Es wird groß die Verbringung der Wochenenden in den LKW diskutiert. Hauptsächlich geht es darum, dass die Fahrer öfters nach Hause kommen können und nicht Monate lang weg von den Familien sind. Beim Begleitpersonal ist es ein bißchen einfacher, aber wirklich nur ein bißchen. Denn die Privatnutzung muss der Angestellte bezahlen. Die müsste in dem Arbeitsvertrag genehmigt werden und der Angestellte müsste 1% des Wertes des Fahrzeuges als Einkommensteuer abführen. Entscheidend für die Berechnung ist der Neuwert des Fahrzeuges .
Quelle: http://www.steuer-gonze.de/web/index...rmenfahrzeugen
Das kann locker 100,- € monatlich und mehr für den Angestellten Mehrbelastung bedeuten. Ja, man könnte sagen, andere Arbeitnehmer müssen die Fahrten zu und von Arbeitsplatz auch selber finanzieren. Nur aus der Sicht des Arbeitgebers, der einen zufriedenen Begleiter haben möchte und die Fahrten mit Sprit- und anderen Kosten finanziert, ist es unbegreiflich.
Für jeden Kalendermonat der privaten Mitbenutzung erfolgt die Besteuerung der Entnahme in Höhe von 1% des inländischen Listenpreises des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Sonderausstattung und einschließlich der Umsatzsteuer.
Das kann locker 100,- € monatlich und mehr für den Angestellten Mehrbelastung bedeuten. Ja, man könnte sagen, andere Arbeitnehmer müssen die Fahrten zu und von Arbeitsplatz auch selber finanzieren. Nur aus der Sicht des Arbeitgebers, der einen zufriedenen Begleiter haben möchte und die Fahrten mit Sprit- und anderen Kosten finanziert, ist es unbegreiflich.
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