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  • #16
    Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
    Stefan, es gibt immer wieder neue User. Nicht alle recherchieren Stundenlang bei BO oder im Netz bevor sie eine Frage stellen. Gott sei Dank das es so ist, denn sonst hätte man die ganzen Fahrerforen schon vom Netz nehmen können.

    Ich habe damit kein Problem damitalle paar Jahre wieder die gleichen Fragen zu beleuchten. Daraus können wir alle nur lernen.
    Andreas...es ging mir nicht um neue User,sondern darum,das jetzt erst eine Zeitschrift dieses Thema aufgreift...
    obwohl...jeder Fahrer muß ja das Modul "Lenk-+Ruhezeiten" machen...und dort wird das Thema normalerweise auch besprochen

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    • #17
      AW: wer kennt sich aus?

      Hallo
      Für mich gilt das was das BAG veröffentlicht:

      Zitat:

      Wöchentliche Ruhezeit Mindestens 45 h

      Reduzierung auf mindestens 24 h möglich, wenn in Vor- und Folgewoche mindestens eine Ruhezeit von 45 h eingehalten wird (Ausgleich innerhalb von drei Wochen erforderlich)

      - spätestens nach sechs 24 h Zeiträumen
      Ausnahme im AETR für Mehrfahrerbetrieb

      Ende

      Hier steht nicht, dass es nicht in einem Fahrerhaus sein darf? Oder?
      Hatte auch noch nie Probleme damit.
      Beste Grüße
      Marko
      Nicht vergessen Die Trucks bringen alles! Der Truck ist dein Freund.

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      • #18
        AW: wer kennt sich aus?

        Die BAG gibt zu, dies bisher nicht kontrolliert zu haben. Sie hat wohl von der KFG und von der Aktie eine Anzeige wegen Arbeitsverweigerung erhalten. Du kannst im Netz ein Interview finden wo sie es zugeben. Inzwischen kündigt die BAG an die Fahrpersonal Verordnung in Zukunft durchsetzen zu wollen. Und die Fahrpersonal Verordnung setzt die Standards nicht die selbstgemachten Flyer der BAG. Sehe einfach die BAG an, wie eine Politesse die Park Sünder aufschreibt. Die haben auch die Straßen Verkehrsordnung nicht erfunden und wollen sie dennoch durchsetzen.

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        • #19
          AW: wer kennt sich aus?

          Hallo

          Dann sollten Sie das auch explizit wo hinschreiben:

          Hier finde ich nichts:


          Zitat
          FPsVO:

          Es ist rechtlich nicht zulässig, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen.
          So da haben wir es: (nicht regelmäßig- was das auch immer heißt - .... ist einmal im Monat regelmaßig? - ist 3 mal im Monat regelmäßig?)

          Dann sollten Sie schreiben kann einmal im Monat im LKW verbracht werden.

          Heute diesbezüglich Anfrage am BIM gestellt. Warte auf eine Antwort.

          Beste Grüße
          Marko
          Nicht vergessen Die Trucks bringen alles! Der Truck ist dein Freund.

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          • #20
            AW: wer kennt sich aus?

            Habe keine Lust nocheinmal die gleiche Antwort zu schreiben:
            Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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            • #21
              AW: wer kennt sich aus?

              Zitat von Win32netsky Beitrag anzeigen
              Hallo

              Dann sollten Sie das auch explizit wo hinschreiben:

              Hier finde ich nichts:


              Zitat
              FPsVO:



              So da haben wir es: (nicht regelmäßig- was das auch immer heißt - .... ist einmal im Monat regelmaßig? - ist 3 mal im Monat regelmäßig?)



              Beste Grüße
              Marko
              Es steht doch ganz genau in der VO 561/2006...
              Und hier ist die Bedeutung regelmäßig nicht im Sinne von wiederkehrend zu verstehen,sondern im Sinne von regelentsprechend...
              Die Regeln für eine vollständige Ruhezeit sind:-mindestens 45 Stunden lang
              -nicht im LKW verbracht...auf deutsch:entweder zu Hause oder im Hotel...okay...wer es überspitzt sehen will,der kann auch sagen:ich schlafe im Zelt neben dem LKW...aber wer will das schon???

              Beim innerdeutschen Fahren gibt es da auch weniger Probleme bei einer Kontrolle...
              kritisch kann es bei einer Kontrolle werden,wenn man laut Digi das 1.WE (nur als Beispiel) in England war und das 2. dann in Spanien(ist ja an Hand der vorzunehmenden Länderkennung im Digi zu sehen)...dann könnte es sein,das die Polizei den Beleg darüber verlangt,ob man eine Wochenruhezeit im Hotel verbracht hat..

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              • #22
                AW: wer kennt sich aus?

                Hallo
                Heute habe ich die Stellungnahme erhalten.

                Es ist nicht direkt verboten:

                "

                Sehr geehrter Herr Muster,Sie haben eine Anfrage an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gesendet.
                Diese wurde uns zur Beantwortung zugeleitet, da das von Ihnen angesprochene Thema in unserer Zuständigkeit liegt.

                Zu Ihrer Frage zum Verbringen der Wochenruhezeit im Lkw kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:In Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) 561/2006 (nachfolgend die "Verordnung" genannt) ist festgelegt, dass ein Fahrer in zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit einzuhalten hat, wobei eine Reduzierung später auszugleichen ist.

                Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung bestimmt, dass tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden dürfen; der Umkehrschluss, dass eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf, ist nicht zulässig.

                Das EU-Recht trifft nach deutscher Auffassung keine Aussage darüber, wo eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit zu verbringen ist, um als vorschriftsmäßig zu gelten.

                Die Vorschrift enthält auch kein konkretes Verbot, sich während der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug aufzuhalten.Einige europäische Länder, z. B. Belgien, legen Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung jedoch dahin-gehend aus, dass die Erlaubnis, die tägliche und verkürzte wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, für die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit bedeutet, dass es verboten ist, diese im Fahrzeug zu verbringen.

                Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag
                Ma.... ........

                "
                Also kann man so viel wie man will draußen stehen.
                Beste Grüße Marko
                Nicht vergessen Die Trucks bringen alles! Der Truck ist dein Freund.

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                • #23
                  AW: wer kennt sich aus?

                  Zitat von Win32netsky Beitrag anzeigen
                  Hallo
                  der Umkehrschluss, dass eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf, ist nicht zulässig.
                  Habs jetzt erst gelesen. Das ist so ziemlich die dämlichste Erklärung die ich je gelesen habe. Was ausser der Regelung in 561/2006 oder deren direkten Umkehrschluss (wie sie die Belgier auslegen) soll denn sonst gelten. Entweder ja oder nein - oder hü oder hopp. Man merkt das der Mann in einem Büro sitzt. Alternativ kann ich vielleicht noch ein Wochenende im Puff als Wochenende (45 Std. angeben). Sorry aber mir geht gerade der Hut hoch.
                  Gruss Tim

                  Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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                  • #24
                    AW: wer kennt sich aus?

                    Servus Brummi Kollege, ich hab keine Ahnung, aber ich fahr immer solange, wie es geht :D

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