergütungspflichtig (vorbehaltlich einer z.B. anderen tariflichen Regelung). Bereitschaftszeit ist keine Pause!
              Bereitschaftszeit muss vorher bekannt sein und auch für den Fahrer planbar! sein, da er sich nicht am Fahrzeug aufhalten muss. Muss er sich am oder im Fahrzeug aufhalten ist es schon keine Bereitschaftszeit mehr.
              Gruss
              Taggi

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              • #22
                AW: Ruhezeit beim Be- und Entladen

                Genau so siehts aus. Und danach werde ich bezahlt, und danach berechnen sich meine überstunden. Und wer arbeitet oder bereitschaft hat und auf pause stellt bescheißt sich selber.

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                • #23
                  AW: Ruhezeit beim Be- und Entladen

                  Hallo,
                  Da für mich als Kraftfahrer die Fahrerkarte das einzige Mittel ist, meine Arbeitszeit nachzuweisen, kann es nur in meinem eigenen Interesse sein den Tacho richtig zu bedienen.
                  Die Tachodaten haben vor Gericht einen hohen Beweiswert. Und da nicht nur die Lenkzeiten (wie es einige Unternehmer es gerne sehen wollen) sondern auch die Arbeitszeiten und die Bereitschaftszeiten bezahlt werden müssen, sollte es wohl klar sein,dass ich nicht auf Pause drücke wenn ich an der Rampe stehe oder bei Lidl warten muss.
                  <es gibt einen Grossteil von Kollegen, die z.B. ein Grundgehalt von z.B. 1900€ haben. Bei 260 Stunden haben sie aber schon nach dem Mindestlohngesetz einen Anspruch auf 2210€ brutto plus ggf Nachtzuschläge, Spesen etc.
                  Das macht sich schon bemerkbar.
                  Auch bei Gehalt muss auf die Stunden umgerechnet werden.
                  Man sieht, dass die Anwendung der richtigen Definitionen auch Auswirkung auf das Gehalt haben kann und nicht nur auf das Bussgeld :10_1_138[1]:

                  Gruss
                  Taggi

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