AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?
...und schon wieder so ein irre langer Beitrag...
Auf kurzen Strecken in gewissen Landkreisen und Städten funktioniert das schon.
Da laufen / liefen Pilotprojekte schon seit 4 Jahren. Es musste zwar jede Strecke von der Aufsichtsbehörde genehmigt und vom Verkehrsministerium bestätigt werden, aber es funktionierte.
Ein gewisses Unternehmen, welches bei einem Landkreis bescheid sagte, dass es in den nächsten Monaten ca. 700 Transporte mit Polizeibegleitung durchführen müsste, haute die Polizisten natürlich vom Hocker. Die Ankündigung, dass noch weitere 500 beabsichtigt seien, hätte die Kreispolizeibehörde in den Wahnsinn getrieben, wenn sie nicht die Möglichkeit gehabt hätte, die kurze Strecke von der Fabrik bis zu Autobahn von Privatwagen begleiten zu lassen - als Teil des Pilotprojektes.
Das hat geklappt. Die Polizei hätte das niemals geschafft.
In einem weiteren Kreis in Nordrhein-Westfalen mussten unglaublich viele Transporte für einen neuen Windpark (Flügel, Maschinenhaus, Masten in einzelnen Segmenten) von der Autobahn bis zur Baustelle begleitet werden - dort hat man dann in aller Eile ein Pilotprojekt für diese Strecke eingerichtet.
Das hat funktioniert.
Zu jener Zeit gab es noch keinen BF-4-er. Da hat man sich selbst Begleitwagen gebastelt, die eine Anzeigetafel nach vorn auf dem Dach hatten, auf der man die entsprechenden Dinge auch im Wechsel anzeigen konnte: „Durchfahrt verboten“, „Rechts vorbei“, „allg. Gefahr“, Schrift „Vorsicht“ - „Schwertransport“. Die nannte man dann z. B. „BF-1-Front“.
Besonderheit:
- Es waren hauptsächlich Strecken, die laufend befahren wurden und wo die Verkehrssituation genau bekannt war.
- Es waren immer nur kurze Strecken - vielleicht auch einmal 8 Kilometer „über Land“ ohne viel Verkehr.
- Es waren zumeist Strecken von großen Firmen bis zu einer schon frei gegebenen Haupt-Straße.
- Die Strecken befanden sich immer nur in einem Kreis oder einer kleineren Stadt !
- Die Begleitwagen-Fahrer kamen aus der Region und kannten jede Ecke.
- Für die Fahrten brauchte man immer nur eine einzige Liste von Fahrauflagen = Verkehrsrechtliche Anordnung, die von einem einzigen Straßenverkehrsamt erstellt wurde - bzw. von der Polizei.
Deshalb wird diese Privatbegleitung für Strecken innerhalb einer Stadt oder eines Landkreises sehr schnell und sehr gut laufen.
Es geht auch bei Städten und Kreisen, die keine Nachbarn sind.
Soweit es sich sogar um „Pilot-Kreise und Städte“ handelt, die ihre Strecken z. T. schon fertig haben, geht das sofort - falls nicht jemand noch auf die Idee kommt, statt eines kleinen BF-1-Front gleich drei BF-4-er zu setzen.
Einige Schwierigkeiten wird es allerdings auch geben:
- Nachbar-Kreise und -Städte müssen / sollten ihre Fahrauflagen abstimmen, sonst will der eine drei Begleiter und der andere nur einen - für eine einzige Strecke.
- In Kreisen und Städten, die weiter voneinander entfernt sind, braucht man jedes Mal einen anderen „ortskundigen“ Fahrer, der die Fahrauflagen im Schlaf beherrscht.
- Man braucht ausreichend Fahrer, die intelligent, geschickt und stark genug sind, um die Fahrauflagen für z. B. fünf Fahrzeuge umzusetzen.
- Die Sachbearbeiter in den Straßenverkehrsämtern müssten irgendwann einmal in der Lage sein, korrekte Fahrauflagen ohne Polizeihilfe zu erstellen. - Fortbildungen dafür sind nicht in Sicht.
- Bei einer Fahrt nacheinander durch 10 Städte und Kreise oder quer durch eine Großstadt - lieber würde ich mich erschießen.
Ich glaube an die Religion der einfacheren Kurzstrecken in einem Kreis oder in einer kleineren Stadt.
Ich glaube an die Religion der Kurzstrecken-Begleitung für Windparks und Groß-Unternehmen.
Vielleicht kommt man auch irgendwann zu dem Ergebnis, das man doch „Beliehene“ oder „Hilfspolizisten“ (Niedersachsen) braucht, weil die sich nicht strikt an Vorgaben halten müssen.
Wenn du fragst, ob ich an die Religion der Verwaltungs-Vorschriften glaube:
Aus dieser Kirche bin ich schon vor langer Zeit ausgetreten....
