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„Verkehrsarme Zeit“ für GST auf der BAB

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  • „Verkehrsarme Zeit“ für GST auf der BAB

    Ich habe eine Frage an die „Jungs und Mädels auf der Piste“:

    Was geschieht um 15.30 Uhr (jetzt 16.00 Uhr) auf der Autobahn ?

    Gibt es in den Erlaubnissen / Genehmigungen oft, immer oder selten die Auflage „Verkehrsarme Zeit“ auf der BAB ?


    Entsteht dann die „Leichtigkeit des Verkehrs“, weil alle GST die Autobahn verlassen haben

    oder


    ist die „Sicherheit des Verkehrs“ nicht mehr gegeben, weil die GST vom Parkplatz über die Einfahrt über den Ausfahrstreifen bis auf den Seitenstreifen der Autobahn parken ??
    :36_1_10[1]:

    Sind solche „Seitenstreifen-Staus“ alltäglich oder eher exotisch selten ?

    Vielen Dank an die Experten...
    Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

  • #2
    AW: „Verkehrsarme Zeit“ für GST auf der BAB

    Zitat von Solo Beitrag anzeigen
    ...Gibt es in den Erlaubnissen / Genehmigungen oft, immer oder selten die Auflage „Verkehrsarme Zeit“ auf der BAB ?...
    Hallo Solo, ich probiere zu erst auf diese Frage zu antworten. Ein Beispiel:

    Transport mit den Abmessungen 16,5 x 3,95 x 4,35 und bis 40t , also eine Genehmigung nach §46StVO, Strecke Goch - Waidhaus, diese Fahrzeiten:

    - NRW Nachtfahrt 22.00 - 6.00 Uhr mit BF2
    - RLP Tagesfahrt verkehrsarme Zeiten mit BF2
    - Hessen Tagesfahrt verkehrsarme Zeiten mit BF2 (BF3 durch Baustellen)
    - Bayern ohne jegliche Einschränkung, also wie jeder normaler LKW mit BF2

    Die Fahrt durch große Städte wie Frankfurt am.M., oder Nürnberg ist Stress pur, am Tage meine ich. Auch wenn es ''verkehrsarme Zeit'' ist.

    Dazu in Vergleich ein Transport mit den Abmessungen 20,5 x 3,2 x 4,35 und 52t (Baumaschine) auf der Strecke Breitenau - Bad Bentheim mit komischen Brückenauflagen darf in NRW nur Nachts fahren. Die andere Bundesländer am Tage, mal so, mal so :) . Hinter diesem Transport am Tage zu fahren ist Urlaub.

    In den meisten Bundesländern bekommen genehmigt am Tage zu fahren, auch wenn es nur verkehrsarme Zeiten sind, nur kleine, niedliche und unauffälige Schwertransporte. Und weil diese auch überwiegend ohne Begleitfahrzeug fahren dürfen, kann ich zu der Parkplatzsituation nichts sagen. In der Richtung wäre gut, wenn die anderen Kollegen hier ihre Erfahrungen beschreiben könnten.
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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