So Thorsten, also ich fange mit Holland an. Da braucht man allgemein bis 22m Länge, 3m Breite, 4m Höhe und 50 t keine Genehmigung. Mit einer Fahrzeugkombination 18,75 ( LKW + Anhänger) darfst du max. 1,5m Überhang haben. Die Breite muss mit Warntafeln gekennzeichnet sein, genehmigt sind außer anderem deutsche. Rundumleuchten müssen genau wie in D nicht sein, haben aber wie in D viele :). Bei der Höhe muss man in Holland vorsichtig sein, sind viele niedrige Brücken da, also alles über 4m unbedingt mit Genehmigung fahren!!
In Belgien brauchst du schon ab 2,55m Breite eine Genehmigung. Dafür gibt es die 1. Kategorie-Genehmigung für 5 Jahre gültig. Die ist bis 3,5m Breite aber nur bis 4m Höhe. Was drüber geht, ist die Genehmigung 2. Kategorie bis 4,5m Höhe für 1 Jahr gültig. In der Genehmigung hast du die Wahl einige Strecken zu benutzen, also Vorsicht, nicht wie in D, für gesamtes Straßennetz. Warntafeln sollten da 50x50 sein. Ich bekomme noch ein Info Blatt, was immer als Anlage zu den belgischen Genehmigungen ist. Dann schreibe ich mehr dazu.
Von Österreich habe ich was per e-mail bekommen, teilweise verstehe ich aber nicht, was die meinen :). Genehmigung brauchst du auch bis 3m Breite, Also da musst du mindestens mit Abblendlicht fahren. Weiter sind min. 2 typengenehmigte Warnleuchten mit gelb-rotem Licht nach §20 Abs.1 lit. 6 KFG 1967 ( googeln musst du jetzt selbts :rofl2[1]:) so anzubringen, dass das Licht nach allen Seiten gut sichtbar ist. In der Nacht müssen Seitenmarkierungsleuchten angebracht werden. Warntafeln sind schon dann anzubringen, wenn die Ladung die Breite des Fahrzeuges überschreitet, ca. 50x30 oder ca. 40x40 und rückstrahlend. Eigentlich steht hier nicht Warntafeln, sondern 'Flächen', die rot-weiß, oder schwarz-gelb schraffiert werden sollen. Begrenzungslichter (nach vorne weiß, nach hinten rot) in der Nacht und bei Tunneldurchfahrten müssen so angebracht sein, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer genau die Überbreite erkennen können.
Schweiz wird noch dauern. Ich kann mich jetzt aber erinnern, einmal wollte einer Kunde auch Raumzellen dahin transportieren, war etwas über 4m hoch. Wir mussten der Astra (Schweizer Genehmigungsbehörde) nachweisen, dass der Auflieger unter 1m Höhe hat.
Hier noch mal zu Vergleich deutsche Vorschriften:
In Belgien brauchst du schon ab 2,55m Breite eine Genehmigung. Dafür gibt es die 1. Kategorie-Genehmigung für 5 Jahre gültig. Die ist bis 3,5m Breite aber nur bis 4m Höhe. Was drüber geht, ist die Genehmigung 2. Kategorie bis 4,5m Höhe für 1 Jahr gültig. In der Genehmigung hast du die Wahl einige Strecken zu benutzen, also Vorsicht, nicht wie in D, für gesamtes Straßennetz. Warntafeln sollten da 50x50 sein. Ich bekomme noch ein Info Blatt, was immer als Anlage zu den belgischen Genehmigungen ist. Dann schreibe ich mehr dazu.
Von Österreich habe ich was per e-mail bekommen, teilweise verstehe ich aber nicht, was die meinen :). Genehmigung brauchst du auch bis 3m Breite, Also da musst du mindestens mit Abblendlicht fahren. Weiter sind min. 2 typengenehmigte Warnleuchten mit gelb-rotem Licht nach §20 Abs.1 lit. 6 KFG 1967 ( googeln musst du jetzt selbts :rofl2[1]:) so anzubringen, dass das Licht nach allen Seiten gut sichtbar ist. In der Nacht müssen Seitenmarkierungsleuchten angebracht werden. Warntafeln sind schon dann anzubringen, wenn die Ladung die Breite des Fahrzeuges überschreitet, ca. 50x30 oder ca. 40x40 und rückstrahlend. Eigentlich steht hier nicht Warntafeln, sondern 'Flächen', die rot-weiß, oder schwarz-gelb schraffiert werden sollen. Begrenzungslichter (nach vorne weiß, nach hinten rot) in der Nacht und bei Tunneldurchfahrten müssen so angebracht sein, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer genau die Überbreite erkennen können.
Schweiz wird noch dauern. Ich kann mich jetzt aber erinnern, einmal wollte einer Kunde auch Raumzellen dahin transportieren, war etwas über 4m hoch. Wir mussten der Astra (Schweizer Genehmigungsbehörde) nachweisen, dass der Auflieger unter 1m Höhe hat.
Hier noch mal zu Vergleich deutsche Vorschriften:
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