Ich habe heute bei BASF wieder Octabins geladen...
22 Stück...Ladungsgewicht 24546 kg...
das Zeug nennt sich Neopor...
Gefahrgutinformation:schäumbare Polymerkugeln(Pentan)9,III,(D/E),0...UN 2211
darunter steht in der Ladungsanweisung:
Gefahrguthinweis:
Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6. festgesetzten Freigrenzen
.................................................. .................................................. .........................
auf dem Lieferschein steht :
Gefahrgut
ADR: UN 2211 schäumbare Polymerkügelchen(Pentan) 9,III,(D/E)
Gefahrzettel: 9STY
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mehr nicht...deshalb meine Frage:muß ich nun ausschildern oder nicht???
Ich habe vorsichtshalber die Schilder aufgemacht,weil ich mir nicht sicher bin...
22 Stück...Ladungsgewicht 24546 kg...
das Zeug nennt sich Neopor...
Gefahrgutinformation:schäumbare Polymerkugeln(Pentan)9,III,(D/E),0...UN 2211
darunter steht in der Ladungsanweisung:
Gefahrguthinweis:
Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6. festgesetzten Freigrenzen
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auf dem Lieferschein steht :
Gefahrgut
ADR: UN 2211 schäumbare Polymerkügelchen(Pentan) 9,III,(D/E)
Gefahrzettel: 9STY
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mehr nicht...deshalb meine Frage:muß ich nun ausschildern oder nicht???
Ich habe vorsichtshalber die Schilder aufgemacht,weil ich mir nicht sicher bin...
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