Leider ist es so, dass die RGST 92 davon ausgeht, dass Transporte bis 4,5 m Breite die Standspur für den seitlichen Ladungsüberhang benutzen können. Bis zu dieser Breite taucht dann oft in der Genehmigung tatsächlich bloß die Auflage 15 auf . Das Begleitfahrzeug muss dann vor jede Ausfahrt und jedem PP dafür sorgen, dass der Transport von der Standspur verschwindet. In Bayern dazu noch werden Tagesfahrten genehmigt, also es ist erlaubt bei ziemlich starkem Verkehr zu fahren. Hier ein Beispiel, 4,4 m Breite.
Obwohl die Auflage 15 eigentlich nicht genehmigt über 2 Spuren zu fahren, praktiziere ich es so, dass ich durch große Städte wie Regensburg und Nürnberg die zweite Spur nicht verlasse, denn es folgen Ausfahrten und PP ziemlich dicht hintereinander und der Transport fährt sicher. Und das ohne die WVZ. Bigfoot, das wäre jetzt meine Frage, ist es falsch?
Auf der anderer Seite verordnen einige Bundesländer die Auflage 23 bereits bei Breiten ab 3,55 m! Die Auflage 23 sagt:
Auf BAB und Straßen, die wie eine BAB ausgebaut sind, ist bei Inanspruchnahme des 2. Fahrstreifen ....... .
Also, bei 3,6m Breite können wir genau so die Standspur mitbenutzen und die Fahrweise ist nicht anders, als bei dem ersten Beispiel, wäre doch lächerlich die ganze Strecke sich über 2 Fahrstreifen breit zu machen!!!! Mit dem Unterschied, dass ich mit der WVZ spielen darf :). Ich bin der Meinung, es ist mit der 23 nicht befohlen 2 Fahrstreifen ständig zu benutzen, sondern tatsächlich bei Bedarf?
Obwohl die Auflage 15 eigentlich nicht genehmigt über 2 Spuren zu fahren, praktiziere ich es so, dass ich durch große Städte wie Regensburg und Nürnberg die zweite Spur nicht verlasse, denn es folgen Ausfahrten und PP ziemlich dicht hintereinander und der Transport fährt sicher. Und das ohne die WVZ. Bigfoot, das wäre jetzt meine Frage, ist es falsch?
Auf der anderer Seite verordnen einige Bundesländer die Auflage 23 bereits bei Breiten ab 3,55 m! Die Auflage 23 sagt:
Auf BAB und Straßen, die wie eine BAB ausgebaut sind, ist bei Inanspruchnahme des 2. Fahrstreifen ....... .
Also, bei 3,6m Breite können wir genau so die Standspur mitbenutzen und die Fahrweise ist nicht anders, als bei dem ersten Beispiel, wäre doch lächerlich die ganze Strecke sich über 2 Fahrstreifen breit zu machen!!!! Mit dem Unterschied, dass ich mit der WVZ spielen darf :). Ich bin der Meinung, es ist mit der 23 nicht befohlen 2 Fahrstreifen ständig zu benutzen, sondern tatsächlich bei Bedarf?
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