:rofl2[1]:
...und schon wieder so ein irre langer Beitrag...
Auf kurzen Strecken in gewissen Landkreisen und Städten funktioniert das schon.
Da laufen / liefen Pilotprojekte schon seit 4 Jahren. Es musste zwar jede Strecke von der Aufsichtsbehörde genehmigt und vom Verkehrsministerium bestätigt werden, aber es funktionierte.
Ein gewisses Unternehmen, welches bei einem Landkreis bescheid sagte, dass es in den nächsten Monaten ca. 700 Transporte mit Polizeibegleitung durchführen müsste, haute die Polizisten natürlich vom Hocker. Die Ankündigung, dass noch weitere 500 beabsichtigt seien, hätte die Kreispolizeibehörde in den Wahnsinn getrieben, wenn sie nicht die Möglichkeit gehabt hätte, die kurze Strecke von der Fabrik bis zu Autobahn von Privatwagen begleiten zu lassen - als Teil des Pilotprojektes.
Das hat geklappt. Die Polizei hätte das niemals geschafft.
In einem weiteren Kreis in Nordrhein-Westfalen mussten unglaublich viele Transporte für einen neuen Windpark (Flügel, Maschinenhaus, Masten in einzelnen Segmenten) von der Autobahn bis zur Baustelle begleitet werden - dort hat man dann in aller Eile ein Pilotprojekt für diese Strecke eingerichtet.
Das hat funktioniert.
Zu jener Zeit gab es noch keinen BF-4-er. Da hat man sich selbst Begleitwagen gebastelt, die eine Anzeigetafel nach vorn auf dem Dach hatten, auf der man die entsprechenden Dinge auch im Wechsel anzeigen konnte: „Durchfahrt verboten“, „Rechts vorbei“, „allg. Gefahr“, Schrift „Vorsicht“ - „Schwertransport“. Die nannte man dann z. B. „BF-1-Front“.
Besonderheit:
- Es waren hauptsächlich Strecken, die laufend befahren wurden und wo die Verkehrssituation genau bekannt war.
- Es waren immer nur kurze Strecken - vielleicht auch einmal 8 Kilometer „über Land“ ohne viel Verkehr.
- Es waren zumeist Strecken von großen Firmen bis zu einer schon frei gegebenen Haupt-Straße.
- Die Strecken befanden sich immer nur in einem Kreis oder einer kleineren Stadt !
- Die Begleitwagen-Fahrer kamen aus der Region und kannten jede Ecke.
- Für die Fahrten brauchte man immer nur eine einzige Liste von Fahrauflagen = Verkehrsrechtliche Anordnung, die von einem einzigen Straßenverkehrsamt erstellt wurde - bzw. von der Polizei.
Deshalb wird diese Privatbegleitung für Strecken innerhalb einer Stadt oder eines Landkreises sehr schnell und sehr gut laufen.
Es geht auch bei Städten und Kreisen, die keine Nachbarn sind.
Soweit es sich sogar um „Pilot-Kreise und Städte“ handelt, die ihre Strecken z. T. schon fertig haben, geht das sofort - falls nicht jemand noch auf die Idee kommt, statt eines kleinen BF-1-Front gleich drei BF-4-er zu setzen.
Einige Schwierigkeiten wird es allerdings auch geben:
- Nachbar-Kreise und -Städte müssen / sollten ihre Fahrauflagen abstimmen, sonst will der eine drei Begleiter und der andere nur einen - für eine einzige Strecke.
- In Kreisen und Städten, die weiter voneinander entfernt sind, braucht man jedes Mal einen anderen „ortskundigen“ Fahrer, der die Fahrauflagen im Schlaf beherrscht.
- Man braucht ausreichend Fahrer, die intelligent, geschickt und stark genug sind, um die Fahrauflagen für z. B. fünf Fahrzeuge umzusetzen.
- Die Sachbearbeiter in den Straßenverkehrsämtern müssten irgendwann einmal in der Lage sein, korrekte Fahrauflagen ohne Polizeihilfe zu erstellen. - Fortbildungen dafür sind nicht in Sicht.
- Bei einer Fahrt nacheinander durch 10 Städte und Kreise oder quer durch eine Großstadt - lieber würde ich mich erschießen.
Ich glaube an die Religion der einfacheren Kurzstrecken in einem Kreis oder in einer kleineren Stadt.
Ich glaube an die Religion der Kurzstrecken-Begleitung für Windparks und Groß-Unternehmen.
Vielleicht kommt man auch irgendwann zu dem Ergebnis, das man doch „Beliehene“ oder „Hilfspolizisten“ (Niedersachsen) braucht, weil die sich nicht strikt an Vorgaben halten müssen.
Wenn du fragst, ob ich an die Religion der Verwaltungs-Vorschriften glaube:
Aus dieser Kirche bin ich schon vor langer Zeit ausgetreten....
:rofl2[1]:
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