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  • #16
    Du hast auf keinen fall was falsch gemacht , Du hatttest Gefahrgut drauf und Du darfst "aufklappen" musst es aber unter der der Freigrenze nicht .
    BASF weiss was Sache ist ,dafür ist die Angelegenheit für die Firmen selbst viel zu teuer,selbst wenn nur einige Wörter in den papieren falsch sind.
    Also alles im grünnen Bereich.
    Allen ein frohes Osterfest Thomas63
    „Du sollst an Deutschlands Zukunft glauben,
    an Deines Volkes Auferstehn.
    Laß niemals Dir den Glauben rauben,
    trotz allem, allem was geschehn.
    Und handeln sollst Du so,
    als hinge von Dir und Deinem Tun allein das Schicksal ab der deutschen Dinge,
    und die Verantwortung wär Dein.“

    Johann Gottlieb Fichte, 1804

    Kommentar


    • #17
      Zitat von Großer Beitrag anzeigen
      Ich habe heute bei BASF wieder Octabins geladen...
      22 Stück...Ladungsgewicht 24546 kg...
      das Zeug nennt sich Neopor...
      Gefahrgutinformation:schäumbare Polymerkugeln(Pentan)9,III,(D/E),0...UN 2211

      darunter steht in der Ladungsanweisung:
      Gefahrguthinweis:
      Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6. festgesetzten Freigrenzen
      .................................................. .................................................. .........................

      auf dem Lieferschein steht :
      Gefahrgut
      ADR: UN 2211 schäumbare Polymerkügelchen(Pentan) 9,III,(D/E)
      Gefahrzettel: 9STY
      .................................................. .................................................. ......................
      mehr nicht...deshalb meine Frage:muß ich nun ausschildern oder nicht???

      Ich habe vorsichtshalber die Schilder aufgemacht,weil ich mir nicht sicher bin...

      Ist zwar schon n bissle älter der Beitrag. Aber hier kannste nachschaun. Habe die Tabelle auch im Auto liegen.
      Neuerdings ist es ja so, das der Verlader Dir nicht mehr sagen muss, wieviele Punkte Du hast, und diese auch nicht mehr draufstehn.

      Gefahrgutinformation:schäumbare Polymerkugeln(Pentan)9,III,(D/E),0...UN 2211
      Beförderungskategorie 3, Verpackungsgruppe 3, also 1000 ;-)

      Oder hier schaun http://www.adr-check.com/

      Beförderungskategorie Stoffe oder Gegenstände
      Verpackungsgruppe oder Klassifizierungscode/ -gruppe oder UN-Nummer
      Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit
      0 Klasse 1: 1.1 A, 1.1 L, 1.2 L, 1.3 L, 1.4 L, UN-Nummer 0190
      Klasse 3: UN-Nummer 3343
      Klasse 4.2: Stoffe, die der Verpackungsgruppe I zugeordnet sind
      Klasse 4.3: UN-Nummern 1183, 1242, 1295, 1340, 1390, 1403, 1928, 2813, 2965, 2968, 2988, 3129, 3130, 3131, 3134, 3148 und 3207
      Klasse 6.1: UN-Nummern 1051, 1613, 1614 und 3294
      Klasse 6.2: UN-Nummern 2814 und 2900 (Risikogruppen 3 und 4)
      Klasse 7: UN-Nummern 2912 bis 2919, 2977, 2978, 3321 bis 3333
      Klasse 9: UN-Nummern 2315, 3151 und 3152 sowie Geräte, die solche Stoffe oder Gemische enthalten
      sowie ungereinigte leere Verpackungen, die Stoffe dieser Beförderungskategorie enthalten haben
      0
      1 Stoffe und Gegenstände, die der Verpackungsgruppe I zugeordnet sind und nicht unter die Beförderungskategorie 0 fallen, sowie Stoffe und Gegenstände der folgenden Klassen:
      Klasse 1: 1.1 B bis 1.1 Ja), 1.2 B bis 1.2 J, 1.3 C, 1.3 G, 1.3 H, 1.3 J und 1.5 D a)
      Klasse 2: Gruppen T, TC a), TO, TF, TOC und TFC
      Druckgaspackungen: Gruppen C, CO, FC, T, TF, TC, TO, TFC und TOC
      Klasse 4.1: UN-Nummern 3221 bis 3224 und3231 bis 3240
      Klasse 5.2: UN-Nummern 3101 bis 3104 und 3111 bis 3120
      20
      2 Klassen:
      Klasse 1: 1.4 B bis 1.4 G und 1.6 N
      Klasse 2: Gruppe F
      Druckgaspackungen: Gruppe F
      Klasse 4.1: UN-Nummern 3225 bis 3230
      Klasse 5.2: UN-Nummern 3105 bis 3110
      Klasse 6.1: Stoffe und Gegenstände, die der Verpackungsgruppe III zugeordnet sind
      Klasse 6.2: UN-Nummern 2814 und 2900 (Risikogruppe 2)
      Klasse 9: UN-Nummer 3245
      333
      3 Stoffe und Gegenstände, die der Verpackungsgruppe III zugeordnet sind und nicht unter die Beförderungskategorie 0, 2 oder 4 fallen, sowie Stoffe und Gegenstände der folgenden Klassen:
      Klasse 2: Gruppen A und O
      Druckgaspackungen: Gruppen A und O
      Klasse 8: UN-Nummern 2794, 2795, 2800 und 3028
      Klasse 9: UN-Nummern 2990 und 3072
      1000
      4 Klasse 1: 1.4 S
      Klasse 4.1: UN-Nummern 1331, 1345, 1944, 1945, 2254 und 2623
      Klasse 4.2: UN-Nummern 1361 und 1362 der Verpackungsgruppe III
      Klasse 7: UN-Nummern 2908 bis 2911
      Klasse 9: UN-Nummer 3268
      sowie ungereinigte leere Verpackungen, die gefährliche Stoffe mit Ausnahme solcher enthalten haben, die unter die Beförderungskategorie 0 fallen.
      unbegrenzt

      Kommentar


      • #18
        Hi zusammen,
        also so wie ich die BASF kenne, bin früher Tankzug gefahren und entsprechend oft in Ludwigshafen geladen, kommst du ohne ADR Kontrolle vom Werkschutz gar nicht erst bis zur Ladestelle wenn du ADR laden musst. Von Daher kannst du davon ausgehen, dass du unterhalb der Freimenge bist. Nun, das im Lieferschein die LAdung als ADR deklariert ist, ist doch klar, du hast ja auch Gefahrgut geladen, allerdings unterhalb der Mindermenge aber Gefahrgut bleibt es ja trotzdem auch wenn du flaggen musst.

        Kommentar

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