Hallo Kollegen,
ich habe folgende Frage:
Es gibt wohl eine Klausel, die besagt:
"In einem Umkreis von 50 Kilometern vom Standort des Betriebes für die Beförderung lebender Tiere von den landwirtschaftlichen Betrieben zu den lokalen Märkten oder Schlachthäusern und umgekehrt oder von den Märkten zu den lokalen Schlachthäusern verwendet werden" ..... das ohne Fahrerkarte gefahren werden darf.
Weiß jemand dazu mehr?
Danke
MfG
ich habe folgende Frage:
Es gibt wohl eine Klausel, die besagt:
"In einem Umkreis von 50 Kilometern vom Standort des Betriebes für die Beförderung lebender Tiere von den landwirtschaftlichen Betrieben zu den lokalen Märkten oder Schlachthäusern und umgekehrt oder von den Märkten zu den lokalen Schlachthäusern verwendet werden" ..... das ohne Fahrerkarte gefahren werden darf.
Weiß jemand dazu mehr?
Danke
MfG
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