Zitat von McFly
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§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Dieses Gesetz gilt doch so für die Kraftfahrer auch oder hat sich da in den letzten Tagen etwas geändert? Du hast es doch schon selbst hier bei BO mehrfach zitiert.
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