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Sind die Ruhezeiten da ein zuhalten?

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  • #16
    Zitat von McFly Beitrag anzeigen
    Normalerweise dürfte der Kraftfahrer also nicht losfahren. Aber die Fahrpersonalverordnung geht vor dem Arbeitszeitgesetz. Im echten 24-Stunden-Zeitraum kommt so völlig legal eine Gesamtarbeitszeit von 14:15 Stunden zusammen. Ein Ausgleich hierfür ist nicht vorgesehen.
    Hier möchte ich Dir widersprechen McFly.

    § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

    Dieses Gesetz gilt doch so für die Kraftfahrer auch oder hat sich da in den letzten Tagen etwas geändert? Du hast es doch schon selbst hier bei BO mehrfach zitiert.

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    • #17
      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
      Hier möchte ich Dir widersprechen McFly.

      § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
      Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

      Dieses Gesetz gilt doch so für die Kraftfahrer auch oder hat sich da in den letzten Tagen etwas geändert? Du hast es doch schon selbst hier bei BO mehrfach zitiert.
      Das ist ja gerade das kuriose. Das Arbeitszeitgesetz definiert einen Werktag anders als die Sozialvorschriften und kennt keinen 24-Stunden-Zeitraum, wie ihn die EU ins Leben gerufen hat.
      Einfaches Beispiel:
      Du fängst am Montag um 00:00 Uhr an und arbeitest 10 Stunden. Mit Pausen von zweimal 45 Minuten ist dann um 11:30 Uhr Schluß. Diese Zeit darf nicht überschritten werden, weder nach dem Arbeitszeitgesetz noch nach den Sozialvorschriften. Du legst eine Tagesruhezeit von 9 Stunden ein und kannst dann um 20:30 Uhr wieder arbeiten. Der Montag (oder Werktag) ist aber noch nicht zu Ende. Trotzdem ist es legal, an diesem Montag (Werktag) insgesamt 13:30 Stunden zu arbeiten. Der Montag endet ja erst um 24 Uhr. Möglich macht das der 24-Stunden-Zeitraum der EU, der besagt, dass nach dem Ende der Tagesruhezeit ein neuer 24-Stunden-Zeitraum beginnt.
      Die Höchstarbeitszeit ist also nur auf die Schicht begrenzt und nicht auf den gesamten Tag. Nichts anderes wollte ich ausdrücken. Zwangsläufig ergibt sich dann aber auch die Frage, wer sich so ein System vor dem Hintergrund der Sicherheit im Straßenverkehr ausgedacht hat.

      Gruß

      McFly

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      • #18
        Na, dann bin ich mal gespannt wie mein Problem endet. Hier geht es für mich ja unter anderem um Arbeitszeit und Arbeitsverweigerung. Wie schon erwähnt, werden ich die Geschichte erzählen wenn sie ausgestanden ist.

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        • #19
          Zitat von McFly Beitrag anzeigen
          Ziehe ich ein Resümee, kann ich nur feststellen, dass der 24-Stunden-Zeitraum alleine der Wirtschaft Vorteile bringt, dem Fahrer und seinem Umfeld im Sinne der Verkehrssicherheit und sozialen Strukturen nur Nachteile. Verwirrend ist es außerdem. War das so gewollt?
          höre ich da einen leichten Sarkasmus heraus? ;-) na mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist dem so. An die 99% der gesamten Gesetzentwürfe, welche von Lobbys vorformuliert und leicht abgewandelt per Kommission ins "Parlament" iniitiert werden dienen nur Wirtschaftsinteressen. Menschen, Arbeitsqualität oder Lebenswohlstand jedweder Art sind für Zielsetzungen irrelevant. Das erkennt man zB auch bei Lebensmittelvorschriften. Beispiel: Appel. Es gibt dutzende bis hunderte von Verboten für Stoffe die eben nicht im Produktionsprozess eingesetzt werden dürfen. Alle paar Jahre werden diese Verbotslisten erweitert bzw. etwas aktualisiert. Natürlich fast ausschließlich von chem. Industrietechnokratieexperten. von 20 neuen Giftkeulen werden dann meinetwg 4 als besonders gefährlich plakatiert und mittels niedriger Grenzwerte quasi fast verboten. Kontrollpersonal in ausreichender Mannschaftsstärke was mit nötigem Know-how zeitnah und entlohnt arbeiten darf gibbet dann irgendwann in 20 Jahren. Bloss nicht umdenken und dem verbrauchenden AN u produzierendem Gewerbe wie beim dt. Bier nen reinheitsGebot vorschreiben was denn alles an stoffen drin sein darf(wenig). Dann würde ja das gemacht was die menschen wollen. Es gäbe vernünftige jobs und löhne ohne Einspar- ach nee "Rational"isierungspotentiale. Will doch Niemand. Was würden dann die Horden von Anwaltsschreibern der chemindustriesexpertenAG zu tun haben? Womöglich müssten die sich gar ne echte arbeitsstelle suchen ;-)
          Is schon toll unser leicht verständliches und demokratisches EUSystem (nötiges Kleingeld in der eigenen Tasche vorrausgesetzt, irgendwer muss ja die Richtungschilder für Lemminge aufstellen). Sie man auch daran das es niemanden interessiert was da läuft (außer natürlich AG-Förderprog bzw -futtertröge, da wirds noch ne Ecke komplexer). Oder an EUGHthemen und -urteilen. Kommt selten vor das es da um typische Sozialrechtsrelevante oder ANrechte geit...

          schöne Tach Euch in unsere Versuchslabor, heute mal mit Sonne statt Regen
          Aus Momo von M. Ende:

          "Aber Zeit ist Leben.
          Und das Leben wohnt im Herzen.
          Und je mehr die Menschen daran sparten, desto weniger hatten Sie."

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