Hallo Kollegen hätte mal wieder eine Frage wie ist es wenn ich meine 90 Std in der doppelwoche voll habe und stelle den Lkw zb am Samstag mittag Un 14 Uhr ab mache aber nur eine verkürzte Wochentage von 24 Std kann ich dann am Sonntag Mittag weiter fahren beginnt also nach jeder Pause vom 24 bzw 45 Std eine neue Woche?
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Nein. Wenn Deine Doppelwoche voll ist, darfst Du erst am Montag um 0.00 Uhr wieder losfahren, egal wann Du zum stehen kommst, und Deine Wochenendruhe beginnst.
Bei der Doppelwoche zählt die KALENDERWOCHE, und die beginnt Montag 0.00 Uhr und endet Sonntag um 23.59 Uhr.
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Nur mal so, wann sind von Samstag mittag 14 Uhr die 24 Stunden voll (verkürzte Wochenruhezeit)? Ich kann in der Fragestellung nicht finden ob der Kollege unter das Sonntagsfahrverbot fällt.
Ich würde echt gern mal wissen wie ihr zu diesen Erkenntnissen kommt. Mitternacht, 1 Uhr morgens? 23.59 Uhr? Wenn es nicht so traurig wäre, hätte ich jetzt Muskelkater vom lachen.
Was ist wenn 90 Stunden voll sind? Was ist denn wenn ich nur 65, oder 87,5 Stunden in der Doppelwoche voll habe? Muss ich dann die 7te Schicht fahren?
Was hat die gefahrene Lenkzeit mit der Wochenruhezeit zu tun?
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Also ich habe die Frage schon verstanden und ebenso habe ich die richtige Antwort hier schon gelesen.
Lachen kann ich dabei leider über rein gar nichts.
Finde das mit der Kennziffer 95 (und alle Schulungen die damit zusammenhängen), eher traurig und sinnlos, wenn sich Fahrer noch immer solche Fragen stellen und andere sich über die richtige Antworten totlachen.
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Zitat von alterelch Beitrag anzeigenWas hat die gefahrene Lenkzeit mit der Wochenruhezeit zu tun?Wir sind die Träger der Firma
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Lieber Howie, da mir meine Gesundheit zu schade ist, bist du seit ungefähr 2 Wochen bei mir auf der Ingnorierliste. Seit dieser Zeit fühle ich mich deutlich besser. Ich kann deine Beiträge leider nicht lesen und somit weder kommentieren noch moderieren. Also tob dich ruhig aus, es geht mir gut.
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Zitat von fasconal Beitrag anzeigensehr viel, wenn die 90 voll sind ... ;-)
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ganz einfach ... probiers einfach aus.
wenn du vor 24:00 bzw 1:00 bzw 2:00 weiter fährst, dann addiert er alles weitere auf 90 stunden...
deswegen bist du in der "kalenderwoche", die in diesem falle ausschlaggebend ist, über 90 stunden gefahren und deshalb musste zahlen :-P
allerdings wird wegen der utc-zeit meistens ein auge zugedrücktWir sind die Träger der Firma
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Sorry, Kalenderwoche gibt es nicht. Ich fahre schon seit gut 10 Jahren Kühler. Meine Woche beginnt und endet nach der Willkür und im Rahmen der Gesetze wenn es die Dispo beschließt. Natürlich nach spätestens der 6ten Schicht.
Das kann jeder Tag in der Woche sein. Nach jeder Wochenruhezeit, egal wann, beginnt ein neuer Zeitraum der in der Doppelwoche zählt. Das wusste auch der von mir wenig geliebte Volvo Tacho im LKW. Hier irrst du. Hat nichts mir dem Wochentag zu tun.
Lediglich die Stunden der zuletzt registrierten Woche zählen jetzt wieder in der neuen Doppelwoche.
Glaube mir, ich fahre schon viele Jahre so und habe schon viele Kontrollen durch ohne Probleme.
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Zitat von alterelch Beitrag anzeigenLieber Howie, da mir meine Gesundheit zu schade ist, bist du seit ungefähr 2 Wochen bei mir auf der Ingnorierliste. Seit dieser Zeit fühle ich mich deutlich besser. Ich kann deine Beiträge leider nicht lesen und somit weder kommentieren noch moderieren. Also tob dich ruhig aus, es geht mir gut.
Dann möchte ich Dich beim Lachen auch nicht weiter stören, zumal ich Dich ja nicht einmal angesprochen/angeschrieben habe.
Ach ja, jetzt musste ich auch lachen, weil Du behauptet hast, das es Kalenderwochen nicht gibt.
Müssen wir jetzt alle unsere Klander verbrennen und ist Dir die Regelung über die 90 Std. Lenkzeit in der Doppelwoche wirklich so wenig bekannt?
Die Rechnung für die 90 Std. Lenkzeit pro Doppelwoche beginnt UTC 0 Uhr Montag bis UTC 24 Uhr Sonntag.
In den Kontrollen sagt aber keiner was, wenn jemand den Fehler macht und dies in Ortszeit rechnet.
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Wochenlenkzeit[Bearbeiten]
Die Wochenlenkzeit darf höchstens 56 Stunden betragen.[11] Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen darf aber 90 Stunden nicht überschreiten, so dass bei voller Ausnutzung der Lenkzeit in der ersten Woche, in der zweiten Woche nur noch höchstens 34 Stunden gelenkt werden darf. Die Woche ist als Zeitraum von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr definiert (Kalenderwoche).Wir sind die Träger der Firma
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