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  • #16
    Hallo Querdenker,

    es sind ja schon einige gute Antworten eingegangen.

    Zur Bierkutsche: Solche Fahrzeuge kann man sichern, wie in der VDI 2700 Blatt 8.2 beschrieben. Meiner Meinung nach kann man es aber so auch machen. Hier sollte man aber beachten, dass die Zurrpunkte an dem Fahrzeug auch die entsprechenden Kräfte aufnehmen können.
    Die Fässer sind ja anscheinend fest mit dem Fahrzeug verbunden aber unten die eingehängten Fässer dürfen auf keinen Fall baumeln. Beim Bremsen knallen die aneinander....

    Zu den Rahen: Da hier Antirutschmatten eingesetzt wurden, haben wir ja schon mal 0,6 erreicht. Generell ist bei einer solchen Ladung die Sicherung zur Seite zu beachten. Hier rutscht die Ladung nicht sondern rollt heraus. Das ist aber nur bei z.B. schweren Stahlrohren ein Problem. Die Rahen, die nach vorne Formschluß haben sind gut gesichert. Bei den beiden kurzen Rahen, die nicht formschlüssig gesichert wurden, gehe ich aufgrund des sehr geringen Gewichtes davon aus, ( wenn man die mit 2 Mann tragen kann ca. 150 kg ?) dass die Sicherung hier ausreicht. Durch die Niederzurrung wird bei den kurzen Rahen auch noch eine Vorspannkraft von 30 -40 kg ankommen, dann mal 6 Gurte....

    Also sollte alles ausreichend sein...

    Gruß

    bernd1000

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    • #17
      Mich würde mal interessieren was die LaSi Experten zu den folgenden Bildern meinen:


      Ich würde ihn als Verantwortlicher so nicht weiter fahren lassen und ihr?
      Quod licet Iovi, non licet bovi!

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      • #18
        Jeder normale Mensch würde das Teil stehen lassen !
        Mit Lasi hat das gar nichts zu tun, abgesehen von der Sicherheit der anderen und seiner eigenen.
        Einfach nur beschämend das ganze ........!!!!

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        • #19
          Ich bin kein Lasi- experte...schonmal vorab...

          aber: wieviel Tonnen werden befördert? Auf Bild 3 die letzte Schlinge geht m.E. gar nicht. Und was sind das für Gürtchen ?
          Zuletzt geändert von BAB2; 19.04.2013, 20:14. Grund: .

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          • #20
            Kein Mann hat das Recht über einer Frau zu stehen, aber es erleichtert die Sache ungemein.
            Verständniss und Menschlichkeit ist angesagt und nicht das EGO !
            Das gilt für beide Seiten

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            • #21
              Und was willst Du mir damit jetzt sagen ?

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              • #22
                Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                Und was willst Du mir damit jetzt sagen ?
                Das frage ich mich auch, evtl. wird er uns ja aufklären.
                Nicht nur diese Schlinge ist ein Witz (aber kein Guter), die unteren Lagen Stahl sind praktisch gar nicht gegurtet. Zusätzlich sind alle Ratschen an nur einer Seite, auch völlig falsch.
                Ach ja, gestanden hat er auf der T&R Göttingen in Richtung Süden. Wenn ich mich nicht irre ist sind dort auch die Highwaycops angesiedelt und fuhren während meiner Pause sogar zweimal dort vorbei. Auch ein Wagen der BAG war an anderen Dingen interessiert, nämlich an Fastfood!
                Quod licet Iovi, non licet bovi!

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                • #23
                  So schlecht ist das gar nicht gemacht. Zwischen den einzelnen Lagen der Ladung und den zwischengelegten Hölzern wurde nicht mit RH Matten gespart.
                  Die RH Matten erhöhen den Gleitreibbeiwert auf mindestens 0,6 µ. Bei einer erforderlichen Sicherung von 50% (= 0,5 µ) zur Seite und nach hinten ist man hier schon im dunkelgrünen Bereich. Die laut VDI geforderte Fixierung der Last auf der RH Matte erledigen die reichlich vorhandenen Gurte - auch wenn der Einzelne auf Grund des Zurrwinkels nur wenig Vorspannung aufbringt so gilt hier "Die Masse machts".

                  Zu beanstanden wäre aber auf jeden Fall die Dimension der verwendeten Hölzer: Quadratische Querschnitte oder Rechteck hochkannt haben Nudelholzeigenschaft: Sie können wegrollen.

                  Weiter bleibt als letzte Unbekannte die Belastbarkeit der Stirnwand bei (unterstellter) formschlüssiger Beladung nach vorn. Aber auch hier helfen die RH Matten. Bei einer angenommenen Nutzlast von 25 to und einer erforderlichen Sicherung von 80% nach vorn bringen die Matten 60%. Bleiben 20% zu sichernde Massekräfte - und das sind bei 25 to gerade einmal 5 to. Das hält jede gesunde Stirnwand.

                  Meine Bedenken hier halten sich also in Grenzen. ;-))

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                  • #24
                    Ich kann Bigfoot beipflichten. Die Sicherung ist prinzipiell vom Ansatz her nicht schlecht. Man muss aber ein paar Punkte verbessern.
                    Erstens, wie Bigfoot schon sagte, Kanthölzer mit Rechteckquerschnitt verwenden. Quadratische rollen bei Belastung.
                    Der Zurrwinkel ist viel zu klein. Nach vorne sichert hier nur die Reibung und ggf. die Stirnwand.
                    Zurren sollte man über die Kanthölzer, dann bekommt man Zurrwinkel von annähernd 90°. Die Kanthölzer sind hier zu lang.
                    Man hätte den Betonstahl auch in einer einzelnen Lage auslegen können.
                    VDI 2700 Blatt 11 Betonstahl sieht auch Kanthölzer vor, oben und unten rutschhemmendes Material. Zurren immer über die Hölzer.
                    Auf die Stirnwand würde ich mich hier nicht verlassen. Sehr hohe Flächenpressung beim Aufprall eines Bündels. Bei einer
                    leichten Auffahrkollision ist sowas tödlich.
                    Gruß,Chris

                    Kommentar


                    • #25
                      Sorry,
                      das kam nicht von mir. Meine Nichte hat die Abwesenheit ausgenutzt nachdem sie Deinen Untertitel gelesen hatte.

