Jeder von Euch kennt die Begleitfahrzeuge die meistens hinter dem Transport fahren. Das kommt ihr langsam an diesen Schwertranport ran, wollt überholen und zack zieht grade in diesen Moment das Begleitfahrzeug rüber, macht Überholverbot für LKW an oder gar ganz zu und bleibt die nächsten 2km auf der mittleren/linken Spur.
Will der mich ärgern?
Nein- der Transport muß bestimmte Auflagen erfüllen. So kommt es oft vor das Brücken im Alleingang überfahren werden müssen, manche auf der linken Spur, andere mit 25km/ oder gar mit 5km/h, schalt und ruckfrei, ohne Gasgeben und Bremsen.
Bei 3 LKW a 40m in der Kolonne ist so ein Tross auch schnell mal über 250m lang. Wenn der erste aus der Kolonne dem Begleitfahrzweug übermittelt das etwas auf dem Standstreifen steht dann ist sofort die Nebenspur zu.
Ein BF3 hat 3 Verkehrszeichen in der Anlage: Zeichen 101 (Achtung), 277 (überholverbot für LKW) und 276 (absolutes Überholverbot)
Das Zeichen 101 ist einzuschalten beim Auffahren auf die BAB, 800m vor einem Auflagenbereich oder am Berg wenn der Transport langsamer als 40km/h ist- sonst nicht.
Es gibt BF3 Fahrer die die gesamte Strecke mit diesem Zeichen fahren. Dann weiß man das sie grade mal unfallfrei ihren Namen tanzen, aber keine Genehmigung lesen können mehr aber auch nicht.
Zeichen 277 brauche ich hier wohl nicht anzusprechen oder? Obwohl ich manchmal denke es könnte heißen "rotes Laster nei fahren neben weißes Wagen":rofl2[1]:
Einen Schwertransport zu überholen ist kein Kavarliersdelikt sondern es kann sich besonders gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nennen und wenn es ganz dumm läuft geht man etwas länger zu Fuß.
Wenn wir dann auch noch grade dabei sind eine Brückenauflage zu erfüllen kann es richtig teuer werden. Grade die Bahn AG läßt dann gerne mal die Strecke sperren und die Brücke neu vermessen. Eine Bahnminute kann schnell 15.000,-€ kosten....
Das Zeichen 276 kennt bestimmt auch jeder von Euch. Meisten zu sehen in Baustellen. Übrigens- so eilig wie es einige LKW haben- so eilig haben es auch PKW und besonders unsere tieffliegenen Brieftrauben der Sprinterklasse.
Wenn es nach Vorschrift gehen würde dann müssten wir ab einer breite die größer ist wie der Hauptfahrstreifen auf 3spurigen BAB auf den beiden rechten Spuren fahren d.h. Zeichen 277 am BF3 und auf 2spurigen BAB wäre ganz zu. Wir machen solche Aktionen nur wenn wir keinen Standstreifen haben (A9 zwischen Triptis und Schleiz) oder bei großer Verkehrsdichte (A2 zwischen Magdeburg und Hannover). Sonst versuchen wir immer Euch vorbezulassen wo es geht.
Schwarze Schafe gibt es auch bei uns im Gewerbe. Seih bei den BF3 Fahrer oder auch bei den Fahrern der Schwertransporte. Einige meinen sie hätte durch ihre RKL oder der Art des Fahrzeuges Sonderechte. Nichts haben wir. Nur das BF3 darf in den Straßenverkehr eingreifen wenn es ausdrücklich in der Genehmigung als Fahrauflage 23 steht.
Die RKL werde ich gesondert in einem anderen Thread ansprechen denn auch dort gibt es Regeln. Auch den Genehmigungen widme ich einen eigenen Thread.
Sollte ihr Frage haben oder ich zuviel fachchinesisch geschrieben haben dann schreibt diesen Thread voll- ich antworte gerne!
Will der mich ärgern?
Nein- der Transport muß bestimmte Auflagen erfüllen. So kommt es oft vor das Brücken im Alleingang überfahren werden müssen, manche auf der linken Spur, andere mit 25km/ oder gar mit 5km/h, schalt und ruckfrei, ohne Gasgeben und Bremsen.
Bei 3 LKW a 40m in der Kolonne ist so ein Tross auch schnell mal über 250m lang. Wenn der erste aus der Kolonne dem Begleitfahrzweug übermittelt das etwas auf dem Standstreifen steht dann ist sofort die Nebenspur zu.
Ein BF3 hat 3 Verkehrszeichen in der Anlage: Zeichen 101 (Achtung), 277 (überholverbot für LKW) und 276 (absolutes Überholverbot)
Das Zeichen 101 ist einzuschalten beim Auffahren auf die BAB, 800m vor einem Auflagenbereich oder am Berg wenn der Transport langsamer als 40km/h ist- sonst nicht.
Es gibt BF3 Fahrer die die gesamte Strecke mit diesem Zeichen fahren. Dann weiß man das sie grade mal unfallfrei ihren Namen tanzen, aber keine Genehmigung lesen können mehr aber auch nicht.
Zeichen 277 brauche ich hier wohl nicht anzusprechen oder? Obwohl ich manchmal denke es könnte heißen "rotes Laster nei fahren neben weißes Wagen":rofl2[1]:
Einen Schwertransport zu überholen ist kein Kavarliersdelikt sondern es kann sich besonders gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nennen und wenn es ganz dumm läuft geht man etwas länger zu Fuß.
Wenn wir dann auch noch grade dabei sind eine Brückenauflage zu erfüllen kann es richtig teuer werden. Grade die Bahn AG läßt dann gerne mal die Strecke sperren und die Brücke neu vermessen. Eine Bahnminute kann schnell 15.000,-€ kosten....
Das Zeichen 276 kennt bestimmt auch jeder von Euch. Meisten zu sehen in Baustellen. Übrigens- so eilig wie es einige LKW haben- so eilig haben es auch PKW und besonders unsere tieffliegenen Brieftrauben der Sprinterklasse.
Wenn es nach Vorschrift gehen würde dann müssten wir ab einer breite die größer ist wie der Hauptfahrstreifen auf 3spurigen BAB auf den beiden rechten Spuren fahren d.h. Zeichen 277 am BF3 und auf 2spurigen BAB wäre ganz zu. Wir machen solche Aktionen nur wenn wir keinen Standstreifen haben (A9 zwischen Triptis und Schleiz) oder bei großer Verkehrsdichte (A2 zwischen Magdeburg und Hannover). Sonst versuchen wir immer Euch vorbezulassen wo es geht.
Schwarze Schafe gibt es auch bei uns im Gewerbe. Seih bei den BF3 Fahrer oder auch bei den Fahrern der Schwertransporte. Einige meinen sie hätte durch ihre RKL oder der Art des Fahrzeuges Sonderechte. Nichts haben wir. Nur das BF3 darf in den Straßenverkehr eingreifen wenn es ausdrücklich in der Genehmigung als Fahrauflage 23 steht.
Die RKL werde ich gesondert in einem anderen Thread ansprechen denn auch dort gibt es Regeln. Auch den Genehmigungen widme ich einen eigenen Thread.
Sollte ihr Frage haben oder ich zuviel fachchinesisch geschrieben haben dann schreibt diesen Thread voll- ich antworte gerne!
Kommentar