Der §49 vom Abfallgesetz besagt ja, dass Abfälle zur Beseitigung gewerbsmässig nur mit Genehmigung transportiert werden dürfen und man dann das "A" austafeln muss.
Was genau versteht man unter "Abfällen zur Beseitigung"? Das ist doch bestimmt irgendwo genau erklärt.
Was genau versteht man unter "Abfällen zur Beseitigung"? Das ist doch bestimmt irgendwo genau erklärt.
Kommentar