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                      • #26
                        Zitat von ChrisH Beitrag anzeigen
                        Der Zurrwinkel ist viel zu klein.
                        Für das normale Verfahren "Niederzurren" - Ja -. Hier kommt es aber nur auf die Fixierung der Ladung auf den RH Matten an. Wenn ich richtig gezählt habe, wurden 10 - 12 Zurrgurte verwendet. Bei einem Zurrwinkel von etwa 30 Grad wird zwar recht wenig Vorspannung aufgebaut - die Masse machts hier aber. Schon deshalb, weil die Zurrkräfte zum Fixieren nicht vorgeschrieben sind.
                        Auf die Stirnwand würde ich mich hier nicht verlassen. Sehr hohe Flächenpressung beim Aufprall eines Bündels.
                        Bei formschlüssiger Beladung sollte es keinen Aufprall geben. Ansonsten bin ich schon der Meinung, dass die Ladung an der Stirnwand eine homogene Fläche gerade am belastbarsten Teil der Stirnwand - nämlich im Fußbereich - belastet.
                        Auf jeden Fall müsste man sich die Stirnwand vor der Beladung genauer ansehen und ggf. durch geeignete Hilfsmittel verstärken.
                        Bei einer leichten Auffahrkollision ist sowas tödlich.
                        Ladungssicherung wird nicht auf die extremen Einwirkungen bei einem Verkehrsunfall gerechnet. Wenn wir damit anfangen, müsste nahezu jedes Fahrzeug beanstandet werden.
                        Zuletzt geändert von Bigfoot; 21.04.2013, 08:41.

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                        • #27
                          >Ladungssicherung wird nicht auf die extremen Einwirkungen bei einem Verkehrsunfall gerechnet.

                          Ich mache das in meinen Gutachten sehr wohl so, wegen §30 1.2 StVZO.

                          §30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
                          (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass

                          1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,

                          2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.


                          Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) +++ Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen auf verkehrsportal.de; Ein Service der Grunert + Tjardes verkehrsportal.de GbR, Berlin.


                          Wenn in dem Fall nach vorne kein Formschluss besteht, ist der Fahrer bei einem Unfall tot. Was man, wie du schon sagst mit sauberem Formschluss vermeiden kann.

                          >Hier kommt es aber nur auf die Fixierung der Ladung auf den RH Matten an.

                          Nach hinten und zur Seite trifft das zu, nicht nach vorne. Die Stirnwand haben wir noch nicht gesehen.

                          cu
                          Chris

                          Kommentar


                          • #28
                            Zitat von ChrisH Beitrag anzeigen
                            Die Stirnwand haben wir noch nicht gesehen.
                            Da hast du natürlich recht.
                            Ich hatte auf Grund der Beladung (wer fährt schon freiwillig mit offenem Heckportal) Formschluss vorn unterstellt.

                            Kommentar


                            • #29
                              Positiv ist hier der Einsatz der Antirutschmatten. Negativ: Kanthölzer, wie von einigen schon erkannt, sind nicht rechteckig. Zurrwinkel viel zu niedrig, hier kann keine ausreichende Vorspannkraft aufgebracht werden. Die Stirnwand wird bei einer Vollbremsung punktbelastet und kann die Kraft vermutlich nicht aufnehmen. Hier sollten andere Kanthölzer verwendet werden, dann eine künstliche Stirnwand aus Hartholz gebaut werden um die Kraft, die auf die Stirnwand einwirkt zu verteilen. Die künstlich Stinrwand sollte zusätzlich mit einer Kopfschlinge gesichert werden. Die Sicherung zur Seite sollte mit Seitenschlingen erfolgen, da man sich nicht immer darauf verlassen kann, dass die ARM my 0,6 erreichen.
                              Solche Ladungen kann man grundsätzlich nicht durch Niederzurren sichern, es sei denn, man zurrt direkt über die Hölzer und erreicht einen höheren Winkel. Hier ist zu beachten, dass die Kräfte auch alle Bündel erreichen.

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                              • #30
                                Zitat von ChrisH Beitrag anzeigen
                                Ich mache das in meinen Gutachten sehr wohl so, wegen §30 1.2 StVZO.
                                Hmm.
                                Die technischen Richtlinien zur LaSi - und damit die Regelkonformität zu §22 StVO - stellen "nur" auf "verkehrsübliche Belastung" ab. Dazu gehört einfach kein Verkehrsunfall. Wenn das so wäre, hätten wir ein echtes Problem: Kaum eine Ladungssicherung überlebt die dynamischen Belastungen bei einem Verkehrsunfall mit Aufprall. Ich bin auch der Meinung, dass das Rückgriff auf §30 StVZO hier nicht zulässig ist, da die Fragen der LaSi mit dem technischen Regelwerk zu §22 StVO abschließend beantwortet werden.

                                Natürlich ist Leben und Gesundheit des Fahrers wichtigstes Gut. Deshalb sollte sich der Fahrer auch Gedanken über die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs und seiner LaSi bei einem möglich Aufprall machen. Eine rechtliche Verpflichtung, entsprechend zu sichern, gibt es allerdings nicht.

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