Für die Beschädigung des Wellersbergtunnels in Siegen durch einen verunfallten Lkw-Schwertransport im Januar 2009 kann das Land Nordrhein-Westfalen vollen Schadensersatz verlangen. Eine Kürzung des Schadensersatzanspruchs unter dem Gesichtspunkt eines Abzuges "neu für alt" für die erneuerte Lärmschutzverkleidung ist nicht gerechtfertigt. Das hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 19.06.2015 unter Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Siegen entschieden.
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Urteil: Tunnelschaden nach einem Schwertransportunfall
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